Razzia wegen Google Fonts Abmahnungen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am Mittwochmorgen die Kanzlei des 53-jährigen Abmahnanwalts Kilian Lenard in Berlin Mitte durchsuchen lassen. Lenard wird in 2418 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung ermittelt, in rund 400 davon wegen versuchter Taten.
Vorgeschichte
RA Kilian Lenard hat im Herbst 2022 im Auftrag seines Mandanten Martin Ismail eine gigantische Abmahnwelle versendet. Lenard stützte sich bei seinem Vorgehen auf ein Urteil des LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Danach ist der Einsatz von Google Fonts auf Websites ein Verstoß gegen die DSGVO, wenn die dynamischen IP-Adressen von Nutzern an die Server von Google in den USA übermittelt werden, ohne das Nutzer eingewilligt haben. Das passiert immer dann, wenn die Schriftarten nicht vom lokalen Server des Website-Betreibers geladen werden sondern direkt vom Google Server.
Das Gericht sah eine immaterielle Verletzung des Klägers und gestand ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 € zu.
Lenard und sein Mandant Martin Ismail in Baden-Württemberg nutzten das Urteil, um Betreiber von Websites abzumahnen. Sie drohten damit, die Betreiber von Websites zu verklagen und an die Datenschutzbehörde zu melden, falls sie nicht bereit waren, 170 Euro zu zahlen.
Als Vergleich zahlten daher viele Menschen 170 Euro, um weiterem Ärger mit dem Anwalt zu entgehen. Rund 420 Betreiber stellten jedoch Strafanzeige!
Die Razzia
Am Mittwochvormittag des 21.12.2022 hat die Staatsanwaltschaft Berlin eine Razzia durchgeführt. Die Polizei durchsuchte unter anderem die Kanzlei des 53-jährigen Abmahnanwalts Kilian Lenard in Berlin und auch mehrere Objekte des Mandanten Martin Ismail.
Die Ermittler beschlagnahmten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Unterlagen und Datenträger. Mit zwei Arrestbeschlüssen wurden die ergaunerten 346.000 Euro sichergestellt.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Gegen die beiden Beschuldigten wird in 2418 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung ermittelt. Lenard hat laut Staatsanwaltschaft bereits 346.000 Euro von Betreibern von Internetseiten – Privatpersonen und Kleingewerbetreibende – wegen der Einbindung von “Google Fonts” eingenommen.
Kann ich die 170 € zurückverlangen?
Auch dazu hatte ich schon einen Beitrag geschrieben. Nun ist es so: stellt sich heraus, dass das Verhalten der beiden strafbar ist, kannst du die € 170 rechtlich ohne weiteres zurückfordern. Die Frage ist, ob dann am Ende noch so viel Geld übrig ist, dass die Rückzahlung möglich ist.
Fazit
Das Vorgehen von Lenard hat in der Vergangenheit bereits viel Kritik hervorgerufen. Wirtschaftsverbände, Internetkenner und Juristen haben vor seiner Masche gewarnt. Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit mehr als 1400 von Google bereitgestellten Schriftarten. Die Bibliothek ist frei verfügbar und hilft bei der Textdarstellung auf Websites. Die Fonts müssen nicht zwingend auf dem eigenen Server bereitgehalten werden sondern können direkt von Googles Servern geladen werden. Das solltest du aber künftig nicht mehr tun! Denn auch wenn sich RA Kilian Lenard und Martin Ismail möglicherweise strafbar gemacht haben, ist das Google-seitige Einbinden der Schriftarten nach wie vor ein Verstoß gegen die DSGVO.
Das ist ja eine super Nachricht so kurz vor Weihnachten mein großes Geschenk.
Dann hatte meine Anzeige und Meldung bei der Rechtsanwalt kammer ja Zweck.
Definitiv! Jede einzelne Anzeige hilft bei sowas !
Dieser Artikel läuft runter wie Öl und hat mir einen guten Start in den Tag beschert. Ich hoffe dass der Kilian Lenard seine Lizenz entzogen bekommt.
Herzlichen Dank – mir geht das auch runter wie Öl 🙂
Danke fürs Teilen, Max!
Was hatten wir für eine Verunsicherung bei unseren Kunden dadurch! Aber vielen Dank für deine Postings, die wir wunderbar weiterleiten konnten. Endlich wird diesen Idioten (darf ich das überhaupt so öffentlich schreiben…? 🤔) das Handwerk gelegt! Hoffentlich ist es ein abschreckendes Beispiel für Trittbrettfahrer. Ach ja… da gab es doch noch so eine Kanzlei… wir bleiben gespannt 😎
Ich würde sagen, dass du dich mit “Idioten” ganz haarscharf an der Grenze des Zulässigen bewegst. Wir haben hier ja immer noch den Sachbezug (nämlich die gigantische Abmahnwelle). In einem ähnlichen Fall hat ein Gericht daher das “I-Wort” nicht als Beleidigung sondern Meinungsäußerung gewertet (LG Hildesheim, Urteil v. 9.2.2022, Az. 7 O 97/22). Schöne Weihnachten!
1 Millionen Briefe hätten 850000 Euro Porto gekostet. Die Rechnung geht so nicht richtig auf.
Rechnung geht auf. Es waren keine normalen Briefe sondern „ePost“, d.h. er sendet die Datei zur Post, die druckt es aus und versendet. Das kostet deutlich mehr als ein Standardbrief.
Das dürfte auch das Aus für die Trittbrettfahrer sein, die in meinem Umfeld aufgetaucht sind. Sehr schön. Leider muss ich aber auch feststellen, das sich zu viele Kunden auf Ihre Homepagebauer verlassen, ohne selber die Homepage kritisch zu betrachten. Die Grafik und Werbeunternehmen selber, haben sich auf den Datenschutz noch nicht so spezialisiert. Die Zeiten des Seiten zusammenklicken sind vorbei, nur Design geht heute nicht mehr. Viele Consent-Banner sind nicht richtig eingebunden und funktionieren nicht. Da werden youtube Videos einfach eingebunden usw.
Definitiv! DSGVO-Kenntnisse bei Webdesignern sind künftig immer mehr ein wichtiges Kriterium!
Großartiges Weihnachtsgeschenk, hoffentlich gibt es ein abschreckendes Urteil und Berufsverbot. Frohes Fest und danke für Ihren Einsatz !
Bin auf alle Fälle gespannt!! Ebenfalls frohe Weihnachten!!
Danke auch von mir! Ich bin von Lenard abgemahnt worden und habe gesehen, dass das eine Welle ist, wusste es auch von Kollegen. Beim Nachforschen bin ich über Google-Maps auf das Foto des Hauses gestoßen, in dem seine angebliche Kanzlei sitzt, Chausseestraße 113 in Berlin. Eine Bruchbude, unten ein Asia-Shop, total runtergekommen.
Da war mir schon als Laie klar, dass da etwas nicht stimmt, habe eine böse Mail an diesen Lenard geschrieben, dass ich eine Anzeige wegen Betrugsversuchs prüfen lasse und dass das offensichtlich rechtsmissbräuchliches Verhalten ist. Danach kam nichts mehr. Das Foto ist inzwischen, Achtung, geändert, er hat bei Google erreicht, dass ein Teil des Hauses unkenntlich gemacht wird. IT-Anwalt oder sowas Ähnliches ist er ja offensichtlich doch.
Das mit der Mail war sicher laienhaft, erst danach bin ich auf diesen Blog und die Youtube-Videos gestoßen, und bin sehr dankbar.
Frage: Ist es sinnvoll, nachträglich noch Anzeige zu erstatten, bei Polizei und Rechtsanwaltskammer? Wenn ja, würde ich das noch tun. Danke für Ihre Arbeit! Mega.
Hi, Anzeige können Sie jederzeit erstatten, egal ob die Abmahn-Welle schon vorbei ist oder nicht.