Was war passiert?
Den berühmten „Big Mac“ kennst du sicherlich. McDonalds hatte sich vor vielen vielen Jahren „Big Mac“ als Unionsmarke gesichert (Unionsmarke Nr. 62638).
McDonalds ist aber nicht der einzige Burgerladen auf diesem Planeten. Der irische Konkurrent Supermac’s hatte 2017 die Löschung der Marke „Big Mac“ beantragt. Argument: McDonalds würde die Marke „Big Mac“ nicht ausreichend benutzen.
Die Entscheidung
Am 5.6.2024 urteilt das EuG (Gericht der Europäischen Union) und löscht die Marke teilweise wegen des Verfalls aufgrund fehlender Benutzung (T-58/23).
Hä? McDonalds benutzt doch das Wort „Big Mac“ nach wie vor!?
✅ Für Burger mit Rindfleisch: Ja.
❌ Nicht für Speisen mit Geflügel/Hühnchenfleisch
❌ Außerdem kennzeichnet – so das EuG – McDonalds den Betrieb von Schnellimbissrestaurants/Drive Throughs nicht mit „Big Mac“.
Was bring das Ganze dem Konkurrenten? Das Wortbestandteil „Mac“ ist nun für den Betrieb von Imbiss-Restaurants (Burgerläden) weniger gefährlich und frei für Geflügelprodukte. Natürlich kann und wird McDonalds es sicherlich noch in die nächste Instanz (EuGH) treiben.
Was lernen wir daraus?
Marken wollen (müssen) benutzt werden. Und zwar für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen.
Fehlt die Benutzung, kann jeder die Löschung diesbezüglich veranlassen (per Antrag).
📌 Volltext des Urteils: CURIA – Dokumente (europa.eu)