Die 4 schlimmsten Fehler bei Verträgen und wie du sie vermeidest

Die 4 schlimmsten Fehler bei VerträgenHallo zusammen,

Verträge (kommt von „vertragen“) sollen ja eigentlich etwas regeln, damit Streit vermieden wird. Aus und im Zusammenhang mit Verträgen entsteht aber sehr häufig Streit. Sehr häufig ist die Ursache im Vertrag selbst zu finden. Streit wäre vermeidbar gewesen.

Hier sind meine „TOP 4“ Fehler bei Verträgen, die zu Streit führen:

Fehler 1: Nichts Schriftliches fixiert

Im Zivilrecht gilt generell die Formfreiheit. Das heißt: wir können Verträge auch mündlich abschließen. Diese sind dann in der Regel zwar wirksam, aber der Inhalt bzw. das Zustandekommen lassen sich meistens nicht oder schlecht beweisen.

👉 Tipp: Vertrag schriftlich festhalten. Die Schriftform, d. h. von den Parteien händisch (auf dem Originaldokument) unterzeichnet, ist meistens nicht nötig. Vielmehr genügt die Textform, d. h. E-Mail oder gescannte Dokumente.

Fehler 2: Vertrag nicht von allen Parteien unterzeichnet

Häufig schicken mir Mandanten Verträge, die sich im bloßen Entwurfsstadium befinden oder nur einseitig unterzeichnet wurden. Das kann zum Problem werden. Gerichte werten das zunächst mal als Indiz für einen fehlenden Vertragsschluss. Nur wenn man ausnahmsweise beweisen kann, dass der Vertrag auch genau so, wie entworfen, gelebt wird, kann man diese Vermutung erschüttern.

👉 Tipp: Auf die Unterschriften aller Parteien achten oder – alternativ – z. B. übereinstimmende Erklärungen per Mail („Vertrag so ok?“ – „Ja, passt!“) austauschen.

Fehler 3: Unvollständiger, unverständlicher, widersprüchlicher Inhalt

Häufig kommt es auch vor, dass Verträge zwar wirksam geschlossen wurden. Dann aber stelle ich fest: Hilfe, ich verstehe den Inhalt des Vertrags nicht richtig. Wenn Laien Verträge selbst entwerfen, sind sie häufig

  • unvollständig
  • mehrdeutig
  • unnötig kompliziert
  • fehlerhaft / widersprüchlich

Gerade im IT-Bereich sind Verträge leider oft schwer verständlich. Denn dort müssen technische Dinge geregelt werden. Dabei müsst ihr besonders darauf achten, dass auch ein Laie die Möglichkeit hat, den Inhalt zu verstehen (jedenfalls zusammen mit jemandem, der etwas von der Sache versteht).

👉 Tipp: Immer daran denken: Einen Vertrag schreiben wir nicht nur für uns (also die Parteien) sondern auch für Außenstehende (fachfremde) Streitschlichter (z. B. Richter*innen). Einer muss sich eben Mühe machen: Der Verfasser oder der Leser. Besser wir, die Verfasser, übernehmen die Arbeit.

Fehler 4: Vertragsänderungen werden nicht schriftlich fixiert

Eine sehr häufige Fehlerquelle steckt in Vertragsänderungen. Selbst bei Verträgen, bei denen die zuerst genannten 3 Fehler vermieden wurden, stelle ich oft fest, dass mündlich besprochene Änderungen (am Preis, an der Leistung etc.) nur „gelebt“ werden. Dabei wäre es wichtig, diese auch schriftlich zu vereinbaren.

Auch hier gilt wieder das Grundprinzip des deutschen Zivilrechts. Ein Vertrag – oder dessen Änderung – bedarf Angebot und Annahme, also zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Das kann man im Regelfall bequem per E-Mail bewerkstelligen.

„In Zukunft kostet es 10€ mehr pro Monat, OK?“ – „OK!“

Frohes Kontrahieren und eine 🌞-ige Restwoche!

P. S. Worauf achtest du bei Verträgen besonders? Ich freue mich über Feedback 👇

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Über den Autor Dr. Max Greger

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