Hast du auch du eine Zahlungsaufforderung durch die European Copyright Research GmbH in Berlin im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH wegen einer angeblichen Verletzung des Urheberrechts an Pressefotos erhalten? Dann ist dieser kurze Artikel hilfreich für dich!
Was wird dir vorgeworfen?
Die European Copyright Research GmbH wirft dir vor, urheberrechtliche Nutzungsrechte der dpa Picture-Alliance GmbH an Pressefotos verletzt zu haben. In der Regel geht es um hochgeladene Zeitungsartikel. Diese Ausschnitte enthalten oft eine Vielzahl an Fotos auf einer Seite mit viel Konfliktpotential.
Wie ist das Aufforderungsschreiben rechtlich einzuordnen?
Die Schreiben der European Copyright Research GmbH (ECR) im Auftrag der dpa sind keine üblichen urheberrechtlichen Abmahnungen. Als Inkassounternehmen dürfte die ECR einen Unterlassungsanspruch auch gar nicht geltend machen.
Die ECR macht daher ausschließlich Zahlungsansprüche geltend. Und das auch nur außergerichtlich (über die Mahnstufe hinaus kann ein Inkassounternehmen keine Vertretung übernehmen).
Wie lautet der Vorwurf?
Gegenstand des Auftrags der European Copyright Research GmbH durch die dpa ist eine behauptete Urheberrechtsverletzung. Dir wird vorgeworfen, auf deiner Website eines oder mehrere Lichtbilder zu verwenden, an denen die dpa angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt. Eine Zustimmung zur Nutzung durch die dpa sei dabei nicht erteilt worden.
Aufgrund der unberechtigten Nutzung beansprucht die European Copyright Research GmbH für die dpa Schadenersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Eine nachvollziehbare Berechnung bzw. Aufschlüsselung des angeblichen Schadenersatzes erfolgt allerdings nicht.
Zusätzlich beansprucht die European Copyright Research GmbH noch die Erstattung der der dpa angeblich entstandenen Dokumentationskosten und der Inkassokosten.
Was du jetzt sofort tun solltest
Wichtig zu wissen: nicht jeder Vorwurf ist berechtigt. Ich habe schon in einigen Fällen erlebt, dass die Rechte am streitgegenständliche Foto rechtmäßig lizenziert wurden.
Zudem macht die ECR nach meiner Erfahrung ziemlich hohe Forderungen geltend, die durchaus angegriffen werden können.
Auf jeden Fall solltest du jetzt prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Sicherheitshalber kannst du das streitgegenständliche Material übergehend offline nehmen und auch dafür sorgen, dass es nicht mehr in Suchergebnissen der gängigen Suchmaschinen angezeigt wird.
Aufgrund der taktischen Herangehensweise der ECR empfehle ich dir auf keinen Fall, leichtfertig Zugeständnisse zu machen, ohne einen Anwalt in dieser Sache zu konsultieren.
Bist auch du betroffen?
Sofern auch du ein solches Schreiben erhalten hast, solltest du stets im Einzelfall überprüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite bestehen. Es ist teilweise fraglich, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob die richtige Person für die Verletzung in Anspruch genommen wurde.
Auch die Schadenersatzberechnung kann im Einzelfall überprüft werden.
Gerne kannst du mir dein Aufforderungsschreiben für eine kostenlose Einschätzung per E-Mail an info@maxgreger.de senden und dir ein kostenfreies Kennenlerngespräch sichern:
– oder Anfrage über das Kontaktformular senden –