Friede im “Spezi” Markenstreit! Brauerei Riegele gibt gegen Paulaner auf

markenstreit spezi riegele paulanerIm Markenstreit vor dem OLG München gibt die Privatbrauerei Riegele, Inhaberin der Marke „Spezi“ gegen Paulaner auf.

Wie alles begann

Es war einmal eine Brauerei in Augsburg. Die familiengeführte Brauerei Riegele. Die gibt’s heute noch.

Riegele hatte schon 1956 einen richtig guten Riecher für Markenrechte und ließ sich “Spezi” als Marke eintragen.

Dann kam Paulaner

Im Jahr 1974 klopfte dann die große Paulaner Brauerei aus der Landeshauptstadt München an die Tür der kleinen Augsburger Brauerei.

Paulaner wollte auch “Spezi” verkaufen. Man wurde sich einig mit einer “Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung”.

Paulaner zahlte einmalig 10.000 Mark an Riegele. Riegele erlaubte Paulaner den Verkauf von „Paulaner Spezi“ (mit anderem Logo als das “original” Spezi).

Der Frieden währte fast ein halbes Jahrhundert. Fast.

Der Streit

Denn nach rund 47 Jahren kündigte Riegele die Abmachung und wollte fortan laufende Lizenzgebühren vereinnahmen. Das wäre natürlich äußerst lukrativ.

Ich schätze, wir würden über einen 7-stelligen Lizenzbetrag jährlich sprechen. Denn letztes Jahr flossen fast 1 Million Hektoliter „Paulaner Spezi“. Das sind fast 100 Millionen Liter (umgerechnet: 200 Millionen 0,5 Flaschen Spezi)!

Wirtschaftlich absolut nachvollziehbar, dass Riegele es nicht gut fand, dass Paulaner ihre Marke seit Jahrzehnten quasi „für Umme“ nutzt (eben abgesehen von der Einmalzahlung von 10.000 Mark).

Paulaner sah das anders. Es folgte ein Markenstreit vor dem LG München I. Nachdem Paulaner außergerichtlich nicht einlenkte, sah die Brauerei regele ihre einzige Chance in einer Klage.

Was sagt das Gericht?

Das LG München I wies die Widerklage von Riegele ab und gab der Feststellungsklage von Paulaner statt (Endurteil v. 11.10.2022 – 33 O 10784/21). Es stellte fest, dass die Vereinbarung von 1974 wirksam ist. Eine Kündigung ist nicht möglich.

Riegele legte anschließend Berufung zum OLG München ein, nahm sie aber vor wenigen Tagen zurück (am 6.12.2023)!

Das OLG München hatte anscheinend seine vorläufige Rechtsauffassung derart klar geäußert, dass Riegele keine Erfolgsaussichten in der Berufung sah.

(Und wir wissen auch nicht, ob nicht am Ende doch etwas Geld seitens Paulaner geflossen ist.).

Fazit

Paulaner darf also weiterhin sein Cola-Limonade-Mischgetränk als „Paulaner Spezi“ vertreiben! Auf dem Nockherberg wird heute sicher reges Spezi-Treiben herrschen. (Eigentlich nicht mehr auf dem Nockherberg sondern ein paar Hundert Meter tiefer in der Ohlmüllerstraße).

Für mich ist trotzdem Riegele mit ihrer Familiengeschichte der Gewinner der Herzen. Sich mit dem „großkopferten“ Konzern Paulaner rechtlich zanken ist sicher kein Spaß. Zudem ist Riegele in Familienhand, das verdient Respekt. Und deren Gesellschafter war übrigens schon Bier-Sommelier-Weltmeister!

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 13. Dezember 2023 (zuletzt aktualisiert: 13. Dezember 2023)