Eine IT-Firma „INFOSTREAM GmbH“ schreibt im Auftrag eines Dr. Schlachter Unternehmen wegen angeblicher Datenschutzverstöße durch Usercentrics an.
Nachdem ich die Abmahnwelle von Martin Ismail/RA Kilian Lenard mit einem rechtskräftigen Urteil endgültig beenden konnte, zeigt sich eine neue Masche an.
Was steht in dem Schreiben?
Mir liegt ein Schreiben vor, in dem die INFOSTREAM GmbH die Nutzung von dem Dienst Usercentrics beanstandet.
Bei INFOSTREAM handelt es sich allerdings gar nicht um eine Rechtsanwaltskanzlei sondern um IT Sachverständige.
INFOSTREAM behauptet, von einem Herrn Dr. Schlachter mit der Erstellung eines Datenschutz-Gutachtens beauftragt worden zu sein, ob ihm bei der Nutzung von Usercentrics auf er Website ein Schaden zugefügt wurde.
INFOSTREAM führt dann rechtliche Argumente an und behauptet lapidar:
Dem beigefügten Sachverständigen-Gutachten können Sie entnehmen, dass Herrn Dr. Schlachter tatsächlich ein Schaden bei der Nutzung Ihrer Website entstanden ist.
Und zudem heißt es:
Herr Dr. Schlachter wird nun im nächsten Schritt die Rechtsanwaltskanzlei Su, Hamburg bevollmächtigen seinen Schaden gerichtlich einzufordern.
Bei der Kanzlei Su handelt es sich by the way um eine Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht. Mit Datenschutz scheinen die Kollegen nicht viel am Hut zu haben, wie ein Blick auf deren Website zeigt (die u. a. Google Fonts dymanisch einbindet):
Schließlich folgt das „gütige“ Angebot einer Vergleichszahlung:
Wir bieten Ihnen nun als Mediator an, das Verfahren hier zu stoppen und die weitere Entstehung von Kosten zu vermeiden, wenn Sie die Kosten für die Untersuchung und das Gutachten des Sachverständigen, sowie einen Schadenersatz bezahlen.
Was ist von der Abmahnung zu halten?
Ich halte es – ähnlich die Google-Fonts Abmahnungen – für strafrechtlich kritische „Erpressung“.
Als erstes ist ein Datenschutz-Verstoß durch den Einsatz von Usercentrics nicht generell gegeben. Es kommt immer auf die individuelle Situation an.
Zudem meint INFOSTREAM wohl, dass sie besonders raffiniert sind, weil sie keine echte Abmahnung versenden sondern als „Mediator“ auftreten und einen Vergleichsvorschlag anbieten. Aus meiner Sicht ist das aber eine Umgehung des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Dort heißt es in § 2 Abs. 2:
Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert
Die Frage, ob hier im konkreten Einzelfall ein Datenschutzverstoß vorliegt, ist eine rechtliche Einzelfallfrage.
Zwar hält § 2 Abs. 3 RDG eine Ausnahme für die Mediation bereit, allerdings nur, wenn kein konkreter Regelungsvorschlag in die Gespräche der Beteiligten eingreift.
Kurz: ein Mediator ist nicht dazu da, Ansprüche geltend zu machen oder gar eine Partei zu vertreten sondern vermittelnd Gespräche unmittelbar zwischen den Parteien zu ermöglichen.
Wie soll ich damit umgehen?
Wie immer bei solchen unseriösen Maschen: Auf keinen Fall einfach zahlen. Am besten, du kontaktierst einen erfahrenen Fachanwalt für IT-Recht.
Mögliche Schritte gegen solche Machenschaften:
- Gegenansprüche geltend machen
- Negative Feststellungsklage
- Anzeige an die Staatsanwaltschaft
- Meldung an die zuständige Rechtsanwaltskammer (wegen RDG-Verstoß)
Max, kannst du mir helfen?
Ja, ich kenne mich mit unseriösen DSGVO-Abmahnern aus und habe bereits zwei davon in die Knie gezwungen:
- Kilian Lenard (vertreten durch RA Kilian Lenard)
- Meur Media
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