EuG-Urteil: Lego behält seine Figuren-Marke („Männchen“)

urteil lego marke figurLego darf seine dreidimensionale „Männchen-Figur-Marke“ behalten. Das EuG weist mit Urteil vom 6.12.2023 die Klage von Bluebrixx gegen das EUIPO zurück, zeigt der Konkurrenz aber einen legalen Weg für die Gestaltung von Figuren auf.

Erste Frage: Hat LEGO ein Patent auf seine Steine?

Vielleicht hast du es noch gar nicht gewusst: Lego hat kein Patent auf seine Steine. Dementsprechend dürfen auch Konkurrenten kompatible Klemmbausteine herstellen und verkaufen.

Lego hatte vor Jahrzehnten mal ein Patent. Die Grundpatente von Lego für ihre charakteristischen Klemmbausteine liefen in den 1980er Jahren aus, was es anderen Unternehmen ermöglichte, ähnliche Bausteine herzustellen. Die Maximaldauer eines Patents beträgt 20 Jahre.

Warum gibt es dann so viele Abmahnungen?

Lego hat allerdings eine außergewöhnliche dreidimensionale Marke (📌Link zum Registereintrag Nr. 50450) in Form der berühmten Lego-Figur („Männchen“). Die im Markenregister eingetragene Darstellung der Marke sieht (ausschnittsweise) wie folgt aus:

lego_maennchen_figur_3d_marke

Lego geht aus dieser Marke mit Abmahnungen sehr rigide gegen Konkurrenten und Händler von Konkurrenzprodukten vor, die selbst eigene Figuren herstellen. Dabei wehrt sich Lego auch gegen Figuren, die anders aussehen. Lego möchte am liebsten sämtliche Figuren anderer Hersteller verbieten, die in irgend einer Weise mit Klemmbausteine kompatibel sind.

Lego geht häufig nicht gegen die Hersteller direkt vor sondern gegen kleinere Händler. Dabei fängt Lego Lieferungen bereits bei der Einfuhr durch eine Grenzbeschlagnahme mittels dem Zoll ab. Der Händler steht dann ohne Ware da. Erst kürzlich musste ein Händler sein Geschäft komplett schließen, was dieser Lego ankreidet.

Was ist dann passiert?

Nun hat Bluebrixx, einer der größten Konkurrenten von Lego, versucht, diese Marke im Wege eines Löschungsantrags zum EUIPO zu Fall zu bringen. Das Argument: Alle Merkmale der Figur sind technisch bedingt.

Der Antrag war allerdings nicht erfolgreich. Das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) wies den Löschungsantrag zurück mit dem Argument, dass die Darstellung der Marke nicht nur technisch bedingt ist. Dagegen hat Bluebrixx beim EuG (Gericht der Europäischen Union) geklagt.

Wie hat das EuG entschieden?

Nicht schutzfähig (weil technisch bedingt):

  • Noppe auf dem Kopf
  • die Löcher auf der Rückseite der Beine und unter den Füßen
  • die Greifhände

Sichtbare Merkmale, die nicht funktional bedingt sind:

  • Kopfform (wie ein „Fass“)
  • Form des Körpers
  • Form von Armen und Beinen
Das Gericht hat mit Urteil vom 6.12.2023 (Az.  T‑297/22) entschieden, dass die 3D-Marke von Lego gültig ist.

Argument: Zwar sind einige Merkmale der typischen Figur funktional bedingt und damit einem markenrechtlichen Schutz nicht zuträglich. D. h., trotz der Marke könnte Lego diese bestimmten Merkmale nicht bei anderen Herstellern angreifen.

Andere sichtbare Merkmale sind dagegen technisch nicht notwendig und damit maßgeblich für den markenrechtlichen Schutz.

Was bedeutet das Urteil für die Konkurrenz (Bluebrixx etc.)

Dieses Urteil bedeutet nun aber auch eines: Konkurrenten wissen nun deutlich genauer, wie sie Figuren herstellen können, die Lego dann nicht mehr angreifen kann. Primär mit anderer Form des Kopfes, des Körpers und der Gliedmaßen.

Ist das Urteil rechtskräftig (also endgültig)?

Bluebrixx könnte noch Berufung einlegen zum EugH. Ich werde darüber berichten.

(📌 Hinweis: Danke an das Ursprungs-Video auf YouTube von Johnny’s World mit ausführlichen Hintergrund-Infos!)

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 19. Dezember 2023 (zuletzt aktualisiert: 19. Dezember 2023)