Worauf achte ich bei der Auswahl meines Anwalts?

den richtigen anwalt finden max gregerObwohl es knapp 160.000 (Stand: 2019) in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte gibt, ist der Gang zum Anwalt häufig mit vielen Unsicherheiten verbunden.

Da wäre zunächst die Frage der Qualität der Arbeit: Bei alltäglichen Handwerksleistungen kann man meist noch einigermaßen nachvollziehen, ob der Ausführende die Arbeit gut gemacht hat. So weiß ich in der Regel, dass der Heizungsinstallateur ein undichtes Ventil wieder abgedichtet hat, wenn es keine Wasserpfützen unter dem Ventil mehr gibt. Die Delle im Kotflügel hat die Karosseriewerkstatt in der Regel fachmännisch repariert, wenn nachher wieder alles wie neu aussieht und die Delle nicht mehr erkennbar ist. Ob hingegen ein Ehevertrag „wasserdicht“ ist, merkt der Mandant oft erst Jahrzehnte später.

Auch beim Thema Kosten gibt es Unterschiede zwischen Anwälten und klassischen Handwerksberufen. Fertigt ein Schreiner beispielsweise eine Eckbank „nach Maß“ an, ist es selbstverständlich, dass er Aufwand und Materialkosten in sein Angebot mit einfließen lässt, und dass das Ganze nicht ganz „billig“ wird, wenn die Arbeit aufgrund von Extrawünschen aufwändig ist. Anders beim Berufsstand der Anwälte: Dort kann der Mandant die Kosten oft aus vielerlei Gründen nicht nachvollziehen. Manche berechnen nach der Zahl der aufgewendeten Stunden, andere wiederum verlangen hohe Pauschalen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), obwohl man nur eine „kurze Frage“ gestellt hat. Gerade über letztgenannte hohe Pauschalen werden mir im Bekanntenkreis immer wieder Beschwerden über Kollegen zugetragen

Dann gibt es häufig auch noch Schwierigkeiten in der Kommunikation, die auch nicht durch das gleichermaßen sinnfreie wie lustige Langenscheidt-Wörterbuch „Anwalt – Deutsch | Deutsch – Anwalt“ gelöst werden können.

Eine vierte Barriere kann sich bei der Kommunikation ergeben, wenn Kollegen schwer erreichbar sind und auch auf Rückrufbitten nur unzureichend, d. h. viel zu spät, reagieren.

Hinzu kommt noch der Umstand, dass man für gewöhnlich nur dann einen Anwalt beauftragt, wenn es unvermeidbar ist. Die meisten Menschen haben in ihrem Leben nur ein oder zwei Mal mit einem Anwalt zu tun gehabt, meistens im Bereich des Erb-, Familien-, Arbeits- oder Verkehrsrechts. Die mangelnde Erfahrung mit Anwälten führt dazu, dass der Mandant die Leistung und die dafür angemessenen Kosten so gut wie gar nicht einschätzen kann. Manche zahlen horrende Beträge und trauen sich nicht, sie zu hinterfrage. Andere möchten rechtliche Ratschläge gerne umsonst bekommen oder meinen, ihre Rechtsschutzversicherung würde für sämtliche rechtliche Angelegenheiten die Kosten übernehmen (so wie eine private Krankenversicherung).

All diese genannten Umstände führen dazu, dass der Großteil der Menschen schlichtweg Angst hat, einen Anwalt zu beauftragen und auch überhaupt nicht weiß, wie er an einen „guten“ Anwalt gelangt. Das führt dann dazu, dass beispielsweise ein Ehegattentestament nicht der Feder des Anwalts entspringt sondern aus selbst gegoogelten Textschnipseln zusammengebastelt wird. Dieses Verhalten kommt aber auch bei Unternehmern vor, die ihren ganzen Betrieb mit einem selbst gezimmerten Vertrag verkaufen oder den Entwurf des Käufers ungeprüft unterzeichnen.

Um Euch aufzuzeigen, was meiner Meinung nach einen guten Anwalt ausmacht, habe ich

Herausgekommen sind die fünf Säulen des guten Anwalts, die meines Erachtens dazu führen, dass ein Mandant einem Anwalt langfristig vertraut und ihn bei künftigen Problemen wieder kontaktiert.

Handwerkszeug beherrschen

Juristerei ist kein Hexenwerk sondern Handwerkszeug – wenn auch geistigen Inhalts. Mein Kanzleikollege Arne Trautmann vergleicht die Tätigkeit eines Anwalts in seinem Blog treffend mit den … (Link). Das Werkzeug des Anwalts sind Gesetz, Kommentare, Handbücher und Gerichtsentscheidungen. Er muss sich in seinem Rechtsgebiet gut auskennen und die herrschenden Meinungen in Literatur und Rechtsprechung kennen. Möchte der Mandant wissen, ob er beispielsweise mit „Ich bin Kaffeeröster Nr. 1 in München“ werben darf, braucht der Anwalt Spezialwissen im Bereich des Wettbewerbsrechts, um die Frage des Mandanten beantworten zu können. Sollte hingegen ein Konkurrent des Mandanten – sagen wir, es sei ein kleiner Kaffeeröster – mit „Nr. 1“ werben, braucht man neben dem Wissen auch reichlich Erfahrung, um dem Mandanten guten Rat zu geben, wie man den Konkurrenten in die Schranken weist. Sorry an die Newcomer-Anwälte: Ein paar Jahre Prozesserfahrung sind nötig, um sich beispielsweise auf dem wettbewerbsrechtlichen Parkett mit all seinen Eigenheiten (Abmahnungen, einstweilige Verfügungen etc.) sicher bewegen zu können.

Erfahrung

Nun nützt dem Anwalt das größte Wissen (also das „Handwerkszeug“) nichts, wenn es ihm an Erfahrung mangelt, um dem Mandanten einen guten rechtlichen Rat zu geben.

Häufig passiert Folgendes: Der Mandant schildert dem Anwalt, was passiert ist. Das kann so aussehen: „Der Herr Meier hat mich dann massiv beleidigt und verunglimpft.“ Er will wissen, was er gegen diese Beleidigung tun kann. Jetzt sind viele – vor allem junge Kollegen – geneigt, dem Mandanten eine ausführliche rechtliche Einschätzung zu geben. Dabei sparen sie nicht an verschiedenen Szenarien („Ein Gericht sieht es so, ein anderes sieht es aber möglicherweise anders…“) und zitieren womöglich auch noch Literaturmeinungen („Die herrschende Ansicht sieht in dieser Äußerung … vgl. XY, aber eine vordringende Ansicht meint mittlerweile …, vgl. Z“). Ihre Einschätzung schließen sie dann mit dem Satz ab: „Also vorstellbar wäre ein Unterlassungsanspruch schon, aber ein gewisses Risiko ist aufgrund der unterschiedlichen Ansichten auch dabei…“

Leute, das sind Relikte aus der Uni, die interessieren den Mandanten nicht. Er will nur wissen: Kann man was gegen die Äußerung machen oder kann man nix machen. Diese Frage kann ich ihm in einem Satz wie folgt beantworten: „Die Gerichte sehen in der Aussage […] meistens keine Beleidigung. Daher rate ich Ihnen nicht zu rechtlichen Schritten.“ Schätzt man die Chancen als gut ein, empfiehlt man hingegen: „Ich meine, dass das eine Beleidigung ist und Sie daher mit guter Wahrscheinlichkeit rechtlich dagegen vorgehen können“.

Was hat das nun mit Erfahrung zu tun? Nur mit Fachwissen allein kann ich zwar einen Sachverhalt juristisch beurteilen und die nötige interne Vorarbeit leisten. Aber erst durch mehrere Jahre Prozesserfahrung kann ich dem Mandanten wirklich das bieten, was er braucht: einen sinnvollen und klaren Rat dazu, ob er nun rechtliche Schritte gegen die Äußerung unternehmen soll oder nicht. Der Mandant will gerade nicht selbst verschiedene Lehrmeinungen gegeneinander abwägen. Stattdessen will er, dass ich ihn an die Hand nehme und ihm eine klare Empfehlung und damit Zuversicht gebe. Darauf möchte er seine Entscheidung stützen. Und ja, für manche Entscheidungen brauche ich einfach viel Erfahrung, z. B. viele geführte Prozesse, aus deren Ausgang man gelernt hat. Nur dann kann ich die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte einschätzen.

Transparente Kosten

Häufig wundern sich Mandanten darüber, warum ihnen ihr Anwalt für eine kurze Frage eine hohe Rechnung stellt. Zwar sieht das Gesetz in § xx RVG tatsächlich vor, dass der Anwalt für seine Tätigkeit – z. B. für die Beantwortung einer Frage – eine sog. „Geschäftsgebühr“ verlangen kann. Deren Höhe richtet sich nach dem Streitwert, nicht daran, wie lange der Anwalt zur Beantwortung benötigt. Hat ein Mandant beispielsweise Fragen zu einem Ehevertrag und besitzt er mehrere Häuser im Münchner Süden, kann die Geschäftsgebühr für eine kurze Frage sofort einen fünfstelligen Betrag erreichen.

Hier muss ich aber ganz klar sagen: Kollegen handeln äußerst schäbig, wenn sie die derartige Rechnungen stellen, ohne vorher den Mandanten auf die ungefähre Höhe der Kosten bzw. überhaupt auf den Umstand hinweisen, dass die Beantwortung der Frage Kosten auslöst. Wenn mir so etwas zu Ohren kommt, steht der Kollege Zeit seines Lebens auf meiner persönlichen „Blacklist“. Ich werde Mandanten keinesfalls an ihn weiterempfehlen sondern ihnen vielmehr von ihm abraten.

Mein Eindruck dabei ist, dass derartige „schwarze Schafe“ häufig im Bereich Erb-, Familien- und Steuerrecht vorkommen. Vielleicht liegt es daran, dass hier die Mandanten ein Querschnitt der Gesellschaft sind und sich ihrem Schicksal – einem schlecht beratendem Anwalt – besonders häufig ergeben. Vielleicht ist es ihnen auch peinlich, sich einzugestehen, dass sie nicht an den Richtigen geraten sind. Mandanten im unternehmerischen Bereich sind da von vorn herein deutlich kostensensibler.

Jetzt wollt Ihr sicher wissen, wie ich das handhabe? Ich bin ganz klar als Wirtschaftsanwalt ein Freund der Vergütung nach der Zahl der geleisteten Stunden. Bei der klassischen Beratung im Vertragsbereich – vorwiegend im IT-Sektor – wäre ein Gegenstandswert schon schwierig zu bilden. Verständlicherweise möchte ich für schwierige oder komplexe Entwürfe, die viel Zeit benötigen, entsprechend mehr verdienen. Wenn ich dagegen einen Rechtsstreit für einen Mandanten vor Gericht führe, kann ich es mir nicht leisten, das für eine geringe Pauschale von wenigen Hundert Euro zu tun, wenn der Streitwert niedrig ist. Denn allein durch die Sichtung des Sachverhalts, das Anfertigen der Schriftsätze und den oder die Gerichtstermin(e) ist man mit 10 bis 15 Stunden Arbeit sofort dabei. Dann ist aber der Rechtsstreit einfach nicht sinnvoll bei mir aufgehoben. Hier kann es sinnvoll sein, einen weniger spezialisierten Anwalt zu suchen, der ggfls. seine Tätigkeit eher auf die Vielzahl kleiner Angelegenheiten stützt.

Es gibt aber Grenzen: Wenn die Materie zu komplex für den „Wald- und Wiesenanwalt“ ist, gleichzeitig aber der wirtschaftliche Nutzen eines Rechtsstreits von den Kostenrisiken aufgezehrt oder überlagert wird, ist ein Streit möglicherweise einfach nicht mehr sinnvoll. Das muss der Mandant dann leider akzeptieren oder das Risiko bewusst in Kauf nehmen, wenn  er ein erhebliches ideelles Interesse daran hat, die Sache vor Gericht auszutragen.

Der Mandant muss mich verstehen können

Selbst wenn der Anwalt seit einigen Jahren in seinem Rechtsgebiet ausreichend Wissen und Erfahrung gesammelt hat, kann er dennoch beim Mandanten auf Granit beißen, wenn sich Anwalt und Mandant nicht „verstehen“. Der Anwalt muss es fertigbringen, komplizierte rechtliche Einschätzungen klar, verständlich in Laiensprache zu übersetzen. Das ist sicherlich nicht mühelos, aber am Ende muss sich immer zumindest einer Mühe geben: Entweder der Anwalt beim Erläutern oder der Mandant beim Verstehen. Klar, dass die erste Variante vorzugswürdig ist.

Ein weiterer Vorteil entsteht übrigens auch für den Anwalt dadurch, dass er komplexe Zusammenhänge einfach darstellt: Er ist gezwungen, das, was er rechtlich geprüft hat, wirklich zu verstehen. Er kann Aspekte, die er nicht kapiert hat, nicht hinter komplizierten Klauseln verstecken. Das ist übrigens wohl einer der Erfolgsfaktoren des Startups Blinkist (), bei dem Teams aus Psychologen und Literaturwissenschaftlern (prüfen!) Bücher so auf einen „Nenner“ bringen – also auf z. B. 2-3 Seiten zusammenfassen – dass es der Leser intuitiv versteht. Das kostet beim Übersetzen / Zusammenfassen natürlich erhebliche Mühe, die sich am Ende aber lohnt.

Übrigens: Nicht nur der Mandant muss mich verstehen können, sondern auch das Gericht. Schriftsätze müssen kurz, präzise und verständlich mit kurzen Sätzen formuliert sein (übrigens versuche ich das auch bei all meinen Blogbeiträgen!). Unstrukturierte Schriftsätze mit zahlreichen Wiederholungen, langen Schachtelsätzen und fehlender inhaltlicher Struktur rufen bei Richtern regelmäßig das blanke Entsetzen hervor. Sie überzeugen nicht und verfehlen deshalb nicht selten ihre Wirkung.

Ich muss verstehen, was der Mandant will

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Ich muss den Wald sehen, nicht die einzelnen Bäume. Wenn unser fiktiver Mandant rechtliche Schritte gegen eine aus seiner Sicht beleidigende Äußerung einlegen möchte, muss ich auch mögliche Konsequenzen erwägen, die den Mandanten oder dessen Umfeld indirekt treffen können, an die er aber häufig nicht denkt.

Manche Mandanten stehen beispielsweise in einer exponierteren beruflichen oder politischen Stellung und möchten nicht, dass ein Rechtsstreit möglicherweise in die Zeitung gelangt. Andere wiederum würden einen Rechtsstreit vor Gericht nervlich nicht durchstehen. Wiederum andere sind möglicherweise nur kurzzeitig über eine Äußerung verärgert, möchten aber das Klima eigentlich nicht vergiften. Hinzu kommen solche Mandanten, die einen Rechtsstreit nur dann führen möchten, wenn sie dabei „keinerlei Risiko“ haben (was vor Gericht bekanntlich kaum möglich ist). Nicht nur in den hier beispielhaft genannten vier Fällen ist es die unbedingte Aufgabe des Anwalts, seinem Mandanten die Konsequenzen eines Rechtsstreits vor Augen zu führen. Er muss sich in die Lage des Mandanten hineinversetzen. Häufig möchte der Mandant eigentlich gar keinen Rechtsstreit – das muss der Anwalt akzeptieren, auch wenn er dann möglicherweise nichts oder weniger verdient.

Schnelle und unkomplizierte Kommunikation

Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie ärgerlich und zermürbend es sein kann, wenn man das Gefühl hat, einen Berater trotz mehrfacher Anrufe nicht erreichen zu können, obwohl einen dringende Fragen quälen. Sicherlich: es gibt Anwälte, die aufgrund der Vielzahl kleinerer Verfahren, vor allem im Massengeschäft, nicht in der Lage sind, stets erreichbar zu sein oder noch am selben Tag zurückzurufen. In diesen Fällen sind aber die Anliegen häufig auch nicht ganz so dringend. Aber gerade in der individuellen Beratung ist die Erreichbarkeit für den Mandanten essentiell, vorwiegend im Erbrecht, Steuerrecht, Familienrecht, IT-Recht etc. Ich z. B. versuche, meine Mandanten immer noch am selben Tag zurückzurufen oder ihnen wenigstens eine Mail zu schreiben, in denen ich meinen Rückruf für den darauffolgenden oder übernächsten Tag ankündige.

Kommunikationspausen lege ich übrigens am Wochenende und im Urlaub ein. Da möchte ich ehrlich gesagt meine Ruhe haben, Zeit mit meiner Familie verbringen und neue Energie tanken. Denn das Beratungsgeschäft ist schnell und erfordert hohe Konzentration. Dennoch führt kein Weg daran vorbei, täglich den Posteingang zu checken. Denn auch während des Urlaubs kann es Situationen geben, die gewisse Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erfordern – z. B. in Eilverfahren. Wenn der Mandant wirtschaftlichen Schaden erleidet, weil ich im Urlaub z. B. eine Abmahnung ignoriere, wird er sich beim nächsten Mal sicherlich einen anderen Anwalt suchen.

Strukturiertes Arbeiten

Ich möchte nicht über Kollegen lästern, aber jüngst hörte ich wieder von einer Bekannten in einer erbrechtlichen Angelegenheit, dass der dort betraute Anwalt mehrfach sehr kurz vor Ablauf einer gerichtlichen Frist eine ganze Reihe an Unterlagen angefordert hatte. Dabei handelte es sich u. a. um Unterlagen, die meine Bekannte gar nicht bei der Hand hatte, also erst einholen musste. Konsequenz: Der Anwalt bat das Gericht um Fristverlängerung, weil die Beibringung von Unterlagen durch seine Mandantin nicht rechtzeitig erfolgen konnte.

Mag es Einzelfälle geben, wo eine Verzögerung des Rechtsstreits nicht ungelegen kommt, war das im genannten Fall ärgerlich. Dort war der Mandantin nämlich gerade an einer schnellen Beendigung des Streits gelegen. Der Anwalt, der jeweils mehrere Wochen Zeit zur Anfertigung der Schriftsätze hatte, hätte seine Mandantin frühzeitig um Zusendung der benötigten Unterlagen bitte müssen. Dann hätte er seine Schriftsätze und die damit verbundenen Unterlagen jeweils fristgerecht einreichen können.

Überhaupt sind Fristen ein ganz wichtiger Punkt: Es gibt Anwälte, die immer erst kurz vor Ablauf einer Frist „zu Höchstform“ auflaufen. Andere wiederum beantragen regelmäßig Fristverlängerungen. Beides ist unbefriedigend und ein Zeichen schlechten Zeitmanagements: Ersteres, weil es den Anwalt und auch den Mandanten stresst, Letzteres, weil es den Rechtsstreit unnötig in die Länge zieht – von Ausnahmen mal abgesehen.

Fazit

Es gibt die Kriterien, die selbstverständlich sind und es gibt Eigenschaften, die sehr individuell sind. Auf die letzteren kommt es aus meiner Sicht primär an, damit du dich mit deinem Anwalt oder deiner Anwältin gut und sicher beraten fühlst!

P. S. Wenn du sehen möchtest, wie ein gewöhnlicher Tag in meinem Business aussieht, schaue dir doch folgendes Video an:

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Über den Autor Dr. Max Greger

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