CROSSFIT Abmahnung: Liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

crossfit abmahnung markenrechtsverletzungKürzlich staunte ich nicht schlecht: ein Personal Trainer, den ich kenne, drückte mir eine Abmahnung des Unternehmens Crossfit LLC in die Hand. Das Unternehmen wirft dem Trainer eine Markenrechtsverletzung vor. Aber nun alles schön der Reihe nach.

Wer mahnt ab und auf welcher Grundlage?

Das Abmahnschreiben stammt vom US-Amerikanischen Unternehmen Crossfit LLC in Conneticut. Vertreten wird sie durch die Anwaltskanzlei Bird&Bird.

Die Crossfit LLC schreibt wörtlich:

„CROSSFIT® ist ein markenrechtlich geschütztes Fitness-Programm, das sowohl als eine Philosophie der körperlichen Ertüchtigung konzipiert ist, als auch ein kompetitiver Fitness-Sport.“

Insbesondere stützt sich die Crossfit LLC auf die DE-Marke „CROSSFIT“. Crossfit LLC schreibt:

Deutsche Marke DE 30 2017 032 826 „CROSSFIT“ mit Priorität vom 18.12.2017 […] geschützt unter anderem für kulturelle und sportliche Aktivitäten in Klasse 41″

und

Diese Marken geben unserer Mandantin das ausschließliche Recht, die genannten Dienstleistungen unter der Marke CROSSFIT® anzubieten.

Was wirft die Crossfit LLC dem Trainer konkret vor?

Das Unternehmen wirft nun dem Personal Trainer vor, das Wort „Crossfit“ auf dessen Website für dessen Dienstleistungen benutzt zu haben. Der Trainer nutzt nach Ansicht der Crossfit LLC das Wort für Fitness Dienstleistungen, ohne dafür eine Lizenz zu haben. Wörtlich schreibt die Kanzlei:

Unsere Mandantin musste nun kürzlich feststellen, dass Sie auf Ihrer Website Ihre Trainingsdienstleistungen mit der Bezeichnung „CrossFit“ bewerben […]

Ferner schreibt Crossfit:

Der Verkehr kennt das bekannte CrossFit-Konzept und wird davon ausgehen, dass Sie von unserer Mandantin für Trainingsdienstleistungen lizenziert seien und ein von unserer Mandantin entwickeltes Trainingskonzept anbieten. Das ist nicht der Fall. Es besteht Verwechslungsgefahr.

Was verlangt die Abmahnerin?

Die Crossfit LLC verlangt nun vom Trainer, die weitere Benutzung des Wortes Crossfit auf der Website einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung – wie bei einer Abmahnung üblich – abzugeben:

Wir fordern Sie daher hiermit auf, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet an uns zurück zu senden […]

Hat Crossfit ein Ausschlussrecht?

Zunächst einmal: klar. Als Markeninhaberin hat sie das ausschließliche Recht und kann es Dritten – die keine Lizenz haben – verbieten, das Wort markenmäßig zu nutzen.

Mir ist aber sofort das Stichwort Gattungsbezeichnung in den Sinn gekommen. Es gibt nämlich Begriffe, die waren ursprünglich mal echte Marken, wurden aber dann durch den stetigen Gebrauch durch die relevanten Verkehrskreise zu beschreibenden Angaben.

Ganz berühmte Beispiele:

  • Oropax (für Ohrenstöpsel)
  • Jeep (für Geländewagen)
  • Tempo (für Einwegtaschentücher)
  • Lego (für Klemmbausteine)

All die genannten Waren sind markenrechtlich geschützt, werden aber vom Verkehr vor allem als Bezeichnung einer ganzen Warengattung (Ohrenstöpsel, Geländewagen, Einmaltaschentücher und Colamix) verwendet. Und im Fitnessbereich zählt unter anderem auch Spinning für eine Dienstleistung im Fitnesssport dazu.

Und tatsächlich kann der Verfall einer Marke eintreten, wenn die Marke von einem breiten Publikum als Gattungsbegriff verwendet wird. Das gilt vor allem dann, wenn der Markeninhaber dieser Entwicklung tatenlos zusieht und seine Rechte nicht durchsetzt. Und die Folge des Verfalls einer Marke ist: die Löschung. Die Löschung kann dann jedermann beantragen.

Doch die oben genannten Marken sind nach wie vor in Kraft. Das liegt daran, dass selbst wenn eine Marke schon zum Gattungsbegriff geworden ist, es immer noch einen Rettungsanker gibt, um den Verfall zu verhindern. Der Markeninhaber muss große Anstrengungen unternehmen, um seine Markenrechte auf dem jeweiligen Markt durchzusetzen. Die Inhaber der genannten Marken tun dies.

Ein bekanntes Beispiel für eine tatsächlich wegen des Verfalls gelöschte Marke ist „Flip-Flop“ (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.3.2022, Az. 4 U 63/21).

Ist die Marke CROSSFIT verfallen?

Ich behaupte: nein. . Wenn also die Crossfit LLC konsequent Abmahnungen an Trainer verschickt, die das Wort zur Kennzeichnung ihrer Dienstleistungen nutzen, spricht das gegen einen Verfall.

Ob eine Marke löschungsreif ist, kann ein abgemahntes Unternehmen meist nicht wissen. Im Falle der Marke Crossfit sprechen aber zwei Gründe gegen einen Verfall und für eine solche konsequente Rechtsverfolgung: (a) Die Einschaltung einer namhaften Kanzlei und die zahlreichen Berichte in Google über Abmahnungen wegen des Zeichens „Crossfit“.

Fazit

Eine solche Abmahnung ist keinesfalls per se unbegründet. Das abgemahnte Unternehmen muss sie also ernst nehmen.

Ein Tipp: nicht jede Verwendung des Worts Crossfit ist gleichzeitig eine markenmäßige und damit – ohne entsprechende Lizenz – rechtsverletzende Nutzung. Die rein beschreibende Verwendung eines markenmäßige geschützten Worts ist im Regelfall zulässig. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du das Wort „Crossfit“ benutzt, um die entsprechende Trendsportart lediglich zu beschreiben (z. B. in einem Bericht) oder zu benennen, ohne eigene oder fremde Dienstleistungen damit zu kennzeichnen.

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Über den Autor Dr. Max Greger

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