Abmahnung wegen Firmenwerbung auf Ferrari oder Lamborghini?

abmahnung firmenlogo auf ferrari oder lamborghiniLäufst du Gefahr einer Abmahnung, wenn du deine Firmenwerbung auf deinen Ferrari, Lamborghini oder anderen Luxuswagen druckst?

Stell dir vor, du hast einen handwerklichen Betrieb und es läuft richtig gut. Du kaufst dir einen Ferrari – natürlich kann es auch ein Lamborghini oder ein anderer Luxuswagen sein. Jetzt kommst du auf die glorreiche Idee, dein Firmenlogo prominent auf deinen Ferrari mittels einer Folie aufzubringen. „Warum nicht, ist doch ein idealer Werbeträger! Der macht was her!“ Im Ergebnis steht dann „Villen-Entrümpelungen Meyer“ direkt über dem gelben Ferrari / Lamborghini Logo.

Bist du damit rechtlich auf der sicheren Seite?

Framing mit exklusiven Marken

Das psychologische Phänomen „Framing“ bezieht sich auf die Art und Weise, wie Informationen präsentiert werden und wie sie von den Menschen interpretiert werden. Es geht darum, welcher Rahmen um eine Information gelegt wird und wie dieser Rahmen die Wahrnehmung und die Entscheidungen beeinflusst.

Warum ist die Nutzung eines Ferraris oder Lamborghinis als Werbeträger wirkungsvoll aus Sicht des Framing? Indem du eine Marke neben dem Ferrari-Logo oder einem Ferrari-Modell in deiner Werbung verwendest, legst du diesen Rahmen um deine eigene Marke. Damit weckst du Assoziationen mit Leistung, Technologie und Eleganz. Das kann dazu beitragen, dass die eigene Marke in einem höheren Ansehens- oder Prestigestatus wahrgenommen wird. Im Zusammenhang mit der Entrümpelung von Villen passt das vielleicht.

Ist das markenrechtlich zulässig?

Unter die unzulässige Nutzung fremder Marken nach § 14 II 1 Nr. 3 MarkenG fällt nach der Rechtsprechung auch das unzulässige Trittbrettfahren. Das liegt vor wenn du die den guten Rufs einer bekannten Marke ausnutzt, um deine eigene Marke zu bewerben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bekannte Marke in einem höheren Ansehens- oder Prestigestatus steht als deine eigene Marke.

Das ganze fußt auf eine BGH-Entscheidung „Rolls Royce“ aus 1982 (Az. I ZR 133/80) – mein Geburtsjahr – als Paradefall einer Rufausbeutung zur Präsentation der eigenen Leistungen unter dem Gesichtspunkt des Vorspanns einer bekannten Marke bzw. des „Trittbrettfahrens“. Jim Beam hatte damals eine Werbeanzeige veröffentlicht, in der der Whiskyhersteller u. a. die Vorderansicht eines Rolls-Royce mit der berühmten Kühlerfigur „Flying Lady“ und das warenzeichenrechtlich geschützte RR-Emblem abbildete. Auf den Kotflügeln des Fahrzeugs sitzen zwei in texanischem Stil gekleidete Männer beim Kartenspiel. Drei weitere Personen stehen daneben. Im Vordergrund ist hervor gehoben eine Flasche des Whiskeys Jim Beam mit zwei gefüllten Gläsern zu sehen.

Der BGH hat in dieser Form der Werbung eine unzulässige Ausnutzung fremden Rufs als „Vorspann eigener Werbung“ gesehen und Jim Beam auf Unterlassung verurteilt.

Ist die Ferrari- oder Lamborghini-Nutzung Trittbrettfahren?

Genau das muss sich ein Luxussportwagenhersteller wie Ferrari oder Lamborghini nicht gefallen lassen. Wenn du den guten Ruf einer anderen Marke unlauter ausnutzt oder diesen sogar beschädigst, kann dir das der Inhaber der anderen Marke nach der Lamborghini verbieten.

Mögliche Ansprüche nach § 14 II 1 Nr. 3 MarkenG sind:

  • Unterlassungsanspruch
  • Schadenersatz
  • Auskunft- und Rechnungslegung
  • Vernichtung usw.

Fazit

Überlege dir gut, einen Ferrari als Werbeträger für dein Firmenlogo zu nutzen. Nicht nur verletzt du damit wahrscheinlich die Rechte von Ferrari. Auch wird dich Ferrari vermutlich auf seine Blacklist setzen. Du wirst nie wieder einen Ferrari neu unter deinem Namen kaufen dürfen.

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Über den Autor Dr. Max Greger

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