BGH – Helmut Kohls Witwe bekommt kein Schmerzensgeld von 1 Mio. €

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Vielleicht haben Sie die erbitterten Rechtsstreitigkeiten um das Schmerzensgeld mitbekommen, die Maike Kohl-Richter führt. Sie war die letzte Ehefrau des verstorbenen Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl und ist dessen Alleinerbin!

Warum will Maike Kohl-Richter Schmerzensgeld?

Konkret geht es um das Enthüllungsbuch des Autors und Journalisten Heribert Schwan. Dieser hatte in persönlichen Gesprächen mit dem Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl heimlich Tonaufnahmen angefertigt. Aus diesen Tonaufnahmen fertigte er dann ein brisantes Enthüllungsbuch.

Helmut Kohl verklagte den Autor sowie den Random House Verlag seinerzeit auf Unterlassung und war damit im Jahr 2015 auch erfolgreich. Streckenweise durften Passagen des Buchs nicht gedruckt und veröffentlicht werden.

Zudem verlangte Helmut Kohl Schmerzensgeld: ganze 5 Mio. Euro! Er erhielt vom Landgericht Köln am 27. April 2017 (Az. 14 O 323/15) immerhin 1 Million Euro zugesprochen. Das war damals das höchste Schmerzensgeld eines deutschen Gerichts! 😲

Was passierte nach Helmut Kohls Tod?

Zwischenzeitlich, am 16.06.2017 verstarb Helmut Kohl. Zu diesem Zeitpunkt war aber das Urteil nicht rechtskräftig. Sie wissen vielleicht, dass man Urteile unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Urteilsgründe mit der Berufung anfechten kann.

Innerhalb der Berufungsfrist hatten sowohl die Beklagten (also Autor und Verlag) als auch Maike Kohl Berufung eingelegt. Maike Kohl-Richter wollte mehr als 1 Million Euro. Die Beklagten wollten eine vollständige Klageabweisung.

Die Folge: der Rechtsstreit ging in die 2. Instanz, wurde also fortgeführt.

Für Sie zur Information: Wenn eine Partei eines Rechtsstreits stirbt, können die Rechtsnachfolger (hier Maike Kohl als Alleinerbin) den Rechtsstreit im eigenen Namen fortführen.

Wie entschied das Gericht in der 2. Instanz?

Daraufhin wies das OLG Köln mit Urteil vom 29.05.2018 (Az. 15 U 64/17) die Klage vollständig ab. Auch hier zum Verständnis: Das Gericht der 2. Instanz kann eine eigene Entscheidung treffen, die das erstinstanzliche Urteil obsolet macht.

Das Argument des OLG Köln: Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist nicht vererblich. Denn Schmerzensgeld ist ein Ausnahmetatbestand im Zivilrecht und dient nicht der Kompensation für erlittene finanzielle Schäden sondern der Genugtuung.

Solange der Schmerzensgeld-Titel (also das Urteil) nicht in Rechtskraft erwachsen ist, kann er also nicht vererbt werden. Erst ein rechtskräftiger Schmerzensgeld-Titel, der im normalen Instanzenzug nicht mehr angegriffen werden kann, ist ausnahmsweise vererblich. Stirbt also – anders als hier – der Erblasser nach Rechtskraft der Entscheidung, geht der rechtskräftig zuerkannte Anspruch auf seinen Erben über.

Und was sagt nun der BGH?

Maike Kohl-Richter wollte es erneut wissen und legte Revision zum BGH ein. Der BGH prüft übrigens nicht mehr den Sachverhalt (also erhebt nicht noch einmal Beweise) sondern nur, ob die Vorinstanzen das Recht richtig angewendet haben.

Der BGH hat am 29. November 2021 das Urteil des OLG Köln bestätigt. Die Geldentschädigung (das „Schmerzensgeld“) ist nicht vererblich. Die zugesprochenen 1 Million Euro bekommt Maike Kohl-Richter nicht (geschweige denn 5 Millionen Euro). Die Urteilsgründe liegen allerdings noch nicht vor, vielmehr nur die Pressemitteilung des BGH.

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Über den Autor Dr. Max Greger

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