Ich habe negative Feststellungsklage gegen Martin Ismail eingereicht

Das Urteil des Landgerichts München I (Az.: 4 O 13063/22) ist seit 30.03.2023 da: >> PDF Download <<
negative feststellungsklage google fonts ismail kilian lenardEs reicht! Ich habe gegen Martin Ismail negative Feststellungsklage eingelegt. Martin Ismail, vertreten durch RA Kilian Lenard ist mittlerweile deutschlandweit als „Abmahnwahnsinniger“ bekannt.

Was fordert Martin Ismail?

In seinen Abmahnschreiben behauptet Ismail, er habe einen Unterlassungsanspruch aufgrund fehlerhaft eingebundener Google Fonts.

Diese Schriftarten, die fast alle Websites nutzen, dürfen ohne Einwilligung gem. Art. 6 I 1 a. DSGVO nur lokal und nicht von Servern von Google eingebunden werden.

Zudem behauptet Martin Ismail auch, er habe einen Schmerzensgeldanspruch. Zwar sagt er das nicht wörtlich, aber er erwähnt im gleichen Zug mit dem Unterlassungsanspruch, dass Gerichte auch Schmerzensgeld zusprechen.

Gegen eine Zahlung von 170 € würde Martin Ismail aber auf all diese Ansprüche verzichten und die Sache auf sich beruhen beruhen lassen.

Ein guter Deal? Nein!

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Nein. Abgesehen davon, dass ich dir natürlich wärmstens empfehle, auf Websites Daten nur lokal einzubinden (oder nur nach vorheriger Einwilligung), halte ich die Abmahnung für unbegründet.

Warum hat Martin Ismail keinen Unterlassungsanspruch?

Martin Ismail behauptet, er sei in seinen Rechten verletzt, genauer gesagt im allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der Grund: die von Google Servern eingebundenen Schriftarten führen dazu, dass Google an die IP-Adresse des Seitenbesuchers gelangt, auch ohne, dass dieser vorher eingewilligt hat. Das sehen die Gerichte derzeit als Datenschutzverstoß. Ein Websitebetreiber musste Anfang 2022 Schmerzensgeld in Höhe von 100 € zahlen (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

Tatsache ist aber auch: Wenn überhaupt, kann nur ein Mensch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, nicht eine Maschine oder Software. Hier aber lässt Ismail einen Crawler durch sämtliche Websites der Bundesrepublik stöbern. Ein automatisches EDV System kann aber gerade nicht in Persönlichkeitsrechte verletzt sein.

Ich kann beweisen, dass hier ein Crawler eingesetzt wird. Wie?

Mir liegen zwei direkt aufeinanderfolgende Aktenzeichen vor, bei denen der in den Abmahnschreiben angegebene Timestamp des dokumentierten Verstoßes exakt identisch sind. Also wurden zwei verschiedene Websites innerhalb der gleichen Sekunde besucht! Das habe ich übrigens die Nadel im Heuhaufen gefunden, wenn du bedenkst, dass Ismail vermutlich über eine Millionen Schreiben versendet hat.

Und gegen diesen Missbrauch wehre ich mich jetzt und verklage ihn!

Was ist eine negative Feststellungsklage?

In unserem Rechtssystem hat glücklicherweise jeder das Recht, eine negative Feststellungsklage zu erheben, wenn sich eine andere Person eines Rechts berühmt, dass sie nicht hat. So wie in diesem Fall der Unterlassungsanspruch.

Du musst dir also diese negative Feststellungsklage wie eine spiegelbildlich Klage vorstellen. Ich möchte nicht eine Leistung (etwa eine Zahlung) sondern das Nicht-Bestehen eines Anspruchs gerichtlich entschieden haben.

Besteht auch ein Risiko bei so einer solchen Klage?

Ich bin sehr sicher, dass ich ein Urteil in meinem Sinne bekomme. Die andere Frage ist aber dann die der Vollstreckung der Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten.

An sich müsste Martin Ismail einige Millionen Euro durch diese Aktion eingenommen haben, sollte also keine Liquiditätsschwierigkeiten haben. Freilich gibt es Mittel und Wege, Geld schnell verschwinden zu lassen, aber dazu kann ich jetzt an dieser Stelle nichts sagen. Ich trage als Kläger also immer das Risiko dass der Beklage als Kostenzahler ausfällt und muss dann dem Gericht die Gerichtskosten erstatten

Das wären übrigens die groben Netto-Kosten des Prozesses, die Martin Israel neben den Kosten seiner eigenen Vertretung zu tragen hat, wenn das Gericht ihn antragsgemäß in erster Instanz verurteilt:

  • Gerichtskosten: 885,00 €
  • Verfahrensgebühr: 865,80 €
  • Terminsgebühr: 799,20 €

Dieser Kostenberechnung habe ich einen Gegenstandswert von 10.100 € zugrundegelegt. 10.000 € für den Unterlassungsanspruch und 100 € für das behauptete Schmerzensgeld.

Kannst auch du eine solche Klage einreichen?

Da ein Unterlassungsanspruch, beziehungsweise die Feststellung des Nicht-Bestehens in der Regel über 5000 € wert ist, ist eine solche Klage nicht beim Amtsgericht sondern beim jeweiligen Landgericht aufgehoben. Dort herrscht aber Anwaltszwang.

Das bedeutet, du kannst dich dort nicht selbst vertreten sondern musst dich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Ich kann dir freilich helfen, eine solche Klage einzureichen. Dir muss aber das Risiko bewusst sein, dass möglicherweise Martin Ismail am Ende nicht zahlungsfähig ist, aus welchen Gründen auch immer. Dann bleibst du auf den Prozesskosten sitzen.

Ich möchte daher niemanden dazu überreden, freue mich aber über jeden, der eine solche Klage einlegt, so wie ich. Denn: einem solchen unredlichen handeln muss das Handwerk gelegt werden. Hier: das juristische Handwerk.

Über den weiteren Verlauf halte ich dich hier natürlich auf dem Laufenden durch regelmäßige Updates. Abonniere dazu doch gerne meine News:

Weiteres Update: Polizei-RAZZIA bei Kilian Lenard

Bei RA Kilian Lenard und Martin Ismail hat die Polizei am 21.12.2022 eine Razzia durchgeführt und Unterlagen sowie Datenträger beschlagnahmt. Mehr dazu auf meinem Blog-Beitrag.

Kommentieren

    1. Danke! Ich freu‘ mich natürlich, wenn ich gleichzeitig allen Websitebetreibern und -programmierern da draußen helfen kann und gleichzeitig auch meine Bekanntheit wächst (warum auch nicht?). Der Spuk wird bald ein Ende haben, ehe dann neue Abmahnungen wegen anderer Dinge versendet werden (JavaScript, Vimeo, Bilder etc.).

    2. Das hatte heute offenbar Wirkung gezeigt (Razzia beim Anwalt und bei Ismail.
      Glückwunsch!

      Hat Ismail auch mit Meur Media GbR zu tun? Dort hatte bei uns ein gewisser „Mart“ unterschrieben.

  1. Ich bin begeistert! Meine Frau hatte auch Brief vom RA Lenard bekommen, hat gott sei dank nicht gezahlt.
    Ich nehme an, es gibt bei Juristen auch Berufsethos. Der RA Lenard ist eine Schande für den Beruf des RAs. Ihm muss die RA-Zulassung entzogen werden.

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 5. November 2022 (zuletzt aktualisiert: 2. April 2023)