Abmahnung Google Fonts von RA Kilian Lenard: So wehrst du dich

Google Fonts Abmahnung Kilian Lenard Martin IsmailBist auch du von den Google Fonts Abmahnungen des RA Kilian Lenard im Auftrag eines „Martin Ismail“ betroffen? Dann habe ich ein paar Tipps für dich („Wer zahlt ist selbst schuld!“):

Was ist bisher passiert?

Vor kurzem habe ich ja schon einen anderen Fall hier gepostet, bei dem eine Privatperson Schreiben versendet und 100 € „Schmerzensgeld“ verlangt.

Seit kurzem mahnt nun auch ein Anwalt ab: RA Kilian Lenard mahnt massenhaft im Namen eines „Martin Ismail“ ab. Der Vorwurf: die dynamische Einbindung von Google Fonts von den Google Servern verletzt (angeblich) Hr. Ismails Persönlichkeitsrecht nach § 823 I BGB.

Zur Info: Infos zu den „RAAG“ Abmahnungen (RA Kairis) findest du in einem weiteren Beitrag!

Ist der DSGVO-Vorwurf begründet?

Durch das Einbetten der Schriftarten erfährt Google in der Tat die IP Adresse des jeweiligen Nutzers. Darin sehen Gerichte eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO.

Und ist das schlimm ? Die Rechtsprechung sieht in der dynamischen Einbindung von US-Webdiensten in eine Internetseite (hier: Google Fonts) eine Verarbeitung, die nicht zwingend notwendig ist und deshalb die vorherige Einwilligung des Seitenbesuchers erfordert! Die Folge: Websitebetreiber schulden Unterlassung und Schadensersatz (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

Muss ich Schreiben von RA Kilian Lenard ernst nehmen?

Die „Abmahnungen“ sind dennoch fragwürdig: Zum einen sind es keine echten Abmahnungen, weil sie

  • weder konkrete rechtliche Schritte androhen
  • noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern.

Das wären aber zwei Kern-Voraussetzungen für eine Abmahnung im rechtlichen Sinn. Eine einstweilige Verfügung droht also nicht unmittelbar, denn das erfordert im Regelfall eine vorherige (echte) Abmahnung.

Doch wie qualifizieren wir nun den Vorschlag, dass man die Sache gegen Zahlung von 170 € „auf sich beruhen“ lassen werde?

Eine solche Forderung kann nur Substanz haben, wenn eine Rechtsverletzung zugrunde liegt. Doch kann Herr Ismail eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend machen?

Ich glaube nicht, weil bei einer derartigen Welle an Forderungsschreiben sprechen wir von einer „Abmahnwelle“. Derartig viele Verstöße findet und dokumentiert Herr Ismail mutmaßlich nicht händisch sondern mit einem „Crawler“, also automatisiert.

Es gibt bei Massenabmahnung Indizien für einen Rechtsmissbrauch. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Abmahnung erst in der Masse wirtschaftlich sinnvoll wird oder wenn sachfremde Ziele dahinter stehen.

Mist! Ich habe schon gezahlt. Kann ich das Geld zurückfordern? Infos dazu findest du in einem anderen Beitrag.

Wie gehe ich mit dem Schreiben um?

Das Folgende ist kein Rechtsrat. Denn den dürfte ich nur im Rahmen eines Mandats geben und müsste die Sachlage individuell prüfen.

Wäre ich aber selbst Empfänger eines solchen Schreiben, würde ich es ignorieren und es auf einen Prozess ankommen lassen. Ich wäre gespannt darauf, wie Herr Ismail seine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor Gericht angesichts der zigtausenden Schreiben
begründet. Ich glaube nicht, dass er sich Hunderte Male täglich denkt:

„Autsch! Schon wieder fühle ich mich in meinem Recht verletzt 🙁 Schon das 98. Mal heute …“

Bitte beachte, dass meine Einschätzung nur für dieses spezifische Massenschreiben von RA Kilian Lenard gilt..

Aber Vorsicht ist dennoch bei Google Fonts geboten!

Bitte binde Google Fonts trotzdem nicht von Dritt-Servern ein! Nur weil möglicherweise das Schreiben ins Leere führt, ist das Einbinden von Schriftarten von Google Servern dennoch ohne Einwilligung nicht DSGVO-konform (davon abgesehen, wie man die Datenübertragung in ein Drittland – die USA – bewertet …)

Und wie nutzt du Google Fonts künftig? Fonts lokal einbinden! Anleitungen gibt es im Netz bzw. finden sich mittlerweile Plugins für WordPress.

Achtung: Manche Schriftarten sind urheberrechtlich geschützt. Du musst eine Lizenz erwerben, bevor du sie nutzt.

Verspätete E-Postbriefe

RA Kilian Lenard versendet übrigens wohl die „Abmahnschreiben“ per E-Postbrief. Dabei handelt es sich um einen Service der Post, bei dem man selbst den Brief nicht ausdrucken und eintüten muss.

Der Nachteil: die Briefe werden oft extrem spät zugestellt. Mir ist ein Fall bekannt, in denen das Schreiben des Anwalts erst am 11.10.2022 beim Adressaten eintraf, während es aber auf 25.9.2022 datiert. Die im Schreiben gesetzte Frist zur Zahlung ist natürlich im Zeitpunkt des Zugangs des Schreibens verstrichen.

Was bedeutet das für die gesetzte Frist? In meinen Augen bedeutet das nach den rechtlichen Grundsätzen der objektiven Auslegung einer Willenserklärung (§§ 133, 157 BGB), dass das Angebot eines Erlassvertrags, das der Adressat ja nur durch die fristgerechte Zahlung der € 170 annehmen kann, im Zugangszeitpunkt nicht mehr fortbesteht. Das Angebot im Hinblick auf die € 170 ist daher wirkungslos. Ein Grund mehr, das Schreiben zu ignorieren, dennoch aber die Google Fonts nur noch lokal einzubinden.

Update: Einstweilige Verfügung erlassen

Eine Kanzlei hat eine einstweilige Verfügung für ihre Mandantin gegen Martin Ismail vor dem Landgericht Baden-Baden (Beschluss vom 11.10.2022, Az.: 3 O 277/22) erwirkt.

Mit einem holprig verfassten Update versuchen die Bösewichte, den Druck aufrecht zu erhalten:

IG_datenschutz_ismail_lenard

 

Es nützt nichts: Die Abmahnung ist eine Farce und wer zahlt ist selbst schuld.

Muster-Antwortschreiben

Wie schon weiter oben geschrieben, halte ich es bei RA Kilian Lenard für vorerst nicht nötig, zu reagieren, solange er nicht mit weiteren Schreiben nachfasst. Dennoch kannst du die Forderungen natürlich auch gerne schriftlich zurückweisen. Das nimmt Martin Ismail möglicherweise die Motivation, hier weiter nachzubohren.

Damit du die Forderungen der Kanzlei RA Kilian Lenard effektiv abwehren kannst habe ich mir einige Mühe gemacht, ein PDF-Musterschreiben zu entwerfen. Ich stelle dir dieses Muster gerne zur Verfügung!

Dein Commitment: du meldest dich zu meiner E-Mail-Liste an und wirst Teil meiner Community. Du erhältst dann meine wöchentlichen News zum Thema Tech, Medien und Recht und:

  • Aktualisierungen meines Musters
  • Muster für ähnliche andere Fälle (falls eine Reaktion sinnvoll ist)

Und sollte es dir doch nicht gefallen, hast du ja jederzeit die Möglichkeit, dich mit einem Klick von der Liste wieder abzumelden. Fair enough? Dann sichere dir jetzt das Musterschreiben:

(Mit dem Klick auf den Button gelangst du zum eingebetteten Anmeldeformular von Mailchimp, meinem E-Mail-Dienstleister. Beachte die Datenschutzhinweise. Den Download-Link zur PDF auf meinem Server erhältst du direkt nach deinem Double Opt-in.)


Dr. Greger, übernehmen Sie!

Bedenke bitte, dass mein Muster keine Rechtsberatung im Einzelfall ist und ich zudem das Agieren des Abmahners Martin Ismail nicht genau vorhersehen kann. Die Benutzung erfolgt daher ausdrücklich auf deine eigene Verantwortung. Die Alternative ist, dass du einen Anwalt engagierst, auch wenn das möglicherweise mehr kostet, als die Höhe der Forderung.

Die anwaltliche Abwehr dieser Abmahnungen kann sinnvoll sein. Es hat sich gezeigt, dass dann die Abmahner in der Regel vor weiteren Maßnahmen zurückschrecken, weil die rechtlichen Argumente optimal dargestellt sind und ein Kanzleibrief einfach einen hochwertigen und konsequenten Eindruck erzeugt.

Gegen eine Pauschale von € 290,– zzgl. USt. kann ich die im Abmahnschreiben geltend gemachten Forderungen einschließlich etwaiger Auskunftsansprüche (Art. 15 DSGVO) zurückweisen. Wenn du meine Unterstützung in dieser Sache wünschst, schreibe bitte eine E-Mail an meine Kanzleiadresse mit allen Angaben zu deiner Person bzw. deinem Unternehmen einschließlich einem sauberen PDF (Scan) der Abmahnung:


Weiteres Update: Polizei-RAZZIA bei Kilian Lenard

Bei RA Kilian Lenard und Martin Ismail hat die Polizei am 21.12.2022 eine Razzia durchgeführt und Unterlagen sowie Datenträger beschlagnahmt. Mehr dazu auf meinem Blog-Beitrag.

P. S. Jetzt noch aus Interesse: Hast auch du so ein Schreiben erhalten oder kennst wen (der wen kennt, der wen kennt …)? Schreib mir gerne!

Das könnte Dir auch gefallen

Über den Autor Dr. Max Greger

Kommentieren

    1. Hallo, eigentlich sage ich ja schon sehr viel (kostenlos) in diesem Beitrag und gebe einen starken Hinweis für die ‚best practice‘. Für eine Einzelfallberatung wäre ein Mandat nötig, das sich aber für Sie in diesem Fall vermutlich nicht rechnet.

  1. Hallo, auch ich habe heute Post von diesem Anwalt erhalten. Es ist im Prinzip genauso, wie Sie es bereits beschrieben haben, datiert auf den 25.09., erhalten 12.10., Fristablauf 10.10. Da ich meine Homepage nicht mehr benötige, habe ich diese jetzt komplett vom Netz genommen, werde die Post ignorieren und warten, was passiert. Danke für Ihren Beitrag, hat mich tatsächlich etwas beruhigt 🙂

      1. Kennt man verlässliche Zahlen, ist es schon 6-stellig?

        Ich biete TechSupport bei der Umsetzung der DSGVO zum kleinen Preis (zumeist 39-97€).

        Bisher habe ich hauptsächlich gehackte Webseiten bereinigt, nun waren es die letzten 4 Wochen hunderte DSGVO Quickfixes als Fulltimejob.

        Könnte für viele KMUs und Privatpersonen/Vereine interessant sein, die nicht immer eine Website Betreuung am Start haben.

        Wenn Empfehlungen in deinem Blog nicht ausgeschlossen sind, wäre eine Verlinkung im Bereich des roten Kastens, wo du darauf hinweist, keine individuelle Beratung anbieten zu können, echt mega nett.
        Danke für deinen Content zum Thema!

  2. Genau den gleichen Mist heute, 12.10.2022, erhalten. Zahlungsfrist: 10.10.2022. Briefdatum: 25. September 2022.
    Vielen Dank, Herr Dr. Greger für Ihre ausführliche Meinung dazu. Das hat mich, nach dem ersten Schreck, doch wieder einigermassen beruhigt.

  3. Mich hat es auch erwischt. Habe mich schon gewundert warum der Brief erst ankam und die Frist schon abgelaufen ist. So dreist. Hoffentlich wird der gute Mann wegen Abzocke verklagt.

  4. Da schließe ich mich an…
    Auch uns hat dieses dubiose Schreiben erreicht.
    Herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Schilderungen.
    Dass Sie ohne Mandat nicht jeden individuellen Fall angehen ist klar,
    aber ich würde Herrn RA Lenard trotzdem gern ein Schreiben „Einspruch“ zukommen lassen.

    Halten Sie das für sinnvoll?
    Oder besser einfach ignorieren und wirklich gar nichts machen?
    Danke nochmals (/für ihre persönliche Meinung 😉

    Grüße aus dem Allgäu nach Minga!

    1. Auch wenn ich hier keine Rechtsberatung im Einzelfall geben kann: Ein Antwortschreiben halte ich hier (!) nicht für sinnvoll. Entweder Sie zahlen die € 170 und haben Ihre Ruhe oder Sie ignorieren es und tragen ein gewisses Restrisiko.

  5. Hallo, ich habe eine Werbeagentur. Eine Kundin hatte gestern (12.10.2022) genau dieses Schreiben von Kilian Lenard im Auftrag von Herrn Martin Ismail erhalten. Ebenso datiert auf den 25.09., Fristablauf 10.10.

    Ich bin sehr erleichtert, als ich in Ihrem Video und diesem Artikel erfahren habe, dass es sich um eine Massenabmahnung handelt. Das Schreiben wird nun ignoriert.

    Vielen Dank für Ihre Infos dazu!
    Freundliche Grüße

  6. Hallo auch ich habe heute 13.10.22 solch ein Schreiben bekommen. Meins war auf den 26.9.22 datiert und Zahlungsziel war der 11.10.22.
    Ich werde dieses schrieben auch ignorieren und warten was passiert.
    Danke für den Beitrag.

  7. Hallo Dr. Max Greger,
    danke für Ihren Beitrag.

    Ich habe auch Post bekommen: datiert mit 26.09.22, erhalten 13.10.22.
    Habe ein Plugin für die Schriftarten installiert, nun werde ich es auch aussitzen.

    Freundliche Grüße
    S. Hermann

  8. Moin, auch ich habe e-Post von Lenard erhalten. Datiert 01.10., erhalten am 12.10., Frist bis 16.10.
    Gibt es eigentlich auch Fälle eines zweiten Anschreiben als Reaktion auf abgelaufene Frist oder Gegenschreiben?
    Beste Grüße und Danke für die Hinweise.

  9. Ich habe auch so einen Brief bekommen und das Problem auf meiner Website bereits behoben. Was würde denn passieren, wenn ich den geforderten Betrag nicht überweise? Die Frist ist sowieso schon verstrichen, da ich den Brief erst nach der Frist erhalten habe.

    1. Hallo
      erst Mal danke für die Mühe es zu erklären. auch ich habe heute eine Abmahnung erhalten.
      Ein epost Brief vom 13.10. (erhalten am 24.10).
      Sicher werde ich meine Seite checken/ändern.
      Danke für ihre Meinung zu den Thema

  10. Hallo Herr Greger,
    zunächst Danke für Ihr Engagement, das nun auch mir beruhigend zugute kommt.
    Heute, 14.10.22 ein freundliches Schreiben von Lenard / Ismail bekommen – Datum 01.10.22, Frist: 16.10.2022.

  11. Eine Kundin von mir hat gestern auch so ein Schreiben bekommen, datiert auf 1.10., heute wäre die Zahlungsfrist verstrichen. Sie wird es auch nicht zahlen. Sollte was nachkommen, hat sie glücklicherweise eine Rechtsschutzversicherung.

    Habe die Google Fonts mithilfe von Disable and Remove Google Fonts aus dem WordPress entfernt. Man kann auch die Google Fonts lokal laden. Eine gute Anleitung dazu liefert Strato, falls das erlaubt ist, hier der Link:
    https://www.strato.de/blog/google-fonts-in-wordpress-lokal-hosten/#:~:text=Um%20die%20Google%20Fonts%20aus,Google%20Fonts%20aus%20deinem%20Blog

  12. Sehr geehrter Herr Greger,

    auch ich habe so ein Schreiben bekommen, auch mit dem Datum so, dass die Frist verstrichen ist an dem Tag, als der Brief angekommen ist. Deswegen werde ich auch nichts weiter machen und hoffe es geht gut. Immerhin hat er einen Screenshot angehängt. Die Webseite habe ich offline genommen.
    Danke für die Tipps.

    Viele Grüße

  13. Ich habe am 15.10. eine Abmahnung von besagtem Herrn Ismail bekommen, mit der Aufforderung 170 € zu zahlen. Sein Schreiben trägt das Datum 1. Oktober 2022. Erledigt sein müsse die Code-Anpassung bis zum 16.10.2022!
    Üble Methode – normale Nutzer könnten innerhalb eines Tages- vor allem am Wochenende niemanden erreichen, der die notwendige Korrektur am Internetauftritt erledigen könnte.
    Da ich damit vertraut bin, kann ich es korrigieren und habe mal gleich die von zwei weiteren Praxen in meinem Umfeld mit angepasst. Eine davon hatte ebenfalls ein solches Schreiben erhalten.

  14. Hallo, wir haben das Schreiben (RA Lenard bzgl. Ismail Martin) gestern am 17.10.2022 auch bekommen.
    Mit Datum 01.10.2022 und Frist bis 16.10.2022!
    Daraufhin habe ich direkt gestern an den RA geschrieben, das die Frist, eine Prüfung und Reaktion nicht möglich ist.3 Stunden später kam gleich die Antwort mit Fristverlängerung bis 26.10.2022 und wenn kein Geld kommt, wird er seinem Mandanten raten, weitere Schritte einzuleiten.
    Auf unserer Webseite habe ich es gestern gefunden und korrigiert.
    Wenn ich alle Kommentare richtig verstehe, ist es besser das Schreiben zu ignorieren…

  15. Hallo Herr Dr. Greger,
    ich habe heute ebenfalls so ein Brief als Abmahnung mit Screenshot bekommen.
    Mit Briefdatum 01.10.22, kam bei mir heute am 18.10.22 in meinem Briefkasten an.
    Ebenfalls will er die 170 Euro bis zum 16.10.22 wegen Google Fonts einbindung.
    Jetzt habe ich die Webseite getestet und konnte im Quellcode keine angaben von Google Fonts finden, womöglich haben wir das geändert und es hat sich überschnitten.
    Die Frist habe ich ja nun verpasst, also warte ich bis wieder was kommt und melde mich dann bei Ihnen?
    Gute Beitrag übrigens 😉
    Beste Grüße

    1. Danke für das Kompliment. Ich kann Ihnen aber hier keinen konkreten Rat ohne Mandat erteilen. Ich habe in dem Beitrag lediglich gezeigt, was ich persönlich von der Abmahnung halte. Ein Restrisiko bleibt natürlich bestehen.

  16. Wir haben die Tage das gleiche Schreiben bekommen, vielen Dank für Ihre Einschätzung. Unglaublich wie manche Menschen an Geld kommen möchten. Alles Gute Ihnen!

  17. Gibt es denn keine Möglichkeiten, so einem Rechtsanwalt das Handwerk zu legen? Für mich ist das eher die Beihilfe zur Erpressung. Was macht die Anwaltskammer? Was tut der Verbraucherschutz?

    Datenschutz ist wichtig, keine Frage. Aber mit dem Vorwand der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei einer Suche per Crawler oder Suchmaschine den Leuten das Geld abzuzocken? Ein Herr Martin Ismail, der irgendwo in Berlin ist und die Website eines Klempners in Hintertupfingen auf der Schwäbischen Alb sucht… Was kommt als nächstes?

    1. Für mich ist das Betrug und Nötigung. Daher werde ich in Kürze auch Anzeige erstatten. Ich habe schon von Betroffenen eine zweistellige Zahl an Kopien der Abmahnungen bekommen, um der Anzeige Nachdruck zu verleihen. Ansonsten könnte eine mit Arbeit vollgestopfte Staatsanwaltschaft bei einem Einzelfall auf die Idee kommen, das wegen Geringfügigkeit oder nicht öffentlichem Interesse erst gar kein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Das dürfte bei einer zweistelligen Zahl an gleichen Abmahnungen etwas schwieriger werden, da ein Verfahren abzulehnen.

  18. Hallo Herr Greger, gleicher Fall wie bei vorherigen Kommentaren, Schreiben kam heute am 19.10.22 mit E-Post, datiert auf den 1.10. 22 mit Aufforderung zur Zahlung bis 16.10.22, ich ignoriere es und warte ab, scheint mir sinnvoll, Restrisiko gehe ich ein, vielen Dank für die ausführliche Einschätzung!

  19. Hallo, ich habe 2 Internetseiten und Heute 19.10 habe ich auch 2 gleiche Abmahnungen jemals für eine Internetseite von RA Lenard bzgl. Ismail Martin bekommen.🤣🤣

  20. Ich pflege kostenlos die Webseiten von zwei Sportvereinen. Beide haben die Abmahnung erhalten obwohl Google Fonts Nutzung einer Zustimmung oder Ablehnung per Privatsphären-Einstellung möglich ist:
    „Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

    Die Datenverarbeitung kann mit deiner Einwilligung oder auf Basis eines berechtigten Interesses erfolgen, dem du in den Privatsphäre-Einstellungen widersprechen kannst. Du hast das Recht, nicht einzuwilligen und deine Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Weitere Informationen zur Verwendung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
    Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen. Wenn du alle Services akzeptierst, erlaubst du, dass Google Maps1, YouTube1, Kommentare1, Emojis1, Google Fonts1, Jetpack Site Stats2 und Facebook Page Plugin3 geladen werden. Diese sind nach ihrem Zweck in Gruppen Funktional1, Statistik2 und Marketing3 unterteilt (Zugehörigkeit durch hochgestellte Zahlen gekennzeichnet).“

    Der eine Verein hat inzwischen gezahlt. Dem zweiten Verein habe ich davon abgeraten. Mal sehen was passiert.

    Herzlichen Dank für die Erläuterung.

    1. Ihr könntet diesen Vorfall bei der Bundesrechtsanwaltskammer melden. Mit dem Hinweis der Massenabmahnungen. Ich gehe davon aus, dass die da schon einiges bekommen haben. Wenn da noch mehr melden, dürfte die Aufmerksamkeit hoch werden, da etwas zu unternehmen. Solche Leute treten den Stand des Anwaltes in der Gesellschaft mit Füßen. Außerdem missbrauchen sie ihre Position in der Rechtspflege.

  21. Sehr geehrter Herr Dr. Greger,

    herzlichen Dank für die Infos. Habe heute auch ein Schreiben des Herrn Lenard bekommen. Datiert 14. Oktober 2022, eingegangen 19. Oktober. Er hat offenbar nun mehr Routine. Hätte richtig Lust die Herren wägen Massenabmahnung zu verklagen …
    Viele Grüße

  22. Habs auch bekommen, meiner Meinung nach einfach ignorieren. Der Gute Herr Martin Ismail müsste ja Millionär sein, um die Gerichtskosten in einen Streit vorauszulegen. Aufgrund des billigen Anschreiben und der unseriösen Webseite des Anwaltes eher unwarscheinlich ^^

  23. Wir haben auch so einen Brief bekommen, … ich hab die fonts nun ausgestellt, aber bei sowas verliere ich sofort den glauben an den Rechtsstaat, … das ist kriminell… frage mich wieso ein Staat so ein Geschäftsmodel zulässt…

  24. Großes Lob an Ihnen! Es gibt so viele andere Rechtsanwälte die dieses Situation ausnützen auch Geld zu machen. Die sind eigentlich nicht viel besser als der Lenard.
    Ich gehe gerne vor Gericht zu dieses Thema. Am schlimmsten gibt es eine kleine Summe zu zahlen, und dann habe ich die Möglichkeit Hr. Ismail zu sehen. 🙂
    Viele Grüße aus der Altmühltal!

  25. Vielen Dank für die sachlich korrekte Einschätzung,

    diese Abmahn-Unsitten sehe ich extrem in Deutschland.

    Der Gesetzgeber und der Staat sollte diesem Rechtsmissbrauch vorbeugen (durch z. Bsp. freie kostenlose Firmen-Internet-Präsentationen) .

    Ein Auswanderungsgrund für einen Handwerksbetrieb seit 1925.

  26. Hallo Herr Dr. Greger, vielen Dank für die Infos…auch bei uns (Verein) ist heute 19.10. so ein Schreiben angekommen, datiert mit 14.10., Zahlungsfrist bis 01.11….also brandaktuell. Ich werde mir noch Rat von unseren „Rechtsberatern“ holen, die Sache auf unserer Internetseite bereinigen und das Schreiben wahrscheinlich ignonieren.
    Herzliche Grüße

  27. Hallo Herr Dr. Greger,
    same same auch bei mir, gleiches Schreiben, ebenso mit zeitlichem Verzug – vielen Dank für Ihren Beitrag. Das nimmt etwas den Schock – Es ist schon sehr erstaunlich, welche Blüten unser Rechtssystem treiben lässt…
    Beste Grüße!

  28. Habe auch heute dieses Schreiben bekommen, es hat 19 Tage gebraucht! Und die Zahlungsfrist ist schon vorbei.
    Mein Norton hat die Webseite http://www.ra-lenard.de als gefährlich eingestuft und blockiert. Also bitte die Seite NICHT aufrufen!!!!
    Im beigelegten Screenshot wird auf die Zeile 392 verwiesen.
    Erstens hat mein Quellcode der genannten Seite nur 339 Zeilen.
    Zweitens ist der im Anhang angegebene gefährliche Code ‚href>=“//fonts.googleapis.com/css?’…. „‚ nirgendwo vorhanden.

  29. P.S. Auch bei mir war der Brief vom 1.10.22 datiert und Zahlungsfrist am 16.10.22 Ist aber erst am 19.10.22 angekommen.
    Ich werde den Brief aus den von mir im vorigen Beitrag genannten Gründen ignorieren, da fachlich falsch und außerdem die Webseite des Herrn Rechtsanwaltes Lenard nicht „sauber“ ist.
    Es gibt mir zu denken, dass er an einem bestimmten Tag in einwöchigem Abstand (in diesem Fall jeweils ein Samstag oder Sonntag) massenweise Mahnungen an Leute losschickt.

  30. Nachdem ich das Raag-Schreiben erhalten hatte rief ich die Webseite http://www.raag-kanzlei.de auf.

    Nach dem Aufruf musste ich feststellen das auf dieser Webseite Google Analytics eingebunden ist. Dies ist auch in Ihrer Datenschutzerklärung so angegeben.

    Im HTML-Code der Raag-Webseite wird bei jedem Aufruf ein Script direkt von http://www.googletagmanager.com eingebunden. Dieser Ladevorgang erfolgt direkt von einem Google-Server.

    Da dies direkt schon bei ersten Aufruf Ihrer Webseite erfolgt wurden ohne meine Zustimmung persönliche Daten von mir zu Google in die USA übertragen.

    böse böse böse – das ist der selbe Sachverhalt wegen die der Dikigoros Nikolaos Kairis mir eine Abmahnung und Zahlungsaufforderung geschickt hat :-()

    Die Anwaltskanzlei Raag macht also das Selbe was mir vorgeworfen wird.

    Müssen die sich jetzt selbst abmahnen?

  31. Hallo Herr Dr. Greger!
    Ich habe gestern, 19.10. besagtes Schreiben bekommen, datiert vom 14.10. mit Frist zum 1.11.22. Sie haben mir Mut gemacht, das Schreiben zu ignorieren und natürlich die Google fonts lokal einzubinden. Dazu möchte ich noch anmerken, dass ich es von Google eine Frechheit finde, die Anwender so ins offene Messer rennen zu lassen. Ich bin völlig ahnungslos und wusste gar nichts davon, dass die Schriften über den Google Server geladen werden. Ich dachte, dass die Schriften bereits lokal eingebunden sind. Arial und Verdana sind ja auf jedem Rechner. Aber mein Webseitenwissen ist auch schon ziemlich veraltet. Mit php kenne ich mich nicht sonderlich gut aus. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… 😉 Danke für das Video!
    Herzliche Grüße

  32. ich habe heute auch einen Brief erhalten und habe das Unternehmen angerufen welceh meine Domain und das Hosting meiner Website macht und ihn gebeten diese Gogle Fonts zu entfernen aber ich werde diesen Brief erstmal ignorieren nicht bezahlen ,falls no ch etwas kommt sollte ich dann einen Anwalt hinzu ziehen ?

  33. Die Screenshots mit der Urheberrechtsverletzung sind gefälscht. Der Abrufer kommt laut Schreenshot von der IP eines hannoveranischen Providers. Laut den Logfiles gab es aus dem IP-Bereich dieses Providers weder im Monat September noch im Oktober Zugriffe. Herr Lenard verschleiert möglicherweise, dass er die Screenshots von irgendeinem Webscraping-Unternehmen gekauft hat. Weiterer Hinweis ist die beim Zugriff benutzte Browsersprache Englisch, weswegen er die englische Version meiner Seite bekommen hatte.

      1. Danke für das kostenlose Teilen Ihrer Einschätzung!
        Habe das besagte Schreiben am 22.10. per ePost mit Datum 18.10. und Frist bis zum 6.11. erhalten.
        Hatte gestern bereits ein Antwortschreiben mit Hilfe eines Musterbriefs eines ähnlichen Falles aufgesetzt, halte dieses jetzt aber erstmal bis zum 5.11. zurück, um die weitere Entwicklung zu verfolgen.
        Meine Webseite (die geschäftlich für mich von untergeordneter Relevanz ist) haben wir sicherheitshalber erst einmal Offline gesetzt.

  34. Hallo, auch bei mir ist die Abmahnung für die Seite meiner Frau angekommen. 18.Oktober mit Frist zum 06.11.2022.
    Zum Glück bin ich auf ihre Seite gestoßen. Das hat mir Mut gemacht, die Zahlung zu ignorieren.
    Die Änderung meiner Word-press Seite konnte ich durch ein Plugin leicht beheben.
    Ich bin gespannt ob noch ein zweiter Brief kommt.

  35. Hallo Herr Dr. Greger,
    auch ich habe mit meiner kleinen Firma ein solches Schreiben erhalten. Heute, 20.10. Frist 30.10.
    Nach einer kurzen Panikattacke habe ich meine DSGVO gelesen und in meinen steht ausdrücklich drinn, dass neben anderen Informationen die IP-Adresse gerade von Drittanbietern weitergelietet werden kann. Hätte Herr Ismael meien Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen, hätte er mir gerne widersprechen können. Aber dennoch werde ich die Schriften lokal anlegen um dem Problem aus dem Weg zu gehen, ach und das Schreiben ignorieren.
    Guter Hinweis von Ihnen und hilfreich.
    Beste Grüße
    Carsten Tollkamp

  36. Sehr geehrter Herr Dr Greger

    habe ebenso eine Abmahnung erhalten per Post ( E-Post ) betreffend Martin Ismail. Was mir nebst noch aufgefallen ist, unser Shop ist auf deutsch mit allen rechtlichen Angaben Trustedshop geprüft. Dies wird nicht abgemahnt sondern die englische Sprache!! Was hier RA Lenard beschreibt ist bei mir die englische Sprachauswahl die jedoch inaktiv ist, sprich alle rechtlichen Angaben sind dort nicht vorhanden, ebenso kann man nichts kaufen und die Produktbilder sind nur sichtbar aber sobald man darauf klickt passiert nichts bzw kommt Error…. Also gäbe es jede Menge Abmahnungsgründe. Er moniert bei uns nicht die echte Seite sondern die englische Sprachversion. Es kann also nichts gekauft werden geschweige persönliches Angaben eingefügt werden. Steht auch auf englisch beschrieben das dies nur eine Testseite ist und man nichts kaufen kann. Dann dürfet dieser Herr nicht auf irgendeine Seite klicken!

  37. Hallo und Danke für das Video. Ich hatte bis zu dem Brief keine Ahnung was diese Fonds sind. Da ich für meine Seite den Baukasten von web. de benutzte, war ich mir keiner Schuld bewusst. Hab meine Seite gleich gesperrt und will nun mit meinem Anbieter sprechen. Bringt es was, dieses Abmahnschreiben zur Polizei zu bringen, damit von deren Seite etwas unternommen werden kann? Wie melde ich das bei der Rechtsanwaltskammer korrekt?

    1. Ja, ich denke, das bringt bei der Polizei etwas. Anwaltskammer-Meldung wird wenig bewirken, aber schaden tut es auch nichts. Einfach formlos an die Kammer senden.

  38. Hallo, Herr Dr. Greger, auch mein Kunde, dessen Website ich konzipiert und gestaltet habe, hat gestern , am 18.10. dieses Schreiben bekommen, Datum 13.10. – Zahlungsaufforderung bis zum 31.10.2022. Das Anschreiben wurde an meinen Kunden mit meinem Namen als Ansprechpartner adressiert.
    Sehr merkwürdig, das ganze.
    Danke für Ihre Hinweise.

  39. Hallo,
    Danke für Ihren Beitrag.
    Habe heute ebenfalls so ein Schreiben erhalten. Allerdings datiert auf den 18.10. mit Zahlungsziel 06.11.
    Falls Sie es mal inhaltlich mit Ihrer Version vom September vergleichen wollen, scanne ich es gern mal ein und sende es Ihnen. Ich habe mich nach Rücksprache mit unserem Anwalt ebenfalls entschieden es zu ignorieren. Zumal die angehängten Infos sehr wenig aussagekräftig zu sein scheinen. Darf der überhaupt Screenshots von meiner Webseite durch die Gegend schicken?

    Beste Grüße

  40. Auch ein Bekannter wurde abgemahnt, habe ihm geraten lieber 200 Euro für einen Anwalt ausgeben als die 170Euro zu bezahlen.
    Interssanterweise gleichen sich die Quelltexte der Webseiten (Anwalt und Martin) sehr. Dazu kommt, dass die beiden Server der Kollegen die IP Adressen 217.160.0.46 und 217.160.0.41 haben, also wohl beim gleichen Hoster.
    Beide benutzen einen „RealCookieBanner“, der allerdings nicht richtig funktioniert, und bei mir einen Cookie hinterlässt, dem ich nie zugestimmt habe.
    Auf beiden Seiten ist eine Bootstrap Datei eingebungen, die xmlns Tags hat, die auf http://www.w3c.org verweisen. Das ist zwar kein direkter link, aber eiune Validierungssoftware im Browser würde meine das Schema ggf auch dort abrufen.

  41. Auch ich bin Empfänger dieser Abmahnung geworden. Werde den Brief weglegen und zunächst kommentarlos ignorieren. Falls sich etwas tun sollte, werde ich Nachberichten.

  42. Wir haben gestern auch diese dubiose Abmahnungs-Simulation bekommen. Interessanterweise nutzen wir gar nicht GoogleFonts. Ich hatte das sofort noch mal gecheckt und auch IONOS hat mir das heute bestätigt.
    Herr Lenard sammelt also anscheinend mittels Crawlerprogramm wahllos Webseiten mit Adressdaten, um seine betrügerisches Schreiben zu adressieren.
    Ich dachte zuerst, dass es sich generell um einen Betrüger handelt, vergleichbar den unzähligen Registeranbietern, welche einen beglücken, wenn man mal wieder eine Eintragung im echten Handelsregister vorgenommen hat. Aber wie ich in der Bundesrechtsanwaltskammer sehen musste, hat der Typ tatsächlich (noch) eine Zulassung.
    Meine Frage an Sie, Herr Dr. Greger, lautet daher, ob und wo man Kilian Lenard für sein Tun eigentlich anzeigen kann? Bei der Polizei? Oder bei der Anwaltskammer?
    Wer in dieser Weise unterwegs ist und unbedarfte Menschen verschreckt und schädigt, sollte m.E. zumindest die Zulassung verlieren.

    1. Eine Anzeige bei der StA oder der Polizei steht Ihnen auf alle Fälle frei, würde ich begrüßen. Eine Meldung bei der Kammer wird vermutlich wenig bewirken.

  43. Sehr geehrter Herr Dr. Greger,

    auch wir haben heute mit der Post dieses Schreiben erhalten, mit einer Frist bis zum 01.11.22, zusammen mit einem Screenshot.

    Mit freundlichen Grüßen

  44. Ich habe heute ein solches Schreiben erhalten. Die Zahlfrist ist noch nicht verstrichen. Ich habe auf meiner Homepage bereits alles abgeändert. Allerdings ist der angehangene Screenshot in dem Brief 4 Tage vor Änderung gemacht worden. Ich weiß gar nicht, was ich jetzt am Besten tun sollte und kann das „Restrisiko“ bei nichts tun nicht abschätzen.

  45. Hallo Herr Dr. Greger auch wir haben dieses Schreiben ethalten, da wir unsere Webseite von einer Agentur erstellt haben soll sich diese mit der Thematik ärgern. Wir werden nicht zahlen und unsere Agentur auffordern das zu klären oder ebenfalls auszusitzen. Gut das RA wie Sie gibt die hier hoffentlich objektiv informieren. Die Trittbretterfaher zum Entfernen der Fonts sind ja auch schon da 😂

  46. Guten Tag,

    ich kann mich den Schreibern hier anschließen und habe auch dieses Schreiben gleichen Wortlautes / Vorwurfes erhalten. Datum des Schreibens 12.10.22. Lag im Briefkasten am 20.10.22 mit Zahlungsfrist bis 30.10.2022.
    Hier handelt es sich wohl offensichtlich um eine dreiste Abmahnabzocke, zumal der Vorwurf oder Grund der Abmahnung auf eine Sache beruht, die wohl kein Webseitenbetreiber weiß oder wissen kann, der z.B. seine Seite selber mit WP gebaut hat und auf alle Plugins u.a. mit der DSGVO-Einstellungen und sonstige vertraut und diese ständig aktualisiert.
    Hier scheinen sich aber gewisse Leute auf etwas eingeschossen zu haben, die über so einen Weg versuchen Geld von Personen abzocken auf übelste und mehr als zweifelhafte Massen-Abmahnungen, die alleine schon Gerichte oder Staatsanwälte auf den Plan rufen und diese Methode ahnden müssten.
    Dieser Anwalt Kilian Lenard sollte auch von der Anwaltskammer dahingehend massiv überprüft werden.
    Ich denke auch, dass die willkürlich angesetzte Zahlung von 170,- € so gewählt wurde, dass Betroffene ohne Rechtschutzversicherung den gang zum seriösen Anwalt eher scheut, weil das ggf. teurer werden könnte. Insofern nat. einen Daumen hoch, wenn seriöse Anwälte wie z.B. Dr. Max Gregor zwar keine rechtsverbindliche Beratung durchführen können ohne Mandat, aber dennoch eine Einschätzung für Betroffene infolge der Grundinfos stattfinden kann. Auch ich werde das Schreiben ignorieren und frage mich nur, ob man ggf. diesem Anwalt eine „Widerspruchsantwort“ proforma zukommen lassen muss, um gewissen rechtlichen Notwendigkeiten nachzukommen !?

    Noch bessere wäre ja, wenn ein Betroffener einen Anwalt eingeschaltet hat und diesbezüglich Informationen im Netz teilt, wie er dieser Abmahnung entgegengetreten ist !

    Eventuell gibt es ja demnächst dazu mehr im Netz zu lesen, da diese Masche ja anscheinend sehr groß angelegt ist nach dem Motto “ Wenn nur 5% von den Angeschrieben bezahlen, hat es sich gelohnt“.

    Dennoch sollte die Justiz hier einschreiten und diesen Anwalt eher „abmahnen“ und Unterlassung anordnen für diese Abzockerei.

    Ich hoffe das Dr. Max Greger hier soweit wie für ihn vertretbar noch Hilfen und Einschätzungen und die eine oder andere Antwort hier abgeben kann.

    Ich habe meine Webseite zunächst offline gestellt, weil sie für mich nicht so „wichtig“ ist und ich darüber keine Kunden oder Umsätze generiere.

    Aber es ist schon offensichtlich dreist, wie mal wieder ein Anwalt versucht über so eine verzwurbelte Sache Profit zu schlagen und ich möchte nicht wissen,- oder eben doch, wie die Verquickung zu diesen Martin Ismail besteht, der sich angeblich in seinen DSGVO-Rechten beeinträchtigt fühlt, weil man hier eine Stecknadel gesucht und scheinbar gefunden hat, um Leute abzuzocken. Das kann und darf nicht der Sinn und Zweck einer DSGVO sein, die solchen Leuten die Türe öffnen zur Abzocke und Gerichte dies auch noch derart anerkennen, das ein Martin Ismail / RA Kilian Lenard dermaßen viele Abmahnungen verschicken, weil eine Person sich in seinen Datenschutz angeblich beeinträchtig fühlt und jeweils 170 € kassiert. Tolles Geschäftsmodell wenn das Einzug hält.

    Noch eine Überlegung: Man hat ja diese DSGVO-Bestimmungen i.d.R. auf der Webseite die ständig angepasst wird und Seitenbesucher müssen dem doch zustimmen durch ein Popup. Wird da nicht genau das ausgeschlossen, dass Leute die auf die Seite gegen, sich dessen bewußt sind, dass ggf. auch IP-Adressen / Cookies wie auch immer gespeichert werden !? Ich weiß nur, wenn ich auf eine Webseite gehe muss auch immer zustimmen, sonst wird die Seite nicht vollends besuchbar sein !?

  47. Guten Tag,

    die Abmahnwelle geht offensichtlich weiter. Schreiben datiert auf den 12.10.2022, erhalten gestern. Danke für Ihre Empfehlungen.

    Noch eine Frage bitte: der Name des Empfängers ist in diesem Brief falsch geschrieben. Hat eine Abmahnung dann überhaupt Gültigkeit?

    Viele Grüße

  48. Hallo Guten Morgen Herr Dr. Greger ,
    vielen lieben Dank für Ihren informativen Beitrag, es freut mich sehr , dass es so es noch so gute Menschen gibt wie Sie , die genau auf solche Machenschaften hinweisen, aufklären und informieren.
    Wir haben dieses Schreiben heute auch erhalten und werden es aktiv ignorieren.

    Haben Sie ein angenehmens Wochenende
    Angela Corsten

  49. ja, sowohl ich (Firmeninhaberin) als auch meine Freundin in Kassel (Fewo-Vermietung) haben auch Post von diesem „Anwalt“ bekommen. Die Lücke haben wir geschlossen, dennoch ungeheuerlich. Wenn nur jeder 10-te zahlt, ist der Typ ein gemachter Mann.

    1. So würde ich das nicht sehen. Dieser Herr kann sich doch für den Rest seines Lebens nicht mehr im Spiel ansehen. Schlechtes Karma …

  50. Hallo, Herr Dr. Greger,

    habe am 19.10.2022 ein „Abmahnschreiben“ von RA Lenard datiert vom 01.10.2022 erhalten.
    Terminsetzung war auch hier der 16.10.2022.
    Inzwischen gibt es Interessengemeinschaften von Betroffenen, die ggf. rechtlich gegen die Versender vorgehen werden.
    Mit besten Grüßen

  51. Ich habe auch eine Abmahnung erhalten und die IP Adresse einmal überprüft. Es ist ein automatisierter Vorgang, weil seine IP Adresse in sehr vielen Logfiles anderer Geschädigter auftaucht. Er scheint Tag und Nacht aktiv zu sein.

    Ist Ihnen denn ein Fall bekannt bei dem jemand eine negative Feststellungsklage eingereicht hat?

    1. Nein, noch nicht. Es müsste sich ein Abgemahnter finden, der das finanzielle Risiko einer solchen Klage auf sich nimmt. Sie eventuell? 😉

  52. Hallo Herr Dr. Greger,

    auch wir erhielten heute ein solches Schreiben. Zahlungsfrist 01.11.2022. Somit gehört unser kleines Unternehmen wohl zur nächsten Welle. Mich würde ja mal interessieren, wie der auf uns aufmerksam wurde. Jedenfalls hat dieser dubiose Herr Ismail noch nie bei uns etwas gekauft. Wie erklärt sich bloß seine vermeindliche Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte? Und das branchenübergreifend quer durch Deutschland? 😉
    Jedenfalls bin ich froh, daß wir dem Händlerbund angehören und rechtliche Fälle an deren Rechtsabteilung leiten können.
    Mich hat es aber auch sehr gefreut, daß es gute Tips zu diesem Thema (und anderen) im Netz gibt, wie man sich verhalten kann / soll in diesem speziellen Fall. So fand ich auch Ihr Video sehr hilfreich und wertvoll!
    Liebe Grüße!

  53. Hallo Herr Dr. Greger,

    müsste ein solches Schreiben nicht per Einschreiben zugestellt werden, damit der Empfang nachgewiesen werden kann?
    Ein normaler Standard-Brief kann ja auch mal verloren gehen und dann wüsste man gar nichts von diesem freundlichen Angebot des Herrn Ismail.

    Viele Grüße

    Carlo Ommer

  54. Meine Frau hat auch ein solches Schreiben heute erhalten. Ich habe gleich mal den Weblog geladen und kann einen Eintrag zum angegebenen Zeitpunkt nicht finden. Im ganzen Monat September hat keine IP mit den ersten drei Stellen 89.183.231.xx zugegriffen (die IP-Adressen im Log sind anonymisiert durch Weglassen der vierten Stelle). Die oben ausgesprochene Vermutung, dass der Log aus irgendwelchen Gründen gefälscht ist, kann ich nur bestätigen.

    1. PPS: Heute kam ein zweiter gleicher Brief an mit um 6 Tage verschobenem Datum und Termin. Der Junge scheint seine Prozesse nicht so ganz im Griff zu haben, aber dann verdient die Post wenigstens noch dran.

      1. Was auch immer es bedeuten mag, die Briefe werden mit einem QR-code versendet. Vielleicht interessiert sich die UPU dafür – ob hier ein Postwertmarken-Betrug vorliegen könnte … ?

        Und um noch kleinkarierter zu werden: die POST AG ist (noch) ein kommerzielles Unternehmen. Darf die Post überhaupt amtliche und hoheitsrechtliche Aufgaben ausführen?
        Ich frag mal für nen Freund …

  55. Auch ich habe dieses Schreiben am 19.10.2022 erhalten mit Datum vom 01.10.2022 und einer Zahlungsaufforderung bis 16.10.2022 in Höhe von 170Euro. Am 03.10. hat mein Website Betreiber GoogleFonds umgestellt. Also definitv eine Überschneidung. Ich bin froh Ihre Empfehlung zu lesen. Ich hatte im Netz ein Musterschreiben für genau diesen Fall gefunden, ziehe es aber auch vor, erst einmal abzuwarten und nicht zu reagieren. Ich DANKE für Ihre Mühe und Ihre Empfehlung. Auch ich nehme das Restrisiko in Kauf. Viele Anwälte bieten für 150 Euro zuzüglich MwSt Ihre Dienste an, um diesem Anwalt zu antworten. Also nochmal DANKE.

  56. Hier auch ein solches Schreiben erhalten.
    Vielen Dank für ihre Einschätzung es Sachverhalts.
    Insbesondere die Anmerkung, dass es sich nicht um eine echte Abmahnung handelt.
    Erinnert mich alles irgendwie einwenig an die Schreiben mit Zahlungsaufforderung nach der Anmeldung einer GmbH. (Firmenregister, halber Bundesadler im Briefkopf zum Erwecken des Anscheins eines behördlichen Briefs…)

    Auch vielen Dank an die Kommentatoren hier. Damit läßt sich ja der Verdacht des Mißbrauchs weiter erhärten ….
    Werde das Schreiben wohl vorersteinfach ignorieren.

    Herzliche Grüße

  57. Sehr geehrter Herr Dr. Greger,

    ich hoffe, ich kann durch meine Informationen noch etwas dazu beitragen.
    Das Schreiben des RA Kilian Lenard habe ich mit Datum 18.10.22 erhalten. Interessant ist, dass wir vorher zwei E-Mails erhalten haben für unterschiedliche Domains von einem Herrn Oleksandr Sertiuk. Auch er ist bereits bekannt. Siehe https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-oleksandr-sertiuk.html

    Der zeitliche Zusammenhang könnte interessant sein. Bei Herrn Sertiuk ist es so, dass er offensichtlich auch Domains angeht, die lediglich eine Weiterleitung machen und dann die Zielseite als Informationsquelle hernimmt. Um diese Domains als normaler Benutzer zu finden und für interessant zu halten ist nicht leicht. Insofern drängt sich der Verdacht auf, dass er die IT-Arbeit macht. Das bestätigt er ja auch fast schon in seinem Anschreiben. Es sieht so aus, dass er versucht vorher abzugreifen und dann erst der Brief vom Rechtsanwalt kommt mit der tatsächlichen Domain. In diesem Fall http://www.photolux.de

    Hinweis: 1a-papier-discount.de derzeit nicht erreichbar da ein Providerwechsel vollzogen wird.
    Vorher war hier eine Umleitung auf http://www.photolux.de

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als ich Ihre Website besuchte (1a-papier-discount.de), habe ich (wie gewohnt aus IT-ler Neugier) die Quellen, die diese einbezieht, mir anzeigen lassen und musste feststellen, dass diese ohne meine Zustimmung dynamisch Inhalte von Dritten nachgeladen hat.

    Solche dynamische Einbindungen sind schon mit dem Verweis auf Server innerhalb der Europäischen Union nicht DSGVO konform, aus dem Grund, dass es nicht für die Webseite notwendig ist. Es muss erst mit einem Opt-In Banner zugestimmt werden und erst dann dürfen die Inhalte geladen werden.
    Noch schlimmer ist es bei Inhalten, die von US-amerikanischen Anbietern geladen werden (wie zum Beispiel Google Fonts). Da deren Server auch unter anderem außerhalb der EU befinden, wo es überhaupt keine Transparenz gibt, was mit den Daten passiert, für wie lange diese aufbewahrt werden und für welche Zwecke diese letztendlich benutzt werden.

    Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers an den Server übermittelt, wodurch dieser zumindest teilweise identifizierbar ist.

    Damit es auch für Sie nachvollziehbar ist, hier ist die Liste an Quellen (Stand 14.10.2022), die Ihre Webseite schon beim ersten Besuchen der Webseite aufruft, ohne die Zustimmung des Benutzers (noch vor irgendeinem Opt-In Banner).
    https://fonts.gstatic.com/s/roboto/v18/KFOmCnqEu92Fr1Mu4mxK.woff2 (Typ: font/woff2)
    https://fonts.gstatic.com/s/roboto/v18/KFOlCnqEu92Fr1MmEU9fBBc4.woff2 (Typ: font/woff2)
    https://googleads.g.doubleclick.net/pagead/ads?client=ca-pub-3291888214922645&output=html&adk=1812271804&adf=3025194257&lmt=1665779344&plat=9%3A32776%2C16%3A8388608%2C17%3A32%2C24%3A32%2C25%3A32%2C30%3A1048576%2C32%3A32&format=0x0&url=https%3A%2F%2Fwww.photolux-shop.de%2F&ea=0&pra=5&wgl=1&easpi=0&asntp=0&asntpv=0&asntpl=0&asntpm=0&asntpc=0&asna=5&asnd=5&asnp=5&asns=5&asmat=1&asptt=-1&uach=WyJXaW5kb3dzIiwiMy4wLjAiLCJ4ODYiLCIiLCIxMDYuMC41MjQ5LjExOSIsW10sZmFsc2UsbnVsbCwiNjQiLFtbIkNocm9taXVtIiwiMTA2LjAuNTI0OS4xMTkiXSxbIkdvb2dsZSBDaHJvbWUiLCIxMDYuMC41MjQ5LjExOSJdLFsiTm90O0E9QnJhbmQiLCI5OS4wLjAuMCJdXSxmYWxzZV0.&dt=1665779343853&bpp=3&bdt=2287&idt=353&shv=r20221012&mjsv=m202210100101&ptt=9&saldr=aa&abxe=1&nras=1&correlator=7664003794342&frm=20&pv=2&ga_vid=441875901.1665779344&ga_sid=1665779344&ga_hid=1833780257&ga_fc=0&u_tz=120&u_his=2&u_h=900&u_w=1440&u_ah=860&u_aw=1440&u_cd=24&u_sd=1&dmc=8&adx=-12245933&ady=-12245933&biw=1034&bih=707&scr_x=0&scr_y=0&eid=44759876%2C44759927%2C44759842%2C44774718%2C44774648%2C42531706%2C44774652%2C44772268&oid=2&pvsid=2058305924730634&tmod=658176389&uas=0&nvt=1&eae=2&fc=1920&brdim=10%2C10%2C10%2C10%2C1440%2C0%2C1050%2C840%2C1034%2C707&vis=1&rsz=%7C%7Cs%7C&abl=NS&fu=32768&bc=31&ifi=1&uci=a!1&fsb=1&dtd=371 (Typ: text/html; charset=UTF-8)
    https://googleads.g.doubleclick.net/pagead/html/r20221012/r20190131/zrt_lookup.html (Typ: text/html; charset=UTF-8)
    https://googleads.g.doubleclick.net/pagead/id?slf_rd=1 (Typ: application/json; charset=UTF-8)
    https://cdn.trustami.com/userimages/183501/boxedMinicards/5c0fb13ecc96c5d73b8b45cd.png?widget=true (Typ: image/png)
    https://cdn.trustami.com/widgetapi/widget2/img/trustami-badge-logo.png (Typ: image/png)
    https://www.photolux-shop.de/shopscripte/js/jquery-3.6.0.min.js (Typ: application/javascript)
    https://www.photolux-shop.de/images/Partners_Logo/HahnemuehleFineArt.png (Typ: image/png)
    https://app.trustami.com/widgetapi/widgetapi-multi.php?callback=trustamiWidget.processRequest&profile=5c0fb13ecc96c5d73b8b45cd&user=5d9b1ecd7f5f7d07955f34d5064427ca2efa41a0&platform=0&mode=null&v=0&type=2 (Typ: text/javascript)
    https://widgets.trustedshops.com/reviews/tsSticker/tsSticker.js (Typ: text/javascript)
    https://www.youtube.com/s/player/1f77e565/www-embed-player.vflset/www-embed-player.js (Typ: text/javascript)
    https://www.photolux-shop.de/shopscripte/js/bootstrap4-dist.bundle.min.js (Typ: application/javascript)
    https://pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js (Typ: text/javascript; charset=UTF-8)
    Und 49 weitere Quellen (ist zu aufwendig alles aufzuschreiben und die E-mail will ich auch nicht so lang machen).

    Leider achten viele Webseitenbetreiber nicht auf den Datenschutz Ihrer Besucher und den gleichen Fall (Einbinden von Google Fonts ohne Opt-In Banner) gab es schon vor Gericht (Aktenzeichen 3 O 17493/20 (Landgericht München I).

    Die oben genannten Quellen sollten entweder lokal eingebunden werden oder erst nach der Zustimmung des Benutzers geladen werden.
    Um weitere Datenschutzverstoße zu vermeiden, empfehle ich Ihnen das so schnell wie möglich zu beheben.

    Das Landgericht München hat auch entschieden, dass dem Nutzer ein Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro zusteht. Das sehe ich hier für angemessen an. Bitte überweisen Sie diesen Betrag binnen 4 Wochen auf mein Konto:
    xyz
    Kontoinhaber: Oleksandr Sertiuk

    Falls meine nicht offizielle Anfrage ignoriert wird, würde ich mich an eine Abmahnkanzlei wenden.

    Auf Grund meiner Arbeit bin ich meistens telefonisch nicht erreichbar, bei Fragen melden Sie sich bitte elektronisch auf meine E-mail Adresse.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Oleksandr Sertiuk

  58. Vielen Dank für diesen Beitrag. Bei mir kam gestern auch ein solcher Brief an. Die Zahlungsfrist ist hier noch nicht verstrichen, da der Brief anscheinend nur 3 Tage unterwegs war. 18.10. als Datum, am 21.10. angekommen.
    Ich werde es nun auch darauf ankommen lassen und das Schreiben ignorieren, denn weder Strafandrohung noch Forderung der Unterlassung sind im Schreiben vorhanden. Danke für die Aufklärung!!! 🙏🙏

  59. Hallo Herr Greger,
    Ich habe ebenfalls so ein Schreiben bekommen, allerdings datiert 13.10.2022 und Frist 31.10.
    allerdings sind die Fonts bereits seit Anfang Oktober lokal eingebettet.
    Davor hatte ich schon einen Brief im Fall Wang Yu erhalten. Da habe ich mir von einem Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen.
    Danke für Ihre Aufklärung!

    1. Datenschutz ernst nehmen: klar. Sollten alle. Diese Aktion ist auch „beeindruckend“ weil ich noch nie so viele Abmahnungen in so kurzer Zeit gesehen habe. Moralisch verwerflich? Ja. Weil hier herumgetrickst wird mit dem Schmerzensgeld.

  60. Nur der Vollständigkeit halber: Meine Firma hat dieses Schreiben auch bekommen. Wir haben Google Fonts nun lokal gehostet und natürlich werden wir das Schreiben ignorieren. Gleichzeitig überlegen wir, ob wir die Anwaltskammer über dieses Geschäftsgebahren informieren. Wir alle wissen doch, wie hier die Anwalt – Mandantenbeziehung in echt aussieht.

  61. Hallo Herr Dr. Greger,

    auch ich hab ein Schreiben am 21.10.2022 erhalten. Ein Muster-Antwortschreiben für den Anwalt Kilian Lenard wäre klasse, denn in den letzten Tagen scheint eine richtige Welle zu laufen.

    1. Ein Muster für Lenard halte ich für nicht unbedingt nötig. Man KANN natürlich dagegenhalten mit Gegenabmahnung aber das ist eher etwas für uns Anwälte.

  62. Hallo Herr Dr. Greger, tolles Portal was Sie hier bieten zum Thema – danke dafür.
    Wir haben heute als Agentur eine Abmahnung bekommen für einen Kunden. Wir stehen aber garnicht als Herausgeber der Seite im Impressum sondern nur als technischer Ansprechpartner. Sollten wir in diesem Fall antworten oder auch darauf ankommen lassen? Wenn wir eh der falsche Ansprechpartner sind haben wir ja nichts zu befürchten, oder?

  63. Hallo Herr Dr. Max Greger, vielen Dank für Ihre Einschätzungen. Wir haben heute auch ein schreiben bekommen, Datiert vom 18.10 und Frist bis 6.11.22
    Ich bin Rechtschutzversichert, und wie ich aus Ihren Erläuterungen lese, besser nicht Zahlen und es darauf ankommen lassen. Gibt es einen ca. Wert um welchen Streitwert es eigentlich dann hier geht und wievie Kosten ungefähr auflaufen könnten ?

    Beste Grüße

    1. Bei den RAAG Schreiben könnte man aufgrund des Unterlassungsanspruchs, des Schadensersatzes, der Auskunft schon auf einen Streitwert von 15.000 – 20.000 € kommen, aus dem sich dann die Gebühr errechnet. Wenn Ihre RSV das übernimmt, würde sich das schon rechnen, ordentlich dagegen zu halten.

  64. Hallo Herr Dr. Greger,
    auch von mir herzlichen Dank für Ihre sehr gute Information zu diesem Thema! Ich kam heute, 24.10. von 1 Woche Urlaub zurück und habe auch „das“ Schreiben von Ismail/Lenard im Briefkasten gehabt.
    Datum des Schreibens 12.10., Frist 30.10.
    Ihre Hintergrundinfo dazu hilft mir enorm erstmal ruhig zu bleiben (obwohl ich zugebe, dass meine erste Reaktion war „ok, 170,- geht ja grade noch, zahle ich es halt), aber bei Ihnen und auch anderen „sauberen“ Anwaltskollegen von der Masse an Fällen zu lesen, lässt die Bereitschaft natürlich gegen 0 gehen, besonders als Mini-Unternehmen das jeden Euro hart verdient durch ehrliche und kreative Arbeit. Wenn praktisch unzweifelhaft zu sehen ist, dass es nur eine Masche ist Geld zu generieren.

    Viele Grüße und herzlichen Dank nochmal! Schönen Tag!

  65. Das Schreiben von Kilian Lenard mit AZ liegt auch uns vor. Datum 16.10.22 mit Zahlungsaufforderung zum 06.11.22. Schreiben ist das gleiche wir vorher beschrieben.
    Wir haben überhaupt keine Webseite; dort wird über unseren Aufruf für Ferienwohnungen eine Webseite vorgespielt die mir unbekannt ist. Wir sind nicht die Verfasser..
    Es gibt kein Impressum nur einen Buchungsbutton der auf die Webseite nach Booking.com umleitet.

    Da ich weder Verfasser noch Betreiber dieser ominösen Seite bin, werde ich das der Kanzlei per Einschreiben mitteilen.
    Mal sehen was passiert.

  66. Guten Abend,

    vielen Dank für Ihren informativen Beitrag und die vielen Antworten hier. Ich möchte alle Betroffenen bitten, eine Meldung an die Bundesanwaltskammer zu gestalten und zwar in Form einer Anfrage:

    – Warum darf ein Anwalt aus reiner Habgier das Recht dieses Landes ungestraft mit Füßen treten? oder ähnlich? Mit der Bitte um öffentliche Stellungsnahme…

    Dann die Antworten und Erfahrungen bitte mit allen Menschen teilen die Ihr so kennt…Ein öffentlicher Pranger macht manchmal mehr Sinn und übt jede Menge Druck auf die Betroffenen aus…letztendlich kann die Kammer sich das nicht bieten lassen und schiebt einen Riegel vor.

    Bitte nicht falsch verstehen…das soll keine „Hexenjagt“ werden, aber ich finde diese Form von Geschäften einfach verachtend und niederträchtig.

    Und ja, einige hier werden bestimmt alle den Fehler mit den Google Fonts gemacht haben (obwohl es bei mir eine Beta Test Seite war, wo das Modul die Schriften erst nach der Cookie Bestätigung lädt). Aber wenn Herr Kilian Lenard und sein Partner sich als Weltverbesserer aufschwingen, hätte es auch eine plumpe Email mit einem Hinweis getan.

    In diesem Sinne
    Allen einen schönen Abend (und nicht die Anfrage vergessen…)

  67. Leute lest doch einfach was Herr Dr. Greger schreibt und stellt nicht auch noch Fragen auf Antworten, die einfach zu lesen sind. Da steckt Zeit, Arbeit und Wissen dahinter, die anerkannt werden sollte.

    Ihnen Herr Dr. Greger möchte ich meinen besonderen Dank für Ihre fachliche und vor allem kostenlose Einschätzung zu diesem Thema aussprechen.

  68. Hallo Herr Dr. Greger,

    wir haben heute das Schreiben vom 20.10.2022 von RA Kilian Lenard erhalten.
    Ich schließe mich bei den vielen vorherigen Kommentatoren an; Ihre öffentliche Arbeit ist super und macht Mut.

    Vielen dank und viele grüße aus Dresden

  69. Hallo Herr Dr. Reger, ich darf mich mit dem heutigen Tage in den Kreis der Betroffenen einreihen – Schreiben 21.10.2022 – Frist 04.11.2022 – sind ja mittlerweile beinahe unzählige – wenn nicht schon ein Vorgänger den Vorschlag gemacht hat, hab‘ nicht alles gelesen …: Macht nicht eine Sammelklage Sinn?

  70. Zumal ich gestern noch mit meiner Administratorin darüber gesprochen habe und von Ihrer Seite folgender Hinweis kam: Bzgl. Google Fonts….von Ihrer Seite werden keine google Fonts aus USA geladen. Diesbezüglich ist Ihre Seite save!

  71. Samstag erhielt ich auch so ein tolles Schreiben (e Post) von Kilian Lenard. Das hat immerhin nur 4 Tage bis zu mir gebraucht. Ich habe geantwortet, dass ich nicht zahle, das ganze mit diversen Argumenten aus verschiedenen Musterschreiben zu diesem Fall untermauert und bezugnehmend auf einen Artikel bei „Focus online“ vom 30.9.2022, in dem von einem Anwalt empfohlen wird, eine Anzeige zu erstatten, bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gestellt.

    Da es bei dieser Masche offenbar nur ums Geld geht sehe ich überhaupt nicht ein, auch nur einen Cent zu bezahlen. Ich hatte nicht aufgepasst und es waren tatsächlich Schriftarten auf der Website, die von Google geladen wurden. Wäre jetzt tatsächlich in einem Einzelfall jemand dadurch zu Schaden gekommen, hätte ich ohne wenn und aber sicherlich gezahlt. So aber nicht!

    Ich bin der Ansicht, dass solchen Ganoven das Handwerk gelegt gehört, was mich motiviert, hier auch einen Kommentar zu hinterlassen.

    Ach ja, die Kanzlei Lenard lässt sich angeblich nur per Telefon und E-Mail, und natürlich auf dem Postwege erreichen. Es geht aber auch per Fax, obwohl die Kanzlei sorgsam darauf acht gegeben hat, nahezu nirgendwo im Netz eine Faxnummer zu hinterlassen. Per Fax hat man dann, wenn das Gerät ein ordentliches Sendeprotokoll ausspuckt, auch gleich einen Zugangsnachweis.
    Auf http://www.brak.de, dort beim bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, findet man die Faxnummer von Rechtsanwalt Kilian Lenard. Nämlich 030-69088566

    interessant ist übrigens, dass wenn man nach dieser Nummer bei Google sucht, diese von einigen Leuten bei http://www.tellows.de als unseriös wegen Kostenfalle, Eintrag in unseriöses Branchenbuch etc. bereits bekannt ist. Was treibt der Kilian Lenard außer Massenabmahnungen denn noch so an unseriösen Dingen, muss man sich da doch fragen?

  72. Auch ich habe ein Schreiben von Herrn RA Lenard erhalten.
    Allerdings hat er wohl dazu gelernt: das Schreiben ist vom 18.10.2022 und meine Frist endet am 06.11.2022.
    Fondts wurden sofort geändert und natürlich werde ich das Schreiben ignorieren. Ich werde meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren und nachfragen, ob im Falle einer Klage die Kosten übernommen werden.
    Ich habe mich zunächst wirklich sehr erschrocken, aber Ihre Erklärungen haben mich etwas beruhigt. Danke dafür.

  73. Hallo Herr Dr. Greger,

    aktuell geht es in Mainz um. Ich habe Kenntnis von mindestens vier Empfängern des Briefes. Interessanterweise haben mindestens zwei davon den Brief doppelt erhalten. Einmal mit Datum 12.10.2022 und einmal mit Datum 18.10.2022.

    Richtig schade finde ich allerdings, dass man weder Herrn Ismail noch Herrn Kilian deswegen strafrechtlich belangen kann. Einer der Empfänger ist mein „Lieblingsitaliener um die Ecke“ und der hat zwei Nächte wegen des Briefes nicht geschlafen. Man müsste also hier tatsächlich wegen des rechtsmissbräulichen Verhaltens im Gegenzug ein Schmerzensgeld für den psychischen Stress verlangen.

    Beste Gruesse
    Markus Mueller-Heidelberg

  74. Hallo, haben ebenfalls dieses “maschinell erstellte” Schreiben erhalten. Datum 18.10.2022, Zahlung bis 06.11.2022. Dabei ein Screenshot und Auszug Quellcode (Zeilennummer stimmte nicht. Allerdings, nun entfernter GFont, war leider doch vorhanden). Nach reichlich einlesen in diesen Fall, werden wir nicht Zahlen und Ignorieren…

  75. Hallo Herr Greger,

    genau das habe ich heute in der Post gefunden und stand 5 min unter Schock.
    Dank google bin ich auf Sie und andere Seiten gestoßen und konnte mich wieder aus dem Schockzustand lösen 🙂

  76. Ich bin seit gestern Abend leider auch Empfänger einer solchen „Abmahnung“ von Kanzlei Lenard geworden. Es liegt eine Zahlungsaufforderung und eine Vollmacht dabei – die Einzahlungsfrist ist bei mir noch nicht abgelaufen, jedoch sehr knapp bemessen. Nach massenhafter Recherche im Internet, bin ich nun stark verwirrt. Es gibt Rechtsberatungsseiten, die direkt eine persönliche Beratung empfehlen mit sofortiger Anfertigung eines Abweisungsschreibens und dann gibt es Seiten wie diese hier, wo zum Ignorieren geraten wird. Ach, ich habe vergessen zu erwähnen, dass es noch Seiten gibt, die gleich im Anschluss zur Beratung noch Abo-Pakete verkaufen wollen, jedoch nicht transparent sichtbar machen, ob dies auch bei jener Massenabmahnung notwendig erscheint. Ich bin nun hin und hergerissen, ob ich den Fall morgen meiner Rechtschutzversicherung melden soll zur Vermittlung an einen Anwalt oder es wie viele hier einfach ignoriere oder ggf. eine Zurückweisung selbst an Kanzlei Lenard schicke.

    1. Also: Immer dann wenn Auskunft nach Art. 15 DSGVO gefordert wird, würde ich das Schreiben nicht (!) ignorieren. Dafür habe ich ja ein Muster-Antwortschreiben auf meinem Blogartikel zur RAAG Abmahnung. Die Lenard-Abmahnungen halte ich persönlich für so schwammig, dass ich es ignorieren würde.

  77. Sehr geehrter Herr Dr. Greger,

    Vielen Dank für diesen kostenlosen Blog erstmal und Ihre Einschätzung. Ich würde Ihnen auch gerne meine schreiben zukommen lassen zu diesem Thema. Ich bin auch der Meinung das hier ein Crawler genutzt wird. Bei meinem schreiben wurde nicht mal der Firmenname richtig in das Adressfeld gesetzt sowie hätte doch auch das schreiben an den richtigen Firmensitz gehe müssen. Das passiert alles Automatisch. (Schlecht kopiert). Zur Info! Unsere Agentur für unsere Website hat am gleichen Tag 5 von diesen Schreiben durch Kunden erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael

    1. Hi Michael, vielen Dank für die Info. Das Schreiben benötige ich zu Infozwecken derzeit nicht, Danke für das Angebot (habe mittlerweile einen Stapel solcher Schreiben)! Viele Grüße

  78. Hallo,

    bei unserem Anschreiben hat der Crawler unseren Namen ins Englische übersetzt. Anstatt an Süß ist der Brief an Sweet adressiert und auch die Anrede im Brief geht nur an Sweet, obwohl im Impressum der korrekte Name und Anschrift steht.
    Ist in solch einem Fall das Schreiben überhaupt wirksam?

    Viele Grüße
    T.Süß

  79. Hallo,

    ich bin auch betroffen also einer von dehr vielen – ich glaube kaum das der Herr Ismail Martin meine website besucht hat.
    Sein PC mag zwar alle websiten abgesucht haben aber er persönlich wird wohl kaum ein fotografisches Gedächtnis haben das ere die Schriftart erkennt und merkt das sie bei google geladen wird anstatt von meiner seite.
    Abzockerei wo wieder jemand einen Weg gefunden hat ohne wirkliche Arbeit Geld zu verdienen

  80. Gestern hat es meine kleine Firma „erwischt“:
    Schreiben vom 25.10., Frist endet am 8.11.2022. Die bei RA Kilian Lenard übliche Masche wie von Herrn RA Dr. Max Greger ausführlich beschrieben. Den Trick mit der bereits abgelaufenen Zahlungsfrist scheint sich RA Lenard abgewöhnt zu haben 🙂 Dank der ausführlichen Beschreibung von Herrn RA Dr. Greger weiß ich, wie ich zu reagieren habe. Falls RA Lenard keine Ruhe gibt geht ein Mandat selbstverständlich an Herrn RA Dr. Greger!
    Die betreffende Website ist übrigens Teil des Rundum-Sorglos-Pakets „Managed WordPress“ von IONOS (früher 1&1), eines der großen Webhoster in Deutschland und der EU. Das Rundum-Sorglos-Versprechen hält der Hoster offensichtlich nicht ein.
    Jürgen Steiner

  81. Hallo Zusammen – gestern hat es auch einen Bekannten von mir erwischt. Das erhaltene Schreiben von Herrn RA Lenard datiert auf den 21.10.2022, bis zum 04.11.22 sollen €170 gezahlt werden. Nachdem ich jetzt ein wenig recherchiert habe und nun sehe, wieviele sich alleine hier auf dieser Seite gemeldet haben, bin ich beruhigt. Das nennt man dann wohl eine Massenabmahnung. Wir werden mit der Rechtsschutz telefoniern und abklären, wie wir vorgehen sollen und ob wir Strafanzeige erstatten. – Eine Schande! Für sowas macht man doch kein Staatsexamen! (Spannend auch der Kommentar von Klaus. Danke für die Mühe!) Beste Grüße

  82. Der Vorwurf ist auch aus folgendem Grund haltlos. Mich wundert, dass das im dem Verfahren in München gar nicht bemerkt wurde.

    Bei der dynamischen Einbindung einer Schriftart über Google Fonts wird diese über fonts.googleapis.com abgerufen. Diese Adresse löst auf die IP 172.217.19.74 auf. Diese IP Adresse gehört zu einem Rechenzentrum in Brüssel, also innerhalb der EU.

    Aus den FAQs von Google kann man zudem eindeutig entnehmen, dass IP Adressen auf diesen Servern überhaupt nicht geloggt werden (https://developers.google.com/fonts/faq#what_does_using_the_google_fonts_api_mean_for_the_privacy_of_my_users ). Eine Weitergabe in die USA ist also ausgeschlossen.

  83. Danke an alle. auch wir haben diesen netten brief bekommen, machen theater für kinder ab 2 jahren… hatte der herr #ismail vielleicht gehofft nette bildchen von kleinen mädchen und jungs zu sehen bekommen?<<<, – fragen wir uns… spaß beiseite! allen ein toitoitoi – wir machen nix.

  84. Hallo,

    auch wir haben ein nettes Schreiben von der besagten Anwaltskanzlei Lenard am 27.10.2022 erhalten.
    In diesem Schreiben verweist er auf Deutsche Gerichte die in den letzten 2 Jahren Betroffenen von unterschiedlichsten Datenschutzverstößen Schmerzensgelder in Höhe Maximum von 2.500 € zugesprochen haben.
    LG München I, Urteil vom 09.12.2021- 31 O 16606/20
    LAG Hamm, Urteil vom 14.12.21 – 17 Sa 1185/20
    LAG Hannover, Urteil vom 22.10.21 – 16 Sa 761/20
    LG Lüneburg, Urteil vom 14.07.2020 – 9 O 145/19 usw.
    Wir werden das jetzt aber nicht weiter überprüfen, dafür ist uns die Zeit zu schade.
    Am 30.09.2022 haben wir ebenfalls ein Schreiben von RAAG erhalten und dieses ignoriert.
    Bis Heute ist keine Reaktion von dieser Kanzlei gekommen.
    Das Schreiben von der Kanzlei Lenard werden wir ebenfalls ignorieren.

  85. Hallo,

    auch wir haben ein nettes Schreiben von der besagten Anwaltskanzlei Lenard am 27.10.2022 erhalten.
    In diesem Schreiben verweist er auf Deutsche Gerichte die in den letzten 2 Jahren Betroffenen von unterschiedlichsten Datenschutzverstößen Schmerzensgelder in Höhe Maximum von 2.500 € zugesprochen haben.
    LG München I, Urteil vom 09.12.2021- 31 O 16606/20
    LAG Hamm, Urteil vom 14.12.21 – 17 Sa 1185/20
    LAG Hannover, Urteil vom 22.10.21 – 16 Sa 761/20
    LG Lüneburg, Urteil vom 14.07.2020 – 9 O 145/19 usw.
    Wir werden das jetzt aber nicht weiter überprüfen, dafür ist uns die Zeit zu schade.
    Am 30.09.2022 haben wir ebenfalls ein Schreiben von RAAG erhalten und dieses ignoriert.
    Bis Heute ist keine Reaktion von dieser Kanzlei gekommen.
    Das Schreiben von der Kanzlei Lenard werden wir ebenfalls ignorieren.

  86. Hallo, ich habe auch eine Zahlungsaufforderung von Herrn Lenard bekommen, per Post. Frage: Kann man diesen Anwalt nicht wegen versuchten Betrugs anzeigen? Rechtsmissbräuchliches Verhalten, Abzocke, massenhafte Abmahnung? Das Internet ist ja voll davon, dass auch Verbände und Organisationen darauf aufmerksam machen, wie hier massenhaft Leute zur Zahlung gedrängt werden sollen, z.B. warnt IHK Hamburg ihre Mitglieder. Ich habe auch Material gesammelt und dem Herrn Lenard im Übrigen eine Mail geschrieben, dass ich eine Anzeige wegen versuchten Betrugs prüfen lasse.
    Viele Grüße
    Johanna Bayer

  87. Guten Tag,
    ich habe ebenso heute einen Brief von Herrn Lenard & Herrn Ismail erhalten. Interessant hierbei sind die folgenden 2 Punkte:
    – Es handelt sich bei meiner Website um eine alte, private Portfolioseite, die ich 2014 während meiner Ausbildungszeit erstellt habe. Sie wird seit gut 8 Jahren nicht mehr genutzt, ist nirgendswo verlinkt und wird, außer von mir, normalerweise nie aufgerufen. Beim Googlen meines Namens in einem Inkognito-Fenster habe ich die Website auch nicht unter den ersten 10 Ergebnis-Seiten finden können.
    – Die Adresse mit der ich von Herrn Lenard angeschrieben wurde, beinhaltet über meinem Namen auch den Namen der Firma, wo ich meine Ausbildung gemacht habe. Im Vollmachtsschreiben werde ich namentlich gar nicht erwähnt, nur Herr Ismail und besagte Firma. Ich bin seit 2016 mit der Ausbildung fertig und habe seitdem auch nichts mehr mit der Firma zu tun. Sie wurde nur im Lebenslauf-Bereich der Website erwähnt, jedoch nicht im Impressum und nicht in meinen Kontaktdaten. Die Firma steht in keiner Verbindung weder zu mir, noch zu der Website (auch damals als sie erstellt wurde nicht).

    Das sind beides Punkte die eindeutig für die Nutzung eines Crawlers sprechen.

  88. Update: Nach der ersten Abmahnung vom 12.10. habe ich nun das gleiche Schreiben vom RA Lenard noch ein weiteres mal bekommen, diesmal mit Datum 18.10. und entsprechend späterer Frist.
    Na gut, gratis Schmierpapier 😉 …aber erstmal heben wir es natürlich auf, bis der Spuk zuende ist.
    Danke nochmal Herr Dr. Greger für die super Infos!

  89. Ich habe für einen Verein eine Website mit WordPress erstellt. Dieser Verein kümmert sich ehrenamtlich um ältere und hilfsbedürftige Menschen und erledigt kleinere Arbeiten im Haushalt.

    Umso ärgerlicher ist so eine Abmahnung.

  90. Sehr geehrter Dr. Greger,
    meine Frau ist Inhaber eines kleinen Ladengeschäfts. Auch sie hat ein gleichlautendes Schreiben von RA Kilian Lenard, der im Auftrag des Mandaten Martin Ismail aus Hannover handelt, erhalten. Dank Ihrer umfangreichen Schilderungen werden wir das Schreiben ignorieren. Vielen Dank für Ihren Service.

  91. Hi, I think your website might be having browser compatibility issues.
    When I look at your blog in Safari, it looks fine but when opening in Internet Explorer, it has some overlapping.
    I just wanted to give you a quick heads up! Other then that, superb
    blog!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert