Unternehmen stehen oft vor der Herausforderung, ihre Marken zu schützen und zu verteidigen. Doch was, wenn ein Unternehmen recherchiert, einen “Treffer” landet und dann aber feststellt:
“Die haben ja noch nicht mal eine eingetragene Marke!”
Das Unternehmen wiegt sich nun in Sicherheit. Ein folgenschwerer Irrtum, wie sich herausstellt.
Die versteckte Gefahr: Nicht-eingetragene Schutzrechte
Nicht alle Schutzrechte erfordern die Registrierung/Eintragung in einem Register wie z. B. dem Markenregister. Unternehmen können auch Ansprüche aus nicht-eingetragenen Rechten geltend machen. Dazu zählen insbesondere
- nicht-eingetragene Marken, auch bekannt als “Benutzungsmarken”, sowie
- Unternehmenskennzeichen.
Das tückische Unternehmenskennzeichen
Anders als eine eingetragene Marke erfordert ein Unternehmenskennzeichen keine formelle Registrierung. Es entsteht bereits durch die begonnene Benutzung im Geschäftsverkehr und kennzeichnet den Betrieb, nicht die Leistungen. Dies macht es besonders heimtückisch, da es bereits mit dem Start der Geschäftstätigkeit besteht und nicht im Markenregister auffindbar ist (es gibt aber Recherchemöglichkeiten, s.u.).
Doch warum wird das Unternehmenskennzeichen eigentlich zum Problem für ein anderes Unternehmen, welches eine ähnliche Bezeichnung als Marke nutzt?
EuGH-Urteil: Die Doppelrolle von Marken und Unternehmenskennzeichen
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Urteil v. 11.9.2007 – C-17/06 – Céline) sagt, dass die markenmäßige Nutzung eines Zeichens gleichzeitig eine Nutzung als Unternehmenskennzeichen ist (natürlich die Ähnlichkeit der Branchen vorausgesetzt).
Fazit: Schutz ist mehr als nur eine Marke
Nicht nur das Markenregister muss bei der Entwicklung einer neuen Marke durchforstet werden (Ähnlichkeitsrecherche), sondern auch eine gründliche Firmennamen-Recherche ist unerlässlich. Unternehmen, insbesondere Startups, sollten die Macht des Unternehmenskennzeichens nicht unterschätzen und stets vorsichtig agieren, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.