Vorsicht bei hohen Vorauszahlungen an junge Agenturen

vorauszahlung agentur insolvenzStehst du vor einem Website-Relaunch oder einem IT-Projekt? Und möchte die von dir beauftragte Agentur eine hohe Vorauszahlung? Dann solltest du Vorsicht walten lassen.

Was sind übermäßig hohe Vorauszahlungen?

Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Bei Projekten, in denen ein Auftragnehmer von Anfang an sehr hohe Kosten und Aufwände hat, sind höhere Vorauszahlungen teilweise fair und üblich.

In den letzten Monaten habe ich es aber mehrfach erlebt: Mandanten haben eine „junge, hippe“ Website-Agentur beauftragt und ungewöhnlich hohe Anzahlungen geleistet.

In einem Fall waren es 100 %, in einem anderen Fall 70 %.

Was ist das Problem bei hohen Vorauszahlungen?

Die Agenturen waren mit den an sie gestellten Anforderungen überfordert.

Zudem hatten sie aufgrund der bereits erhaltenen erheblichen Vorleistung und der geringen Restzahlung keinen großen Anreiz mehr, sich richtig in das Projekt reinzuhängen.

Im „100%-Fall“ habe ich beispielsweise den Rücktritt vom Projektvertrag nach mehrfacher vergeblicher Fristsetzung zur Fertigstellung der Leistung erklärt.

Kannst du nach einem Rücktritt das Geld zurück verlangen?

Theoretisch ja. Nach § 346 BGB kann jede Partei das zurück verlangen, was sie von der anderen Partei erhalten hat. Das umfasst insbesondere eine Vorauszahlung.

Das Problem im genannten Fall: das vorgeleistete Geld war leider weg. Denn der Geschäftsführer hatte die Agentur an die Wand gefahren. Die existiert jetzt nur noch als leere Hülle (GmbH). Keine Assets, keine Mitarbeitenden mehr (die ohnehin am Ende nicht mehr bezahlt wurden).

Fazit: Nichts zu holen. Würdest du eine solche GmbH verklagen, könntest du am Ende nicht vorstrecken und die GmbH würde Insolvenz anmelden.

Mein Tipp bei hohen Vorauszahlungsforderungen

  • achte auf Referenzen von Agenturen
  • sprich ausführlich mit deren früheren (seriösen) Kunden
  • Leiste bei größeren Projekten NIEMALS zu viel vor

Ein angemessener Teil als Vorleistung ist natürlich recht und fair. Dieser angemessene Teil liegt häufig zwischen 10 % und 30 %. ImEinzelfall können auch 50 % angemessen sein, wenn es sich um ein kürzeres Projekt handelt oder wenn von Anfang an der Auftragnehmer Ruhe Investitionen hat (Material/Zeit). Hier kann man aber auch mit regelmäßigen Abschlagszahlungen und/oder Meilensteinen arbeiten. Beim agilen Projekt wird beispielsweise jeweils nach einem Sprint bezahlt.

Merke: Je Höher das Volumen und je länger das Projekt, desto geringer sollten die Vorleistungen ausfallen.

Gilt das nur für Agenturen?

Das Prinzip gilt natürlich nicht nur für Website-Agenturen sondern auch alle anderen Projekte:

  • IT-Dienstleister
  • Ghostwriter
  • Marketing-Agenturen
  • Bauunternehmer
  • Strategie-Berater
  • und und und

Du hast Fragen?

Wenn du Fragen zu einem Projektvertrag / Agenturvertrag / Werkvertrag hast, egal ob als Auftragnehmer oder als Auftraggeber, dann melde dich gerne bei mir:

– oder Anfrage über das Kontaktformular senden –

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Über den Autor Dr. Max Greger

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