„bekömmlich“ Werbung illegal für Wein und andere Lebensmittel

wein bekömmlich health claims verordnung abmahnungHast du schon einmal das Wort „bekömmlich“ im Zusammenhang mit Bier, Wein oder anderen Lebensmitteln gehört oder gelesen? Dann solltest du die Health Claims Verordnung lesen. Dadurch könntest du dir eine Abmahnung ersparen. In diesem Beitrag erfährst weshalb.

Health Claims Verordnung

Der EU Gesetzgeber hat bestimmte Kriterien für die Bewerbung von Lebensmitteln geschaffen. Hierzu hat er die Health Claims Verordnung erlassen. Diese gilt unmittelbar innerhalb der gesamten Europäischen Union.

Verbot gesundheitsbezogener Angaben bei Alkohol

Wenn es nun um die Werbung für Bier, Wein und andere alkoholische Getränke geht, müssen wir in Art. 4 Abs. 3 Health Claims Verordnung schauen.

Dort heißt es ungewöhnlich knapp für eine europäische Verordnung:

Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich um nährwertbezogene Angaben handelt, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Brennwerts beziehen (beispielsweise bei alkoholreduziertem Bier).

„bekömmlich“ als gesundheitsbezogene Angabe?

Über exakt diese Frage hatte der EuGH zu entscheiden. Im Urteil vom 6. September 2012 (Az. C‑544/10) hat das Gericht entschieden, dass es sich bei dem Attribut „bekömmlich“ um eine gesundheitsbezogenen Angabe handelt.

Bei dieser Entscheidung erklärt der EuGH, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht zwingend nur solche Angaben meint, die mit einer Verbesserung der Gesundheit zusammenhängen. Es kann auch

Die bloße Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des genannten, potentiell schädlichen Verzehrs

gemeint sein. Daraus folgert der EuGH: „bekömmlich“ ist eine gesundheitsbezogene Angabe.

Sind andere Lebensmittel „bekömmlich“?

Jetzt könnten wir ja daraus schließen: wenn alkoholische Getränke in der Regel nicht als bekömmlich bezeichnet werden dürfen, geht das ja nicht für sonstige Lebensmittel. Stimmt das?

Art. 10 Health Claims Verordnung verbietet nicht spezifische gesundheitsbezogene Angaben generell – auch für andere Lebensmittel – sofern sie nicht speziell in den Listen nach Art. 13 oder Art. 14 genannt sind (nicht der Fall).

Folglich hat das Oberlandesgericht München die Bezeichnung „bekömmlich“ auch abseits von alkoholischen Getränken als rechtswidrige gesundheitsbezogene Angabe einstuft.

In konkreten Fall verkaufte jemand Kaffee auf der Plattform Amazon mit der Angabe „bekömmlich“. Genau gesagt ging es um die Äußerung:

„Die Besonderheit unseres Kaffees liegt dabei in der Langzeit-Trommelröstung bei niedriger Temperatur, was die Röstungen außerdem sehr bekömmlich macht.“.

Das Oberlandesgericht München hat im Beschluss vom 11.2.2020, Az. 29 W1562/19 entschieden:

Der Begriff „bekömmlich“ wird, als „gesund“, „zuträglich“ und „leicht verdaulich“ verstanden. Er bringt bei einer Verwendung für ein Lebensmittel zum Ausdruck, das Lebensmittel werde gut vertragen und im Verdauungssystem gut aufgenommen (vgl. BGH GRUR 2018, 1266 Rn. 37 – Bekömmliches Bier).

Fazit

Du solltest die Bezeichnung „bekömmlich“ im Zusammenhang mit Lebensmitteln generell vermeiden. So sparst du dir Stress und vermeidest Abmahnungen, die du entweder durch Konkurrenten oder Wirtschaftsverbänden erhalten könntest.

 

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 17. Mai 2023 (zuletzt aktualisiert: 17. Mai 2023)