Smart Contract bei NFT-Kauf: verbindlicher Vertrag?

smart contract echter vertragSmart Contracts sind in aller Munde, vor allem aktuell bei einem NFT-Kauf. Doch sind das eigentlich echte (verbindliche) Verträge? Und was genau ist das überhaupt?

Was ist ein Smart Contract?

Als „Smart Contract“ bezeichnen wir ein Computerprogramm. Wenn die vorher festgelegtern Vertragsbedingungen erfüllt sind, treten automatisch die hierfür vorgesehenen Rechtsfolgen ein. Den Begriff hat 1993 der Informatiker Nick Szabo geprägt. Wichtig also: Der Smart Contract führt „sich selbst“ aus.

Beispiel: Beim einer NFT-Auktion wird der Höchstbietende automatisch Inhaber des NFT, die entsprechende Menge Kryptowährung wird automatisch an den Verkäufer übertragen.

Ist ein Smart Contract ein echter Vertrag?

Juristen gehen davon aus, dass ein Smart Contract kein rechtlicher Vertrag ist („Code is not Law“). Der Grund: ein Vertrag kommt zwingend durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB) zustande und nicht durch ein Programm.

Denn der Smart Contract führt Rechtsfolgen aus, wenn bestimmte Bedingungen eintreten. Er ist aber nicht der Rechtsgrund für diese Rechtsfolgen. Dass zum Beispiel ein NFT versteigert wurde und wie hoch von wem das Höchstgebot abgegeben wurde, ist eine Bedingung, die keinen Vertrag darstellt, dennoch aber zur automatischen Ausführung der Transfers führt.

Wenn nun die Vertragsauslegung ergibt, dass die Parteien genau das wollten, was in den Smart Contract programmiert ist, kann sich aber ein Vertrag aus den Begleitumständen ergeben. Dann ist das gut! Denn dann führt der Smart Contract das „Richtige“ aus.

Es kann aber auch sein, dass die Parteien gerade nicht das wollten, was der Smart Contract ausführt.

Beispiele:

  • Smart Contract und „echter“ Vertrag fallen inhaltlich auseinander
  • Verstöße gegen AGB-Recht
  • Verstöße gegen Formvorschriften
  • Nichtigkeit wg. Anfechtung (z. B. wg. Täuschung)
  • Vertrag nichtig wg. Minderjährigkeit
  • Lücken bei Lizenzen (z. B. NFT-Verkäufer hat keine Nutzungsrechte)

Die Folge: Das, was der Smart Contract ausführt, ist falsch und muss irgendwie korrigiert werden.

Hier liegt aber ein ProblemIn einer Blockchain lassen sich (rechtlich) fehlerhafte, automatisch ausgeführte Rechtsfolgen nicht einfach umkehren. Es fehlt eine zentrale Instanz. Blockchain-Transaktionen sind daher unveränderlichFür eine Rückabwicklung benötigen Sie also die Mitwirkung der anderen Partei. Doch das ist aussichtslos, wenn die in der Karibik sitzt.

Meine Empfehlung

Passen Sie gut auf, was Sie von wem erwerben. Insbesondere, ob es sich um einen seriösen Verkäufer handelt und ob Sie auch die für ein NFT gewünschten Nutzungsrechte am digitalen (oder analogen) Kunstwerk eingeräumt bekommen.

Im Zweifel, wenn Sie sich der Rechtsverbindlichkeit eines Smart Contracts nicht sicher sind, können Sie immer auch zusätzlich einen separaten Vertrag (z. B. per E-Mail) schließen. Das ist besonders bei komplexeren Regelungen (z. B. Nutzungsrechte bei NFT) oder einem hohen Kaufpreis sinnvoll.

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Über den Autor Dr. Max Greger

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