Sicher haben Sie diese Begriffe schon einmal gehört. Doch was bedeutet es eigentlich, wenn Sie mit einem „Associate“ telefonieren? Oder rufen Sie lieber Ihren Partner an? Keine Sorge: auch bei mir hat es einige Berufsjahre gedauert, bis ich die Bedeutung wirklich verstanden habe
Gehen wir die Begriffe doch der Reihe nach durch.
Associates
Associates sind angestellte Anwälte. Sie können sehr wenig oder extrem viel Erfahrung haben (teilweise Jahrzehnte). Ganz große Kanzleien nennen Angestellte nach 2-3 Jahren „Senior Associate„.
Associates haben häufig bestimmte Umsatzanforderungen, müssen ihren Umsatz aber nicht selbst akquirieren. Das machen die Partner. Doch bitte bedenken Sie: In kleineren Kanzleien verschwimmen die Grenzen oft. Associates, die kurz vor ihrer Ernennung zum Partner stehen, werden vermutlich auch schon fleißig akquirieren.
Partner
Dann gibt es die Partner (so wie mich). Partner haben in der Regel viel Erfahrung und im Gegensatz zu Angestellten die volle Verantwortung für die juristische Arbeitsleistung, die sie oder die ihre Angestellten abliefern.
Als echter („equity“) Partner bin ich Gesellschafter der Kanzlei SNP Schlawien. Neben den rechtlichen Themen verantworte ich Personal und Akquise. Ich bin also (auch) in gewisser Weise Vertrieb.
Und als Gesellschafter trifft mich auch ein Haftungsrisiko.
Wichtig: Manche Kanzleien nennen angestellte Anwälte nach einigen Jahren „Salary Partner“. Sie sind aber meist nicht Gesellschafter der Kanzlei sondern bekommen ein Fixgehalt plus Boni. Es sind also keine „echten“ Partner sondern Angestellte.
Counsel
Counsel nennen manche Kanzleien die Anwälte, die durch jahrelange Erfahrung keine Associates mehr sind, aber die auch nicht Partner werden sondern angestellt bleiben möchten oder müssen. Denn in ganz großen Kanzleien galt früher das Prinzip: Aufsteigen oder Aussteigen.
Heute sind auch die ganz Großen nicht mehr so streng und müssen ihre Talente bei sich behalten – auch wenn diese vielleicht nicht die nötigen Akquise-Fertigkeiten haben.
Of Counsel
Of Counsel (Außensozien) sind Anwälte, die meist nicht in das Tagesgeschäft der Kanzlei involviert sind. Wir bei SNP Schlawien ziehen unsere Of Counsel nur für spezielle Fragen hinzu.
Geht es auch ohne diese Bezeichnungen?
Klar. Einzelanwälte haben diese Strukturen ja logischerweise nicht.
Und last but not least gibt es auch größere Kanzleien, die diese Bezeichnungen überhaupt nicht nach außen kommunizieren. Ihr Motto: Papier ist geduldig und Anglizismen möchten wir nicht 😉 Doch Vorsicht: Zumindest auf dem Briefbogen müssen Kanzlei-Sozietäten (also Kanzleien, bei denen mehrere Anwälte arbeiten) nach außen kundtun, wer als Gesellschafter verantwortlich ist.
Fazit
Meine Meinung? Bezeichnungen sind nur ein erster Indikator. Es mag oft einen Unterschied in der Qualität der Beratung machen, ob Sie mit einem Equity Partner, Salary Partner oder Associate zu tun haben. Manchmal aber auch nicht.
Am Ende sind daher Sie als Kunde König und wir Anwälte – egal mit welcher Bezeichnung – haben Sie gefälligst glücklich zu machen!
👉 Wenn Sie noch Fragen zu den Kanzleistrukturen haben: gerne in die Kommentare!