„guten tag dr max greger arbeiten sie auch mal pro bono?“ 🙄
Ich schreibe diesen Beitrag einige Tage nach Ostern 2022. Am vergangenen Ostersonntag war ich wirklich gut gelaunt. Ich habe mit meiner ganzen Familie ein schönes Osterfest gefeiert und das Wetter war grandios. Am frühen Abend habe ich dann in einer freien Minute meine LinkedIn-Nachrichten gecheckt. Macht mir tatsächlich viel Spaß und Freude und ist für mich nicht „Arbeit“ sondern viel mehr.
Da kam eine Vernetzungsanfrage begleitet von einer Nachricht. Die fing wortwörtlich so an, wie in der Headline beschrieben. Das Ende vom Lied: Mietrechtlicher Ärger, bitte kostenlos lösen.
Ich habe dann höflich, aber bestimmt geantwortet, dass das
(a) nicht in meinen Bereich fällt,
(b) ich nicht ohne Weiteres ein pro bono Mandat übernehmen würde und
(c) schon gar nicht, wenn eine solche Frage in der Vernetzungsnachricht einer Social Media Plattform steht.
Arbeite ich ab und an pro bono?
Bin ich nun gänzlich gegen pro bono Arbeit? Natürlich nicht. Wenn es mir eine ganz besondere Herzensangelegenheit ist, einem Menschen oder einem Unternehmen kostenlos zu helfen, mache ich das. In der Vergangenheit kam das immer wieder vor und auch in Zukunft wird es das bei mir geben.
Eine solche Herzensangelegenheit könnte z. B. vorliegen, wenn jemand in großer Not ist oder eine Rechtssache moralisch sehr lobenswert aber für die Person einfach nicht finanzierbar ist. Zudem muss ein großes Nähe- und Vertrauensverhältnis zu der Person (dem Unternehmen) bestehen.
Oft sind es übrigens die eher undankbaren und fordernden Menschen, die am schnellsten nach kostenloser Leistung fragen. Umgekehrt gibt es Menschen, die es sich trotz finanzieller Schwierigkeiten nicht nehmen lassen, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten finanziell beizusteuern.
In dem eingangs geschilderten Fall war das nicht der Fall (zumindest nicht für mich erkennbar). Die Dame hat mich dann auf meine klare und bestimmte Antwort sofort „geblockt“. Ich sei unfreundlich. Meine gute Ostersonntagslaune hat das aber in keiner Weise beeinflusst.
Dürfen Anwälte überhaupt pro bono arbeiten?
Beachte, dass wir Anwälte grundsätzlich für unsere Tätigkeit ein Honorar berechnen müssen. Nur in Ausnahmefällen erlaubt uns das Gesetz (§ 49b Abs. 1 S. 2 BRAO) die Arbeit „für umme“. Der Grund ist sicher verständlich: wir haften ja für unsere Tätigkeit, auch wenn sie umsonst erfolgt.
Ich hoffe, Du hattest ebenfalls angenehme Feiertage 😎
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