Immer häufiger sehen sich Unternehmen mit negativen Bewertungen auf der Plattform Kununu (New Work SE) konfrontiert. Dabei beinhalten diese Bewertungen häufig unwahre Tatsachenbehauptungen. Oder sie stammen von Personen, die niemals in deinem Unternehmen gearbeitet haben (möglicherweise sogar durch die Konkurrenz).
Dagegen kannst du dich wehren.
Unwahre Tatsachenbehauptung?
Falsche Tatsachen – also Behauptungen, die theoretisch vor Gericht einem Beweis zugänglich sind – musst du dir als Unternehmen nicht gefallen lassen. Das gleiche gilt, wenn die bewertende Person niemals in deinem Unternehmen gearbeitet hat (auch dann ist die Bewertung insgesamt eine unwahre Tatsachenbehauptung).
Wer haftet? Bewerter oder Plattform?
Naheliegend wäre es ja, zunächst die Person als Täter in Anspruch zu nehmen, die die Bewertung verfasst hat. Aber du kennst diese Person nicht!
Daher ist es praktischer (und in der Praxis üblich), dass du dich an die Plattform wendest. Denn die Plattform unterstützt ja den Umstand, dass die Bewertung überhaupt veröffentlicht wird, ist also Störer. Störer ist nach dem BGH, wer
ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des absoluten Rechts beigetragen hat
(BGH, Urteil v. 22.07.2010, Az. I ZR 139/08 – Kinderhochstühle im Internet). Auch Störer haften auf Unterlassung, nicht hingegen auf Schadenersatz.
Kenntnis von Kununu
Aber halt! Nicht so schnell. In der Regel hat die Plattform zunächst keine Kenntnis davon, dass eine Bewertung deine Rechte verletzt. Ohne Kenntnis haftet sind zunächst nicht auf Unterlassung und ist nicht Störer. Das folgt aus § 10 TMG.
Zudem folgt aus § 7 TMG, dass die Plattform Kununu nicht proaktiv nach Verstößen forschen muss. Du musst also die Plattform zunächst in Kenntnis setzen mit einem Schreiben. Darin legst du genau dar, weshalb dich eine Bewertung in den Rechten verletzt und forderst die Plattform auf, die Verletzung abzustellen.
Kununu wird dann deine Behauptung prüfen und in der Regel den Nutzer, der die Bewertung abgegeben hat, kontaktieren und um Stellungnahme bitten. Daraufhin entscheidet Kununu, ob die Bewertung gelöscht wird oder stehen bleibt.
Unterlassungsanspruch / Abmahnung
Wenn – im Falle einer Rechtsverletzung – die Plattform nicht unverzüglich reagiert, hast du ein Anspruch auf Unterlassung.
Kununu wird daher in der Regel die Bewertung löschen. Denn das Risiko, auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden ist für Kununu deutlich größer, als die Bewertung schlicht und ergreifend zu löschen. Kununu will natürlich auch Ärger sparen.
Muss Kununu den Klarnamen herausrücken?
Mit Beschl. v. 09.02.2024, Az. 7 W 11/24 hat das OLG Hamburg entschieden, dass Kununu bei Zweifeln daran, ob die jeweilige Person überhaupt in deinem Unternehmen gearbeitet hat, Nachweise der jeweiligen Person einschließlich deren Klarnamen vorlegen muss. Sonst kannst du als Unternehmen ja nicht nachprüfen, ob diese Person jemals bei dir gearbeitet hat. Das führt im Ergebnis dazu, dass du bei extrem negativen Bewertungen relativ leicht herausfinden kannst, wer diese Bewertung abgegeben hat.
Kununu wird auch hier in der Regel den Klarnamen künftig herausrücken um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden.
Max, kannst du mir helfen?
Klar kann ich! Kontaktiere mich gerne:
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