Haben Sie sportliche Umsatz-Ziele? Langfristig werden Sie als ambitionierter Marketer immer noch das gute alte E-Mail-Marketing („Newsletter“) verwenden. Doch geht das 2022 noch rechtskonform?
Denn im Gegensatz zu einem Social Media Account ist eine E-Mail-Liste (Newsletter-Liste) sog. Owned Media. Heißt: Niemand kann Ihnen die Liste wegnehmen.
Niemand? Nun ja. Es gibt doofe Situationen, bei denen das passieren kann. Wenn Sie z. B. Fehler bei den „double opt-in„-Einwilligungen machen. Denn dann können Sie nicht nur Ihre mühsam über die Jahre hinweg aufgebaute Liste wegwerfen. Sie riskieren auch Abmahnungen oder gar ein Bußgeld einer Datenschutzbehörde. Ich zeige Ihnen, wie E-Mail-Marketing rechtskonform funktioniert, insbesondere nach DSGVO und UWG.
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