Zahlungsaufforderung der European Copyright Research GmbH im Auftrag dpa Picture-Alliance

european copyright research dpaHast du auch du eine Zahlungsaufforderung durch die European Copyright Research GmbH in Berlin im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH wegen einer angeblichen Verletzung des Urheberrechts an Pressefotos erhalten? Dann ist dieser kurze Artikel hilfreich für dich!

Wer ist die European Copyright Research GmbH?

Kurz: die European Copyright Research GmbH ist ein Inkassounternehmen.

Bei diesem Unternehmen handelt es sich nicht um eine Kanzlei. Es ist vielmehr eine GmbH, die als Rechtsdienstleister beim Kammergericht Berlin unter dem Aktenzeichen 7525 G1 KG (13/21) registriert ist.

Wie ist das Aufforderungsschreiben rechtlich einzuordnen?

Die Schreiben der European Copyright Research GmbH (ECR) im Auftrag der dpa sind keine üblichen urheberrechtlichen Abmahnungen. Als Inkassounternehmen dürfte die ECR einen Unterlassungsanspruch auch gar nicht geltend machen.

Die ECR macht daher ausschließlich Zahlungsansprüche geltend. Und das auch nur außergerichtlich (über die Mahnstufe hinaus kann ein Inkassounternehmen keine Vertretung übernehmen).

Wie lautet der Vorwurf?

Gegenstand des Auftrags der European Copyright Research GmbH durch die dpa ist eine behauptete Urheberrechtsverletzung. Dir wird vorgeworfen, auf deiner Website eines oder mehrere Lichtbilder zu verwenden, an denen die dpa angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt. Eine Zustimmung zur Nutzung durch die dpa sei dabei nicht erteilt worden.

Aufgrund der unberechtigten Nutzung beansprucht die European Copyright Research GmbH für die dpa Schadenersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Eine nachvollziehbare Berechnung bzw. Aufschlüsselung des angeblichen Schadenersatzes erfolgt allerdings nicht.

Zusätzlich beansprucht die European Copyright Research GmbH noch die Erstattung der der dpa angeblich entstandenen Dokumentationskosten und der Inkassokosten.

Bist auch du betroffen?

Sofern auch du ein solches Schreiben erhalten hast, solltest du stets im Einzelfall überprüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite bestehen. Es ist teilweise fraglich, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob die richtige Person für die Verletzung in Anspruch genommen wurde.

Auch die Schadenersatzberechnung kann im Einzelfall überprüft werden.

Gerne kannst du mir dein Aufforderungsschreiben für eine kostenlose Einschätzung per E-Mail an info@maxgreger.de senden und dir ein kostenfreies Kennenlerngespräch sichern:

– oder Anfrage über das Kontaktformular senden –

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 29. Januar 2024 (zuletzt aktualisiert: 29. Januar 2024)