Franchise und Lizenz: Wo liegt der Unterschied?

unterschied franchise und lizenzWorin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Lizenz und Franchise?

Gibt es eine gesetzliche Definition?

Zunächst einmal gibt es im Gesetz keine exakte und umfassende Definition für Franchise oder Lizenz. Daher müssen wir uns auf das Beschränken, was die Rechtsprechung über viele Jahrzehnte zu diesen Begriffen herausgearbeitet hat.

Lizenz

Beginnen wir mit dem Begriff der Lizenz. Bei einer Lizenz handelt es sich nach dem herrschenden Verständnis um eine vertragliche Erlaubnis, fremdes geistiges Eigentum zu nutzen. Der Klassiker:

  • die Marke
  • das Design oder
  • das Patent.

Hier im vorliegenden Beitrag geht es um das Markenrecht.

Ein Lizenzvertrag regelt in der Regel, für welche

  • Dauer,
  • für welche Waren und Dienstleistungen und
  • für welches Vertriebsgebiet ein Dritter deine Marke nutzen darf.

Ganz wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen einer exklusiven Lizenz und einer nicht-exklusiven Lizenz.

Wenn du einem Dritten eine exklusive Lizenz einräumst, darfst noch nicht einmal du das Markenrecht nutzen (es sei denn, du hast dir diese Option gesichert).

Die typische Lizenz beinhaltet zwar das Recht zur Nutzung einer Marke. Ansonsten hat der Lizenzgeber ansonsten mit dem Unternehmen des Dritten und dessen Geschäftsmodell wenig zu tun. Er kann sich also zurücklehnen und Lizenzgebühren einstreichen. Entweder die Parteien vereinbaren regelmäßig wiederkehrende pauschale Gebühren (zum Beispiel feste monatliche Beträge) oder prozentuale Anteile vom Umsatzerlös des Lizenznehmers.

Franchise

Jetzt kommen wir zum Franchise. Dabei handelt es sich um eine spezielle Mischung aus Vertrieb und Markenlizenz, die von der Rechtsprechung auch anerkannt ist. Vertraglich liegt ein eigener Vertragstyp („gemischt-typischer Vertrag“) vor, der wesentliche Elemente der Pacht enthält.

Das Franchise ist aber eigentlich nichts weiter als ein deutlich detaillierterer Lizenzvertrag. Ein Vertrag zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer beinhaltet natürlich denklogisch eine Markenlizenz. Stell dir einfach McDonald’s vor. Der Betreiber einer Filiale ist nicht bei McDonald’s angestellt, sondern Franchisenehmer. Er darf die McDonald’s-Marke nutzen und alle verkauften Produkte (Burger, Pommes, Getränke etc.) mit der Marke McDonald’s kennzeichnen.

Der Franchisevertrag ist aber deutlich umfassender als die Markenlizenz. Der Franchisevertrag regelt über die typische Lizenz hinausgehende gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

1. Pflichten des Franchisenehmers

Der Franchisenehmer verpflichtet sich in der Regel, die vertragsgegenständlichen Produkte nach ganz genauen Vorgaben des Franchisegebers zu vertreiben. Diese Vorgaben stehen in der Regel in einem sogenannten „Franchise Buch“. Im Franchise Buch sind meistens ganz genaue Spezifikationen der Waren oder Dienstleistungen geregelt. Das kann zum Beispiel eine ganz genaue grafische Darstellung sein, wie du eine McDonald’s Filiale optisch gestalten musst. Es kann aber auch qualitative Merkmale im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen regeln.

2. Pflichten des Franchisegebers

Als Franchisegeber verpflichtest du dich in der Regel, den Franchisenehmer umfassend zu unterstützen. Meistens sind das organisatorische Unterstützungsleistungen (Marketing, Buchhaltung, Vertrieb), aber auch Unterstützungsleistungen beim Einrichten einer Filiale.

Es ist kein Geheimnis, dass du als Franchisenehmer von McDonald’s zunächst hohe Kosten aufbringen musst, um die Filiale aufzubauen. Du brauchst Einiges an Startkapital. McDonald’s wird dich aber sicherlich bei der Einrichtung, der Lieferung der Geräte und den wirtschaftlichen Angelegenheiten unterstützen.

Fazit

Die beiden Begriffe können manchmal verschwimmen. Am Ende noch ein kleiner Tipp: es spielt keine Rolle, was in der Überschrift des jeweiligen Vertrags steht. Ein mit „Lizenzvertrag“ betitelter Vertrag kann ein Franchisevertrag sein und umgekehrt. Auf den Vertragsinhalt kommt es an. Bei Regelungen, die über die bloße Markennutzung hinausgehen (z. B. Abnahmepflicht, qualitative Kriterien) kannst du meistens von Franchise ausgehen.

Wenn du Fragen hast zum Thema Franchise oder allgemein Lizenzen, dann melde dich gerne bei mir. Einen Link zur direkten Buchung eines Kennenlerngesprächs findest du hier:

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 20. Oktober 2023 (zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2023)