Hi!
Ich bin Dr. Max Greger, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht in München.
Mein wichtigstes Ziel für dich ist maximale Klarheit und rechtliche Sicherheit in deinem Unternehmen. Und das jeden einzelnen Tag – sowohl in der Anfangsphase wie auch in der Wachstumsphase.
- “Welche Nutzungsrechte an der Software benötige ich?”
- “Kann ich diese Bezeichnung als Marke für meine Produkte schützen lassen?“
- “Welche Rechtstexte benötige ich für meine Online-Plattform?”
- “Welche personenbezogenen Daten darf ich werblich verarbeiten?”
- “Darf ich mich im Internet als ‘Die Nr. 1 für […]’ bezeichnen?”
Von mir erhältst du Antworten, die so glasklar sind, dass du die Lösung sofort verstehen und auch umsetzen kannst. Ohne Weichspüler. Ich räume dir die rechtlichen Stolpersteine aus dem Weg!
Weil aber diese komplizierten juristischen Themen sehr eng mit “Bits & Bytes” und digitalen Medien verwoben sind, braucht es juristische Expertise UND die Affinität für Technik und digitale Medien.
Und genau die Verschmelzung dieser drei sehr unterschiedlichen Welten – Jura, Technik und Medien – liegt mir im Blut. Schon im Jurastudium habe ich Bühnenerfahrung als professioneller Musiker gesammelt und mich intensiv mit Web-Programmierung und Bloggen befasst. Bei technischen Dingen will ich einfach genau verstehen, wie sie funktionieren. Sogar den Motor einer 40 Jahre alten Vespa habe ich schon generalüberholt.
Wenn dich das interessiert, dann melde dich doch bei mir für ein unverbindliches Kennenlerngespräch. Ruf mich einfach unter 089 / 286 34 351 an oder – noch simpler – buch‘ dir selbst einen Termin mit dem Calendly-Tool:
Was andere über mich sagen
Vielleicht kennst Du das auch: manchmal ist es etwas unangenehm, Deine eigenen Schokoladenseite zu Papier (oder: HTML) zu bringen. Ich habe daher einfach mal andere sprechen lassen. Andere, das heißt: Geschäftsführer der Tech-Branche. Auf die Klarnamen der Testimonials verzichte ich hier. Die findest Du auf meinem Linkedin Profil unter „Empfehlungen“.




Was kann ich eigentlich nicht?
Das werde ich öfters gefragt. Und die Antwort ist simpel: Sehr vieles! Beispielsweise berate ich zu keiner Zeit in Rechtsgebieten, die außerhalb des IT-Rechts, Medienrechts, des Wettbewerbs- und Markenrechts und – logisch – des allgemeinen Vertragsrechts liegen.
- Baurecht, Immobilienrecht
- Mietrecht
- Gesellschaftsrecht
- Verwaltungsrecht
- Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Erb- und Familienrecht
- uvm.
Meine Marketingkanäle
Ich habe als Fachanwalt für IT-Recht den Anspruch an mich selbst, in den Themen E-Commerce, digitales Marketing und Software fit zu sein. Als Praktiker, nicht als Theoretiker.
Wie meine Zusammenarbeit mit Dir aussehen könnte
Jeder Fall, jedes Anliegen und jeder Mandant ist anders. Du auch.
Ich kann dir nur beispielhaft sagen, wie Du am schnellsten mit mir in Kontakt treten kannst. Und zwar in der Regel voll digital – gerade in Pandemie-Zeiten! Video-Meetings (Zoom, Teams, GoToMeeting etc.) sind bei mir an der Tagesordnung, so wie bei meinen Mandanten auch. Sollte Dir aber eine Besprechung vor Ort lieber sein, ist das natürlich kein Problem. Wir haben in unserem legendären Büro in der Maxvorstadt in München mehrere Besprechungsräume zur Verfügung – gerade bei diskreten Anliegen.