Sicher kennen Sie das typische Bild von Richtern, Staatsanwälten und Anwälten vor Gericht – immer in der schwarzen Robe. Müssen wir dieses lange schwarze Gewand noch heute tragen?
Was ist eine Robe?
Es handelt sich um die Amtstracht von Juristen. Es gibt verschiedene Ausführungen. In der Regel sind sie lang und schwarz. Manche auch verziert und teilweise sogar violett (Anwälte am Bundesgerichtshof).
Woher kommt die Robe?
Der preußische „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I. ordnete erstmals und eigenhändig an seinen Justizminister Christian Friedrich Freiherr von Bartholi mit Schreiben vom 2. April 1713 an:
„die atvocatten sollen schwartz gehen mit ein Menttelchen biß an die Knie / die Procuratores [sollen] einen schwartzen Rogck ohne mantell [tragen] mit einer rahbaht [rabat: frz. „Überschlag“] das auf die brust gehet / der generahl fischall [General-Fiscal] soll agiren gegen die die dar nicht so gehen werden und sollen [diese] karren [gemeinnützige Arbeit leisten].“ (Quelle: Wikipedia)
Und die Robe heute?
Bis heute hat sich die Robe in der Justiz ihren festen Stammplatz erhalten. Gemäß § 20 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) trägt der Rechtsanwalt vor Gericht die Robe als Berufstracht. Zwar steht im zweiten Halbsatz „soweit das üblich ist“. Die Rechtsprechung hat die Üblichkeit aber bislang immer bestätigt. Und auch schon Anwälte wieder wie Schuljungen nach Hause geschickt, wenn sie ohne Robe vor Gericht erschienen sind.
Lediglich vor den Amtsgerichten in Zivilsachen besteht die Berufspflicht zum Erscheinen in Robe nicht (anders als in Strafverfahren!). Vor ländlicheren Amtsgerichten in Zivilsachen ist die Robe allerdings auch heute noch weit verbreitet.
Wie sehe ich es?
Ich bin mehr beratend als vor Gericht tätig. Mir macht es nichts aus, ab und zu die Robe zu tragen. Ich sehe es als eine Uniform, die die Ernsthaftigkeit, Autorität und Professionalität vor Gericht unterstreicht. So, wie der weiße Kittel der Ärzte oder die Uniform von Polizisten.