Verfassungsbeschwerde durch Martin Ismail: Google Fonts Abmahner kämpft gegen festgesetzten Streitwert von € 10.000.

Die Vorgeschichte

Nachdem ich den Verursacher der wohl bislang extremsten Abmahnwelle verklagt habe, hat das LG München I ein rechtskräftiges negatives Feststellungsurteil erlassen (Urteil vom 30.03.2023 – Az.: 4 O 13063/22).

Das Urteil ist mittlerweile über den Weißwurstäquator hinaus bekannt. Jetzt streiten wir – also Martin Ismail und ich – noch über die Kosten.

Wie sieht es mit den Prozesskosten aus?

Weil ich die Klage „gewonnen“ habe, also das LG München I Martin Ismail rechtskräftig verurteilt hat, trägt Martin Ismail die Prozesskosten. Er zahlt also in der Regel:

  • die 3,0-fache Gebühr des Gerichts
  • die Kosten, die ich einem (fiktiven) anderen Anwalt hätte zahlen müssen und
  • die Kosten seines Anwalts

Streitwertbeschwerde

Das Landgericht München I hat den Streitwert mit 10.000 € (wie von mir beantragt) festgesetzt. Martin Ismail hat Beschwerde dagegen eingelegt. Er ist der Auffassung, dass der Streitwert maximal 1.000 € betragen dürfe.

Ich bin der Auffassung, das ist viel zu niedrig. Ich schließe mich der Ansicht des LG München I an. Dieses sagt, dass hier nicht der ursprünglich von Martin Ismail geltend gemachte Unterlassungsanspruch ausschlaggebend ist, sondern mein Interesse – also das Klägerinteresse – an der Feststellung, dass ein Unterlassungsanspruch nicht besteht.

Und dabei, so das LG München I, muss berücksichtigt werden, welche Auswirkung diese Klage für die Allgemeinheit hat (kommt einer „Musterklage“ nahe) zumal es eine Abmahnwelle in „mindestens sechstelliger Zahl der Schreiben“ war.

Das OLG München, das über die Streitwertbeschwerde letztlich zu entscheiden hatte, hat die Beschwerde zurückgewiesen. Daher bleibt es bei einem Streitwert von 10.000 €.

Letzter Weg: Verfassungsbeschwerde

Jetzt kommt der Hammer: Martin Ismail zieht vor das Bundesverfassungsgericht und legt Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung über den Streitwert ein.

Der Unterschied zwischen 10.000 € und 1.000 € Streitwert macht am Ende bei Prozess- und Anwaltskosten ganz grob geschätzt 4.000 € aus.

Natürlich ist es das gute Recht des Beklagten, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Ich bin aber mittlerweile erstaunt, wie hartnäckig die Gegenseite hier kämpft. Stecken da weit mehr Personen dahinter, als Herr Martin Ismail und seine „IG Datenschutz“?

Das Ganze ist immerhin keine ganz kleine Sache und hatte eine völlig neue Dimension. Es sind nach meiner Vermutung fast eine Million Schreiben automatisiert versendet worden (auch wenn Ismail nur eine niedrige 6-stellige Zahl behauptet … aber „niedrig“ ist ja bekanntlich dehnbar).

Der damals beauftragte Anwalt Kilian Lenard hat die Schreiben nicht im Einzelnen gesehen und unterzeichnet sondern – nach eigenem Vortrag – nur „Bündelweise“ mal drübergesehen.

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 27. November 2023 (zuletzt aktualisiert: 27. November 2023)