DIESEN Unterschied zwischen ©- und ®-Zeichen musst Du kennen!

Ist dir der Unterschied zwischen dem ©- und dem ®-Zeichen bekannt? Und was hat das ™-Zeichen für einen Zweck? Das erkläre ich dir gleich in diesem Blogbeitrag.

Das ©-Zeichen

Das Copyright- oder ©-Zeichen stammt aus dem Beginn des 19. Jahrhunderts. Genauer gesagt: erstmals erließ die USA 1901 den staatsübergreifenden Copyright Act. Demnach war ein Werkstück (bspw. eine Schallplatte oder ein Buch) nur dann vor unberechtigten Vervielfältigungen oder sonstigen Nutzungen geschützt, wenn es einen Copyrightvermerk enthielt.

Der Copyrightvermerk bestand aus 4 Komponenten:

  • Hinweis auf das Urheberrecht („Copyright“, „©“ oder „(C)“)
  • Jahr des Erscheinens
  • Name des Rechteinhabers (entweder eine natürliche Person oder ein Unternehmen).
  • Rechtevorbehalt („all rights reserved“)
Eine Zeit lang (in den fünfziger Jahren) hat das ©-Zeichen sogar weltweit Bedeutung erlangt. Denn es war weltweit die Voraussetzung für grenzüberschreitenden Schutz urheberrechtlicher Werke.

Heute spielt das ©-Zeichen so gut wie keine Rolle mehr. Denn in fast allen Rechtsordnungen dieser Erde entsteht das Urheberrecht an einem Werk völlig automatisch, wenn das Werk hergestellt wird. Es bedarf dann keines förmlichen Akts mehr, wie etwa dem Aufbringen eines Vermerks auf einem Werkstück oder der Anmeldung in einem Register.

So heißt es z. B. nach § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG): „Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“

Dieses Prinzip des automatisch entstehenden Schutzes gilt nach der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) weltweit. Bei der RBÜ handelt es sich um ein weltweites urheberrechtliches Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums. In der RBÖ ist beispielsweise geregelt, dass ein Werk, das ein ausländischer Urheber erschafft, auch im Inland nach den hierzulande geltenden Normen geschützt ist.

Eine kleine Bedeutung hat das ©-Zeichen allerdings heute wiedererlangt. Es wird häufig auf Websites verwendet. In der Regel in der Form „© 2022 Max Mustermann“. Häufig kann das dann insoweit eine Rolle spielen, als es als Urheberhinweis nach § 10 UrhG gelten kann. Danach wird in einem Streit derjenige als Urheber vermutet, der in üblicher Weise namentlich auf einem Werkstück steht. Sonst müsste nämlich jeder Urheber in jedem Streitfall zunächst beweisen, dass er das Werk überhaupt selbst hergestellt hat. Das ist oft gar nicht möglich.

Aber „Max Mustermann“ würde der Voraussetzung der Urhebervermutung ebenso gut genügen, auch ohne dem ©-Zeichen.

Das ®-Zeichen

Mit dem Urheberrecht überhaupt nichts zu tun hat das ®-Zeichen.

Es steht für „Registered Trademark“ und betrifft ausschließlich das Markenrecht. In den USA kann es nämlich eine erhebliche Rolle spielen, ob ein Markenverletzer Kenntnis vom markenrechtlichen Schutz hat oder nicht. Aus diesem Grund spielt es dort eine tragende Rolle, ob eine Marke mit dem ®-Zeichen versehen ist. Denn 15 U.S.C. 1111 (SECTION 29 OF THE LANHAM ACT) sagt wörtlich:

and in any suit for infringement under this chapter by such a registrant failing to give such notice of registration, no profits and no damages shall be recovered under the provisions of this chapter unless the defendant had actual notice of the registration.

Grundvoraussetzung für die Entstehung des Markenschutzes war das ®-Zeichen zwar nirgendwo, auch nicht in den USA. Das ® zeigt aber dem Rechtsverkehr, dass ein Zeichen markenrechtlich geschützt und in einem Register eingetragen ist. Benutzt ein Inhaber einer US-Marke das Zeichen nicht, muss er in einem Verletzungsprozess dem Markenverletzer dessen positive Kenntnis vom markenrechtlichen Schutz nachweisen. Das ist häufig sehr schwierig.

In Deutschland besteht daher keinerlei Verpflichtung, den Rechtsverkehr mit dem ®-Zeichen aktiv darauf hinzuweisen, dass eine Marke eingetragen, also markenrechtlich geschützt ist. Hier erfüllt das prinzipiell legitime ®-Zeichen lediglich Marketingzwecke.

Doch Vorsicht: Wer das ®-Zeichen im Zusammenhang mit einer Marke verwendet, muss diese Marke bereits bei einem Register eingetragen haben. Andernfalls handelt er wettbewerbswidrig, weil er sonst den Rechtsverkehr in die Irre führt.

Ein kleiner Tipp noch am Rande: Für eine Marke die bereits angemeldet ist, darfst Du zumindest das TM-Zeichen („TM“: trademark) benutzen.

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Über den Autor Dr. Max Greger

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