Sicher haben Sie diese Begriffe schon einmal gehört. Doch was bedeutet es eigentlich, wenn Sie mit einem „Associate“ telefonieren? Oder rufen Sie lieber Ihren Partner an? Keine Sorge: auch bei mir hat es einige Berufsjahre gedauert, bis ich die Bedeutung wirklich verstanden habe
Gehen wir die Begriffe doch der Reihe nach durch.
Associates
Associates sind angestellte AnwĂ€lte. Sie können sehr wenig oder extrem viel Erfahrung haben (teilweise Jahrzehnte). Ganz groĂe Kanzleien nennen Angestellte nach 2-3 Jahren „Senior Associate„.
Associates haben hĂ€ufig bestimmte Umsatzanforderungen, mĂŒssen ihren Umsatz aber nicht selbst akquirieren. Das machen die Partner. Doch bitte bedenken Sie: In kleineren Kanzleien verschwimmen die Grenzen oft. Associates, die kurz vor ihrer Ernennung zum Partner stehen, werden vermutlich auch schon fleiĂig akquirieren.
Partner
Dann gibt es die Partner (so wie mich). Partner haben in der Regel viel Erfahrung und im Gegensatz zu Angestellten die volle Verantwortung fĂŒr die juristische Arbeitsleistung, die sie oder die ihre Angestellten abliefern.
Als echter („equity“) Partner bin ich Gesellschafter der Kanzlei SNP Schlawien. Neben den rechtlichen Themen verantworte ich Personal und Akquise. Ich bin also (auch) in gewisser Weise Vertrieb.
Und als Gesellschafter trifft mich auch ein Haftungsrisiko.Â
Wichtig: Manche Kanzleien nennen angestellte AnwĂ€lte nach einigen Jahren „Salary Partner“. Sie sind aber meist nicht Gesellschafter der Kanzlei sondern bekommen ein Fixgehalt plus Boni. Es sind also keine „echten“ Partner sondern Angestellte.
Counsel
Counsel nennen manche Kanzleien die AnwĂ€lte, die durch jahrelange Erfahrung keine Associates mehr sind, aber die auch nicht Partner werden sondern angestellt bleiben möchten oder mĂŒssen. Denn in ganz groĂen Kanzleien galt frĂŒher das Prinzip: Aufsteigen oder Aussteigen.
Heute sind auch die ganz GroĂen nicht mehr so streng und mĂŒssen ihre Talente bei sich behalten – auch wenn diese vielleicht nicht die nötigen Akquise-Fertigkeiten haben.
Of Counsel
Of Counsel (AuĂensozien) sind AnwĂ€lte, die meist nicht in das TagesgeschĂ€ft der Kanzlei involviert sind. Wir bei SNP Schlawien ziehen unsere Of Counsel nur fĂŒr spezielle Fragen hinzu.
Geht es auch ohne diese Bezeichnungen?
Klar. EinzelanwÀlte haben diese Strukturen ja logischerweise nicht.
Und last but not least gibt es auch gröĂere Kanzleien, die diese Bezeichnungen ĂŒberhaupt nicht nach auĂen kommunizieren. Ihr Motto: Papier ist geduldig und Anglizismen möchten wir nicht đ Doch Vorsicht: Zumindest auf dem Briefbogen mĂŒssen Kanzlei-SozietĂ€ten (also Kanzleien, bei denen mehrere AnwĂ€lte arbeiten) nach auĂen kundtun, wer als Gesellschafter verantwortlich ist.
Fazit
Meine Meinung? Bezeichnungen sind nur ein erster Indikator. Es mag oft einen Unterschied in der QualitÀt der Beratung machen, ob Sie mit einem Equity Partner, Salary Partner oder Associate zu tun haben. Manchmal aber auch nicht.
Am Ende sind daher Sie als Kunde König und wir AnwĂ€lte – egal mit welcher Bezeichnung – haben Sie gefĂ€lligst glĂŒcklich zu machen!
đ Wenn Sie noch Fragen zu den Kanzleistrukturen haben: gerne in die Kommentare!