Das Reinheitsgebot beschränkt die Zutaten für Bier auf Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser. Trotzdem ist es erlaubt, Weizenbier zu brauen. Wie kann das sein? Hier erklären wir dir, warum Weizenbier trotzdem zulässig ist.
Was ist das Reinheitsgebot?
Das Reinheitsgebot ist eine Vorschrift für die Herstellung von Bier, die im 16. Jahrhundert in Bayern erlassen wurde. Es besagt, dass Bier nur aus den vier Zutaten Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser bestehen darf.
Was ist das Vorläufige Biergesetz?
Das Vorläufige Biergesetz ist ein Gesetz, das die Regeln für die Herstellung von Bier festlegt. Es gilt für alle Bundesländer in Deutschland und ersetzte das Reinheitsgebot. Dieses Gesetz ermöglicht es, auch andere Zutaten für das Brauen von Bier zu verwenden, wie zum Beispiel Weizen.
Was ist die Durchführungsverordnung zum Vorläufigen Biergesetz?
Die Durchführungsverordnung zum Vorläufigen Biergesetz legt fest, wie das Vorläufige Biergesetz umgesetzt werden muss. Hier sind die Regeln für die Herstellung von Bier festgelegt, die auch für Weizenbier gelten.
Warum ist Weizenbier zulässig?
Weizenbier ist zulässig, weil das Vorläufige Biergesetz erlaubt, dass auch andere Zutaten als Gerstenmalz für das Brauen von Bier verwendet werden dürfen. Hier sind die Gründe:
- Das Vorläufige Biergesetz hat das Reinheitsgebot ersetzt.
- Die Durchführungsverordnung zum Vorläufigen Biergesetz erlaubt auch andere Zutaten für das Brauen von Bier.
- Es gibt keine Vorschrift, die das Brauen von Weizenbier verbietet.
Wie wird Weizenbier hergestellt?
Weizenbier wird aus Weizen und Malz hergestellt. Hier sind die Schritte, um Weizenbier herzustellen:
- Koche das Weizen und Malz zusammen.
- Füge Hopfen und Hefe hinzu.
- Lagere das Bier.
- Lass es reifen.
Fazit
Weizenbier ist zulässig, weil das Vorläufige Biergesetz und die Durchführungsverordnung zum Vorläufigen Biergesetz es erlauben, auch andere (!) Zutaten für das Brauen von Bier zu verwenden als nur Gerste.
Hier ist ein externer Link, der weitere Informationen über Bier und das Reinheitsgebot bereitstellt: https://www.deutsche-bier-kultur.de/reinheitsgebot/