Auf dieser Seite lernst du die Vorzüge und Besonderheiten von internationalen Marken (IR-Marken) kennen (und schätzen!).

Was ist eine IR-Marke?

Nehmen wir an, du hast bereits eine deutsche Marke, möchtest deine Leistungen aber künftig international vertreiben. Dann stellt sich die Frage: Wie erweiterst du den Markenschutz auch auf andere Länder?

Wie wir schon im allgemeinen Teil zu den Marken erklärt haben, gibt es beispielsweise die Unionsmarke. Diese schützt deine Leistungen in allen 27 Mitgliedstaaten. Aber was, wenn es darüber hinausgeht? Wenn du zum Beispiel Waren in den USA, China, Mexico und Großbritannien vertreiben möchtest? Das sind ja alles Länder außerhalb der EU.

Dann hast Du zwei Möglichkeiten:

  1. Du könntest in jedem Land einzelne nationale Marken anmelden. Das wäre aber unpraktisch. Die Schutzfristen könnten auseinanderfallen, ebenso wie die geschützten Waren u. Dienstleistungen (z. B. dann, wenn eines der Länder einen geringeren Schutzumfang gewährt). Zudem hättest du vermutlich vier verschiedene Anwälte, die du bezahlen müsstest und auf die du dich einstellen müsstest. Kurz: neben hohen Kosten wäre das auch sehr zeitaufwändig.
  2. Die bessere Alternative: die internationale Marke (IR-Marke). Eigentlich ist schon der Artikel „die“ nicht ganz korrekt. Denn in Wahrheit ist es keine einheitliche Marke, wie beispielsweise die Unionsmarke. Vielmehr ist es ein „Bündel“ an einzelnen nationalen Marken. Der Unterschied liegt aber darin, dass sie nicht individuell beim jeweiligen nationalen Markenamt angemeldet werden müssen (was bei der Vielzahl von Ländern äußerst kostspielig und umständlich ist). Vielmehr kann die IR-Marke sehr effizient mit einer Anmeldung auf die gewünschten Schutzgebiete erstreckt werden.

Die Vorteile einer IR-Marke

  • Mit nur einem Antrag kannst du die Basismarke auf über 100 weitere Länder erstrecken (zeit- und kosteneffizient).
  • Durch die einheitlichen Schutzfristen (z. B. die alle 10 Jahre anstehende Schutzverlängerung) kann die internationale Registrierung besonders effizient verwaltet werden.
  • Auch andere Änderungen (Inhaberschaft, Vertreter etc.) können mit einem Formular für sämtliche Einzelländer beantragt werden.

Stets erforderlich: Basismarke

Das Ganze funktioniert nun so: Du brauchst zunächst eine „Basismarke“. Das kann beispielsweise eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke sein, aber auch andere nationale Marken sind natürlich als Basismarken geeignet. Nun beantragst du bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) die internationale Marke (genauer: die internationale Registrierung), indem die bereits bestehende Basismarke auf die gewünschten Länder erweitert wird. Das Markenzeichen (das Wort, das Bild etc.) sowie die eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen müssen mit der Basismarke völlig übereinstimmen. Einzige Ausnahme: Die IR-Marke darf im Hinblick auf die Waren- und Dienstleistungen im Verhältnis zur Basismarke eingeschränkt werden.

Für welche Länder kann man die IR-Marke anmelden?

 Vorweg: Die internationale Registrierung ist für über 100 Länder dieser Erde möglich. Es kommt maßgeblich darauf an, ob das jeweilige Land Mitglied des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken (MMA) oder des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (PMMA) ist. Die Mitglieder beider Abkommen werden Madrider Union genannt. Die aktuelle Liste findest du unter nachfolgendem Link: Mitglieder der Madrider Union.

Andere Länder wie beispielsweise Ecuador, Chile, Guatemala etc. sind nicht Mitglied dieser Union. Dort musst du tatsächlich jeweils eine nationale Marke anmelden. Mitglieder sind aber durchaus Länder, von denen du es vielleicht nicht erwarten würdest: Kuba, Syrien, Russische Föderation, Iran etc.

Welche Rechtsbehelfe stehen bei Streitigkeiten zur Verfügung?

Im Gegensatz zur Unionsmarke, bei der Streitigkeiten vor den Ämtern der Europäischen Union (also dem EUIPO) oder den Markengerichten der Union, verteilt auf die einzelnen Mitgliedstaaten, ausgetragen werden, ist es bei IR-Marken anders. Da es sich nicht um eine einheitliche Marke, sondern lediglich um ein Bündel an nationalen Marken handelt, gilt für jedes räumlich abgegrenzte Schutzgebiet das dortige Markenrecht. Zuständig sind dann die Markenämter bzw. -gerichte und auch die Gesetze im jeweiligen Land.

Was kostet eine IR-Marke?

Die Kostenberechnung für die internationale Registrierung ist erheblich komplizierter als bei der Anmeldung einer nationalen Marke oder einer Unionsmarke. Die Kosten setzen sich in der Regel zusammen aus:

  • Weiterleitungsgebühr des jeweiligen nationalen Markenamts
  • Grundgebühr der WIPO zuzüglich Gebühren je Klasse
  • weitere Gebühren, die von Schutzland zu Schutzland differieren.
Rechenbeispiel:

Nehmen wir an, du hast eine deutsche Marke als Basismarke mit 7 Klassen und möchtest diese auf die Länder China, USA und Mexiko und Großbritannien erstrecken. Du beantragst also die internationale Registrierung für diese eben genannten Länder. Die Kosten errechnen sich dann wie folgt:

Position Gebühr
WIPO Grundgebühr 653,00 CHF
Mexico 924,00 CHF
China 999,00 CHF
USA 3.220,00 CHF
Großbritannien 605,00 CHF
WIPO Zusatzgebühr (4 Länder) 400,00 CHF
SUMME 7.589,00 CHF

Seite erstellt von Dr. Max Greger am 19. März 2021 (zuletzt aktualisiert: 31. Januar 2022)