Cashback und Rabatt: zulässig bei rezeptfreien Medikamenten?

otc arzneimittel cashback rabattSind Cashbacks oder Rabatte bei rezeptfreien Medikamenten (auch OTC Arzneimitteln genannt) zulässig?

OTC Arzneimittel – rezeptfreie Medikamente

Zunächst mal zum Begriff „OTC Arzneimittel“. OTC stammt aus dem Englischen und heißt „over the counter“ („über die Ladentheke“, s. Wikipedia Beitrag). Das sind also solche Medikamente, die Menschen sehr häufig für ihre „Alltagswehwehchen“ benötigen. Eine Reihe von Arzneimitteln hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren als relativ unbedenklich eingestuft. Sie sind rezeptfrei.

Beispiele: Ibuprofen, Aspirin, Voltaren, Bepanthensalbe … haben Sie alles schon mal gehört, oder?

Das Ziel des Gesetzgebers: das Gesundheitssystem entlasten, indem die Krankenkassen (jedenfalls die gesetzlichen) die Kosten hierfür nicht erstatten. Daher sind solche Arzneimittel bzw. Medikamente

  • nicht preisgebunden
  • rezeptfrei
  • ABER apothekenpflichtig

Sind Cashbacks bei rezeptfreien Medikamenten erlaubt?

Was ist ein „Cashback“?

Unter Cashback versteht man eine nachträgliche volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises. Nehmen wir an, Sie kaufen eine Packung Ibuprofen in der Apotheke. Wenn sie dann später den Kaufbeleg ein scannen und auf einer bestimmten Plattform hochladen, erhalten Sie den Kaufpreis zurück. Ist dieses Modell zulässig?

Verbot von Zuwendungen bei Heilmitteln

Sie haben sicherlich schon gehört, dass es im Zusammenhang mit Medikamenten strenge Vorschriften in punkto Werbung gibt. Dreh- und Angelpunkt für Werbung bei Arzneimitteln ist das Heilmittelwerbegesetz.

Und wenn es wie hier um Rabatte, sog. „Zuwendungen“ geht, schlagen wir immer § 7 HWG auf. Nach § 7 I HWG ist Werbung in Form von Zuwendungen oder sonstigen Werbegaben im Zusammenhang mit Heilmitteln (also auch OTC Arzneimitteln) generell unzulässig. Es heißt im Gesetz:

„Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen“

Ausnahmen: Geldgeschenke

Es gibt aber mehrere Ausnahmen. So lässt § 7 I Nr. 2 HWG Zuwendungen als bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag zu. Zu einem solchen bestimmten Geldbetrag zählt die Rechtsprechung auch die nachträgliche Erstattung des Kaufpreises (Cashback).

es sei denn, dass … die Zuwendungen oder Werbegaben in einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag … gewährt werden“

„Rück-Ausnahme“: Missachtung von Preisvorschriften

Nun gibt es aber noch eine „Ausnahme von der Ausnahme“ mit der Folge, dass dann wieder das Verbot gilt: Geldzuwendungen sind für Arzneimittel unzulässig, wenn sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden. Diese gelten entweder aufgrund des Gesetzes oder des Sozialgesetzbuchs V.

Die gute Nachricht: Rezeptfreie OTC Arzneimittel unterliegen keinen Preisvorschriften.

Fazit

Ein Cashback durch die ganze oder teilweise Erstattung des Kaufpreises bei OTC ist erlaubt.

Gratis-Artikel oder „buy 1 get 1 FREE“?

Eine ganz andere Situation haben wir, wenn Sie ein rezeptfreies Medikament – sagen wir: Iboprofen – entweder völlig verschenken (oder einen erheblichen Preisnachlass gewähren, z. B. 90%) oder wenn Sie für jede gekaufte Einheit noch eine (oder mehrere) Einheit(en) gratis dazu geben („buy 1 get 1 FREE“).

Denn dann sind wir nicht im Bereich § 7 I Nr. 2 a HWG (Geldzuwendung). Vielmehr gilt § 7 I Nr. 2 b HWG, d. h. es liegt eine Zuwendung in Form einer bestimmten Menge gleicher Ware vor.

Zwar sind auch Zuwendungen durch eine bestimmte Menge gleiche Ware eine Ausnahme von generellen Werbeverbot durch Zuwendungen. Aber auch hier gibt es wie bei Geldzuwendungen eine „Rück-Ausnahme“. Die sagt:

„Buchstabe b gilt nicht für Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist“

OTC Arzneimittel sind aber gerade apothekenpflichtige Medikamente, wenn auch nicht preisgebunden und auch nicht rezeptpflichtig.

Die Folge: Gratis-Einheiten oder erhebliche Preisnachlässe sind auch bei rezeptfreien Medikamenten (OTC Arzneimitteln) verboten.

(Warum das so ist? Der Gesetzgeber meint, dass Verbraucher Geldzuwendungen leichter und besser wertmäßig einordnen können, als den Wert einer Naturalzuwendung (also zum Beispiel einer zusätzlich geschenkten Packung).

Ergebnis

Passen Sie bei Rabatten genau auf. Die nachträgliche Erstattung des Kaufpreises ist bei rezeptfreien OTC Medikamenten zulässig (z. B. ein Cashback). Der Kaufpreis darf aber nicht von vornherein nahezu vollständig erlassen werden. Auch eine Gratis-Einheit für jede gekaufte Einheit ist unzulässig.

Haben Sie Fragen dazu? Schreiben Sie mir doch gerne eine Nachricht!

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Über den Autor Dr. Max Greger

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