Wie berechnen Anwälte das Honorar? Pauschal oder nach Zeit?

verguetung anwaelte pauschal oder nach zeitWenn Sie an Anwälte denken, denken Sie vielleicht auch schnell daran, dass wir teuer sind. Zweifellos haben wir unseren Preis und sind meistens nicht günstig, gerade wenn es um Spezialgebiete wie Informationstechnologierecht geht.

Der Grund ist einfach: der Weg, um als Rechtsanwalt arbeiten zu dürfen, ist steinig und lang. Der Beruf ist streng reglementiert und erfordert zwei erfolgreiche (schwere) Staatsexamen. Entsprechend lange dauert noch einmal die Spezialisierung auf ein besonderes Rechtsgebiet. Aber darum soll es heute gar nicht gehen. Viel mehr interessiert uns, beziehungsweise Sie die Frage, welche Art von Vergütung sinnvoll ist, wenn Sie einen Anwalt beauftragen.

Grundsätzlich gibt es drei in der Praxis gängige Möglichkeiten:

  1. die Vergütung nach gesetzlichen Gebühren
  2. eine individuelle Pauschale
  3. die Vergütung nach Zeitaufwand

Gesetzliche Gebühren

Beginnen wir mit den gesetzlichen Gebühren. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Im wesentlichen wird zur Ermittlung der Gebührenpauschalen zunächst ein Gegenstandswert (vor Gericht: Streitwert) gebildet.

Bei Zahlungsansprüchen ist es einfach: wenn Sie 5.000 € gegen einen Vertragspartner geltend machen, beträgt der Streitwert bzw. Gegenstandswert eben diese 5.000 €. Schwieriger ist es bei anderen Ansprüchen, die mit Geld nichts zu tun haben. Wie viel ist denn ein Unterlassungsanspruch oder eine Auskunft wert? Hier wird ein fiktiver Wert zu Grunde gelegt, bei Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht zum Beispiel häufig 10.000 €. Bei markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen beginnt es meistens bei 50.000 € und kann aber auch in den mittleren sechsstelligen Bereich klettern.

Nachdem der Gegenstandswert feststeht, sieht das Gesetz für unterschiedliche Tätigkeiten unterschiedliche Vergütungen vor. Diese errechnet sich aus dem Gegenstandswert. Die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts (z. B. ein Mahnschreiben) löst eine Geschäftsgebühr aus. Die Tätigkeit in einem Rechtsstreit (z. B. das Einreichen einer Klage) löst eine Verfahrensgebühr aus usw. Es gibt die unterschiedlichsten Gebühren.

Beispiel:
Eine Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 50.000 € beträgt zum Beispiel das 1,3 fache der Grundgebühr, nämlich 1.662,70 €.

Beträgt der Gegenstandswert dagegen nur 2.000 €, läge die Geschäftsgebühr bei nur 215,80 €.

Diese Art der Vergütung hat vor und Nachteile, je nachdem wie man es nimmt. Ist der Gegenstandswert niedrig, verdienen wir Anwälte nur sehr wenig, egal ob unsere Tätigkeit aus nur einem Schreiben besteht oder aus langwierigen Verhandlungen über Monate hinweg. Somit rechnet sich die Vergütung bei niedrigen Streitwerten (zum Beispiel 2.000 €) vor allem im Massengeschäft. Andererseits kann die gesetzliche Gebührenordnung dazu führen, dass Sie für ein einziges Schreiben (z. B. Mahnschreiben) einem Betrag von in fünfstelliger Höhe zahlen, wenn beispielsweise eine sehr hohe Forderung angemahnt wird.

Ich persönlich lehne diese Art der Vergütung in der Regel ab, weil sie meistens nicht im richtigen Verhältnis zwischen Ihrem Interesse und meiner Arbeitsleistung sowie meinem Haftungsrisiko steht.

Individuelle Pauschalen

Eine zweite Möglichkeit der Vergütung sind individuell vereinbarte Pauschalen. Das Gesetz lässt das ausdrücklich zu, § 3a RVG. Diese Pauschalen bemessen sich dann nicht zwingend bzw. nicht allein am Streitwert oder Gegenstandswert. Vielmehr kann ich viele Faktoren in die Berechnung einfließen lassen: geschätzter Zeitaufwand, Haftungsrisiko, Schwierigkeit der Materie, Gegenstandswert etc.

Eine Pauschale hat für Sie den Vorteil, dass Sie von Anfang an wissen, wie viel Sie in meine Tätigkeit investieren. Zum anderen ist dann das Arbeiten deutlich entspannter, weil Telefonate, E-Mails, kleinere Tätigkeiten nicht mehr individuell erfasst und berechnet werden. So telefoniert es sich deutlich entspannter, weil Sie nicht ständig auf die Uhr sehen müssen.

Beachten Sie aber bitte, dass zwar das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz individuelle Pauschalhonorare ausdrücklich zulässt. Wenn diese aber die gesetzlichen Gebühren ausnahmsweise unterschreiten, müssen sie dennoch in einem angemessenen Verhältnis zu den Haftungsrisiken und zur Leistung Ihres Anwalts stehen.

Mache ich also für Sie einen Betrag in Höhe von 10 Millionen € geltend, wird eine Pauschale von 500 € sicher völlig unverhältnismäßig (weil zu niedrig) sein.

Individuell Pauschalen machen immer dann besonders Sinn, wenn Sie von mir als Anwalt eine klar definierte und nachprüfbare Leistung anfordern. Der Klassiker: der Entwurf von Verträgen oder eine juristische Stellungnahme (Gutachten).

Zeithonorar

Ein weiterer „Klassiker“ ist die Berechnung nach Zeitaufwand. Hier bezahlen Sie nicht danach, welchen Gegenstandswert eine Angelegenheit hat oder wie viel Wert Ihnen eine Tätigkeit ist. Sie bezahlen viel mehr danach, wie lange wir Anwälte dafür benötigen.

Diese Art der Berechnung ist für Sie nach meiner Erfahrung häufig unbefriedigend, wenn Sie eine klare definierte Leistung erwarten, wie zum Beispiel einen Vertrag. Denn dann haben Sie immer irgendwie das Gefühl, dass die Uhr tickt. Das macht nervös.

Wann ich individuelle pauschalen in der Regel ablehne? Immer dann, w

Wie schon oben beschrieben, vereinbare ich hierfür auch in Ihrem Interesse gerne individuelle pauschalen.

Die Vergütung nach Zeitaufwand ist in folgenden Fällen besonders sinnvoll:

Dauerberatung

Viele Unternehmen rufen mich beispielsweise mehrmals im Monat an und stelle mir kleinere Fragen am Telefon oder per E-Mail. Hier wäre es lästig, jedes Mal wieder neue Pauschalen für jede einzelne Frage zu vereinbaren. Da ist es viel einfacher und auch für Sie gut abschätzbar, wenn ich den erforderlichen Zeitaufwand erfasse und am zum Monatsende abrechnen. Übrigens: sollte eine Frage mal schwierig sein und mich sehr viel Zeit kosten, würde ich das immer vorher kommunizieren, damit Sie keine Überraschung mit der Abrechnung erhalten!

Streitigkeiten

Und ein weiterer klassischer Anwendungsfall für diese Zeithonorare sind Rechtsstreitigkeiten. Denn es kommt oft maßgeblich darauf an, wie die Gegenseite agiert, ob sich ein Streit in die Länge zieht oder schnell lösen lässt. Da kann ich den erforderlichen Zeitaufwand meistens überhaupt nicht abschätzen kann.

Erfolgsvergütung

Aus anderen Ländern können Sie sicherlich auch die Erfolgsvergütung. Beispielsweise bezahlen Sie dann für die Tätigkeit eines Anwalts nichts. Wenn dieser aber vor Gericht siegt oder wenn eine Verhandlung gut gelingt, erhält er zum Beispiel 30 % des Schadensersatzes bzw. des Vergleichsbetrags.

Solche Vergütungsregelungen sind hierzulande fast immer unzulässig. Nur im großen Ausnahmefall können Anwälte Erfolgsvergütungen vereinbaren. Nämlich dann, wenn die Rechtsverfolgung sonst für eine Person für die unerschwinglich wäre. Aber auch dann nur in sehr engen Grenzen und nicht wie in den USA üblich.

Erfolgsprämie

Was aber zulässig ist: die Vereinbarung eine Erfolgsprämie, deren Höhe im Ermessen der Partei, also in Ihrem Ermessen, liegt. Ob Sie dann nach einem geglückten Streit oder nach einer guten Verhandlung 0 Euro oder 100.000 € zahlen, überlässt eine solche Regelung dann ganz Ihnen.

Alternative: Prozessfinanzierer

Wussten Sie, das es so genannte Prozessfinanzierer gibt? Das sind Unternehmen, die in der Regel Gelder aus Fonds oder von Family Office verwalten und in Rechtsstreitigkeiten investieren. Diese sind in der Lage, Ihren Prozess zu finanzieren.

Im Erfolgsfall geben Sie dann zum Beispiel 30 % des Schadensersatzes an den Finanzierer ab. Verlieren Sie die Klage hingegen, trägt der Prozessfinanzierer die entstehenden Kosten des Rechtsstreits. Sie haben also kein Risiko.

In der Regel kalkulieren Prozessfinanzierer so, dass immer auf eine Handvoll verlorene Prozesse ein erfolgreicher Prozess kommt. Dieser gleicht dann die Verluste durch die Niederlagen aus.

Fazit

Bei mir finden Sie Verständnis für beide Möglichkeiten: individuelle pauschalen aber auch Abrechnung nach Zeitaufwand. Welche für jeden Einzelfall sinnvoll ist, würde ich immer vorher mit Ihnen vereinbaren und besprechen, damit es keine Überraschungen gibt. Dann ist unsere Abrechnungsmethode auch transparent, für Sie nachvollziehbar und auch im richtigen Verhältnis zum Ihnen entstehenden nutzen. Bei jeder Zusammenarbeit mit einem Anwalt empfehle ich Ihnen, die Vergütungsfrage vorher genau zu besprechen.

Haben Sie noch Fragen zu zur Vergütung von uns Anwälten? Schreiben Sie es mir doch gerne in die Kommentare.

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Über den Autor Dr. Max Greger

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