AG Augsburg weist DSGVO-Schmerzensgeld-Klage von Maximilian Größbauer als Rechtsmissbrauch zurück.
Was war passiert?
Ein Herr Maximilian Größbauer aus Wien meldet sich bei mutmaßlich Hunderten von Newslettern an. Kurze Zeit später verlangt er Auskunft nach Art. 15 DSGVO und letztlich Schmerzensgeld.
Ich habe 2023 zahlreiche Mandanten gegen Herrn Größbauer beraten und die Ansprüche allesamt zurückgewiesen. Hierzu hatte ich damals ausführlich berichtet.
Die Klage
Ein Testballon von Herrn Größbauer – vertreten durch die Kanzlei Brand Legal – ging nun vor dem AG Augsburg nicht auf.
Das Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 27.06.2024, Az.18 C 3234/23) hatte Zweifel und sagt:
Nachdem das Gericht davon ausgeht, dass der Kläger kein Masochist ist, ergibt dieses Verhalten aber dann Sinn, wenn es dem Kläger darauf ankommt, Geld zu verdienen und er hierfür Angst, Sorgen und emotionales Ungemach in Kauf nimmt.
Weiter wundert sich das Gericht:
Auch einen dörflichen Fußballverein, der Breitensport betreibt und 500km vom Wohnort des Klägers entfernt liegt, wurde angeschrieben, zur Auskunft aufgefordert und erhielt anschließend ein Anwaltsschreiben.
Das Gericht ordnet daher das persönliche Erscheinen des Herrn Größbauer an. Doch der Kläger erscheint nicht.
Das Gericht sieht im Nichterscheinen ein mögliches “schlechtes Gewissen”. Dadurch bestätige sich nach Auffassung des Gerichts der Eindruck der “rechtsmissbräuchlichen Motivation”.
Zudem meint das Gericht: die Beschwerde zur Datenschutzbehörde erst eine Woche vor Termin zeigt, dass es Herrn Größbauer vor allem auf Geld und nicht den Datenschutz ankam. Die Beschwerde sei “strategisch” im Hinblick auf die Klage erfolgt.
Kam das Urteil überraschend?
Nein. Wie ich es bereits vor dem Landgericht München I in der Sache Google Fonts medienwirksam erstritten habe, dient der deliktische Anspruch nicht dazu, Taten zu provozieren und dadurch Geld zu kassieren (Urteil vom 30. März 2023 – Az. 4 O 1363/22).
Ich hatte es damals im Verfahren vor dem LG München I mit dem Beispiel veranschaulicht: Wenn ich im Winter vor offensichtlich nicht gestreuten Hauseingängen Sprinten übe und es mich hundertfach “legt” und ich dann hundertfach Schmerzensgeld verlange, ist das Rechtsmissbrauch.
Fazit
Das Urteil ist ein wichtiges Statement gegen die DSGVO-Abzocke! Denn die DSGVO gewährt zwar nach Art. 83 Individualansprüche, u. a. auch auf Schmerzensgeld. Für die Ahndung von DSGVO-Verstößen ist die Verwaltung, also die zuständige Datenschutzbehörde zuständig!
(Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Größbauer könnte theoretisch Berufung einlegen)
Und wenn du gezahlt hast?
Jeder, der erwägt, sich mit DSGVO-Anspruchstellern wie mit Herrn Größbauer finanziell zu vergleichen, unterstützt dieses Geschäftsmodell finanziell. Es hat sich nun herausgestellt, dass dieser Weg der Falsche war.
Max, ich brauche Unterstützung
Melde dich gerne bei mir, wenn du in Schwierigkeiten gerätst, weil dich angebliche DSGVO-Betroffene
- zur Zahlung von Schmerzensgeld auffordern oder
- Auskunft nach Art. 15 DSGVO von dir verlangen
– oder Anfrage über das Kontaktformular senden –