Der Unterschied zwischen Urhebervermerk und Copyright-Vermerk?

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Können Sie Urhebervermerk und Copyright-Vermerk voneinander unterscheiden? Wenn nicht: Keine Angst! Es geht vielen so.

Urhebervermerk

Beginnen wir mit dem Urhebervermerk. Dieser Begriff hat seine Wurzeln im deutschen Urheberrecht. Dazu müssen Sie wissen, dass nach § 10 UrhG die Person als Urheber vermutet wird, deren Name auf einem Vervielfältigungsstück eines erschienenen Werks oder auf einem Originalwerk steht (auch bei digitalen Fotos!). Der Urhebervermerk muss in üblicher Weise auf dem Werkstück stehen.

Der Sinn dahinter: Wenn Sie urheberrechtliche Ansprüche geltend machen, hilft Ihnen die Urhebervermutung, wenn der Urhebervermerk auf dem Werkstück steht. Denn dann müssen Sie nicht beweisen, dass Sie das Werk hergestellt haben und damit Urheber sind. Wären Sie z. B. Maler, müssten Sie sonst ggfls. mit Zeugen oder anderen Beweismitteln nachweisen, dass Sie das Werk hergestellt haben. Das kann nach Jahrzehnten schwierig bis unmöglich sein.

Copyright-Vermerk

Der Copyright-Vermerk kommt aus dem US-amerikanischen Recht. Er bezeichnet nicht den Urheber sondern den Rechteinhaber. Das kann der Urheber selbst sein oder auch jede andere Person, die das Nutzungsrecht erworben hat. Bis 1988 mussten Sie in den USA den Copyright-Vermerk auf jedem Vervielfältigungsstück anbringen. Hat dieser Vermerk gefehlt, konnten Ihre Rechte erlöschen. Seit 1989 entsteht das Urheberrecht aber auch in den USA automatisch – ohne Vermerk. So, wie es hierzulande schon immer üblich war. Wie sieht ein Copyright Vermerk aus?

  • »Copyright« oder »©«
  • Jahr, in welchem das Werk entstanden ist
  • Name des Rechteinhabers
  • Rechtevorbehalt

Sieht zusammen wie folgt aus:

Copyright 1988 Lieschen Müller GmbH. – All rights reserved.

Der Copyright-Vermerk hat im deutschen Urheberrecht eigentlich keine Funktion. Er kann aber als Urhebervermerk, also als »Fingerzeig« auf das Urheberrecht (siehe oben, Ziffer 1) interpretiert werden, nämlich dann, wenn er auf eine natürliche Person hinweist und das als übliche Urheberbezeichnung aufzufassen ist. »Copyright« und »©« haben sich mittlerweile als Hinweis auf das Urheberrecht auch im deutschen Urheberrecht etabliert. Der Hinweis hat zudem zwei Vorteile:

  • Abschreckung: Jeder weiß, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist
  • Vermutungsfunktion (derjenige wird als Urheber vermutet, dessen Name auf dem Werk steht)

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie sie gerne in die Kommentare.

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Über den Autor Dr. Max Greger

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