Dein IT-Recht Fachanwalt für Software, E-Commerce und Food

Max Greger Fachanwalt IT-Recht

 
Egal ob dein Unternehmen im Bereich Software, E-Commerce oder Food unterwegs ist: Du wirst oftmals vor einer oder mehreren der folgenden Herausforderungen stehen:

  • Wie baust du ein starkes Markenportfolio auf?
  • Wie schützt du deine Rechte an Software?
  • Wie muss ein guter IT-/Softwarevertrag aussehen?
  • Wie bekommst du das Nutzungsrecht an Software von Mitarbeitern/Freelancern?
  • Welche Informationspflichten muss dein Online-Shop erfüllen?
  • Wie wehrst du dich gegen eine Markenverletzung?
  • Welche Werbeslogans darfst du benutzen (vor allem im Food-Bereich)?

 

Max, was macht dich einzigartig?

Ich bin promovierter Fachanwalt für IT-Recht mit über 10 Jahren Erfahrung, aber bewege mich sonst so gar nicht wie ein typischer Jurist.

Vielleicht hast du auch den Stereotypen des Anwalts vor Augen: etwas steif, alles läuft noch per Brief und Fax. Du hast einfach Berührungsängste weil du mit diesem Typ nicht auf der gleichen Wellenlänge bist.

Das kann in Situationen in Ordnung sein, wenn es nur darum geht, ein einmaliges Problem zu lösen.

Aber wenn du eine dauerhafte Partnerschaft suchst, willst du dich mit deinem Anwalt verstehen und keine Hemmungen haben, ihn (oder sie) anzurufen wenn du rechtliche Fragen hast. Denn warum sollst du das alles selbst wissen müssen und nicht fragen dürfen?

Und genau hier setze ich an: Als ein von Natur aus nahbarer Typ durchbreche ich dieses alte Muster. Du kannst mit mir normal und locker reden. Ich bin im hochpreisigen Segment und fachlich sehr speziell unterwegs, also kein Anwalt „fürs Volk“. Trotzdem nicht überheblich und unnahbar. Ganz bewusst.

Meine Beratung kostet Geld, keine Frage. Aber du erhältst keine „Überraschungsrechnungen“ aus heiterem Himmel heraus sondern weißt vorher, was auf dich zukommt. Kostentransparenz! Ich ziehe niemanden über den Tisch sondern baue langfristige Geschäftsbeziehungen auf.

Interessiert dich eine Zusammenarbeit mit mir? Dann sichere dir ein erstes kostenloses Gespräch mit mir:

Wie funktioniert die Zusammenarbeit genau?

Ich nehme an, du zählst noch nicht zu meinen Stammmandanten. Die wissen nämlich, wie unkompliziert die Zusammenarbeit mit mir ist.

Aber nehmen wir an, du möchtest künftig mit mir arbeiten. Dann läuft das Onboarding meistens in 3 Schritten:

  1. Du buchst dir ein kostenfreies Kennenlerngespräch via Teams oder Zoom. Alternativ kannst du natürlich auch meine Telefonnummer 089/215253580 wählen. Meine Assistentin gibt dir dann einen zeitnahen Termin. In diesem Gespräch können wir nicht nur sehen, ob die Wellenlänge passt. Wir sprechen auch schon über dein mögliches Anliegen, ob und wie ich es lösen könnte und vielleicht auch schon einen ersten groben Kostenrahmen.
  2. Du sagst „Max, here we go.“ ? Super! Dann erhältst du eine kurze Mandatsvereinbarung (1 Seite). Diese unterzeichnest du digital und sendest sie mir zurück. Damit ist das Mandatsverhältnis begründet.
  3. Welche Arbeitsschritte dann folgen hängt ganz von deinem Anliegen ab. In einfachen Fällen schreite ich in der Regel gleich ins Fullfillment über. Bei komplexeren Projekten beginnt dann zunächst die Phase der Diagnose. Und erst wenn die Sachlage rechtlich geprüft ist, entscheiden wir die nächsten Schritte (Fullfillment).

Häufig arbeite ich mit Vergütungspauschalen. Damit sind wir dann beide entspannt, weil wir nicht ständig auf die Uhr schauen müssen. Wenn ich gegen Stundenhonorar arbeite, nehme ich dich gerade am Anfang der Zusammenarbeit fest an die Hand, so dass du maximale Kostentransparenz hast (regelmäßige Wasserstandsmeldungen).

Max, wo sind deine Grenzen?

Persönliche Grenzen ziehe ganz klar dort, wo mir potentielle Mandanten unsympathisch sind. Oder wenn Mandanten meine Grenzen nicht respektieren (Beispiel Freitagabend: „Ich brauch‘ das bis Montag!“ … und das bitte zum Standardpreis).

Fachlich berate ich zu keiner Zeit in Rechtsgebieten, die außerhalb des IT-Rechts, Medienrechts, des Wettbewerbs- und Markenrechts und – logisch – des allgemeinen Vertragsrechts liegen.

Beispiele:

  • Baurecht, Immobilienrecht
  • Mietrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Arbeitsrecht, Sozialrecht
  • Erb- und Familienrecht
  • uvm.
In all diesen anderen Rechtsgebieten habe ich zum Glück ein großes Netzwerk an jeweils spezialisierten Kolleginnen und Kollegen!

Und ich will es am Rande noch kurz erwähnen: „günstige Templates“ habe ich nicht in der Schublade. Die findet jeder (auf eigene Gefahr) problemlos im Internet. Bei mir bekommst du dein Problem individuell gelöst und hochwertige Verträge erstellt.

Klar ist das nicht günstig. Das will ich auch gar nicht sein. Dafür ersparst du dir unter Umständen viel Ärger (ja, ich habe leider schon gesehen, wie es SaaS-Startups wegen fehlender oder fehlerhafter Verträge „zerlegt“ hat).


 

Seite erstellt von Dr. Max Greger am 2. März 2021 (zuletzt aktualisiert: 9. Dezember 2023)