Wie geht es eigentlich weiter mit der Google Fonts Abmahnwelle? Was ist aus meiner negativen Feststellungsklage geworden?
Was war passiert?
Im Herbst 2022 fegte die wohl heftigste Abmahnwelle durch die Nation. Ein Herr namens Martin Ismail und sein Anwalt Kilian Lenard haben wohlweislich millionenfach Abmahnschreiben versendet.
Ihr Vorwurf: dynamisch eingebundene Schriftarten auf Websites. Weil diese Schriftarten in der Regel von den Servern von Google geladen werden, wird dabei automatisch die IP-Adresse des jeweiligen Seitenbesuches an Google übermittelt.
Darin soll eine unzulässige Datenverarbeitung liegen. Einmal weil es sich um einen Datentransfer in ein sogenanntes „unsicheres“ Drittland handelt. Andererseits, weil der Nutzer vorher nicht eingewilligt hat. Martin Ismail behauptet, habe einen Anspruch auf Unterlassung sowie ein Schmerzensgeld. Gegen Zahlung von 170 € könne man aber das ganze unter den Tisch fallen lassen.
Meine Klage
Auch mich hat es mit meiner Website erwischt: angeblich soll ich Google Fonds dynamisch eingebunden haben.
Der Clou: Herr Ismail hat aus meiner Sicht keinen Unterlassungsanspruch und erst recht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn das würde eine individuelle Rechtsverletzung voraussetzen. In seinen Datenschutzrechten individuell verletzt kann aber nicht sein, wer nachts einen Crawler über Millionen Seiten schickt, automatisiert Screenshots erstellen lässt und dann behauptet, dass würde seine Rechte verletzen.
Mal davon abgesehen, dass überhaupt nicht erwiesen ist, welche IP-Adresse an Google übermittelt wurde, wem diese zum jeweiligen Zeitpunkt zugeordnet war.
Und dann ist das ganze natürlich erheblicher Rechtsmissbrauch. Zivilrechtliche Ansprüche wie der allgemeine Schadenersatz nach § 823 I BGB oder datenschutzrechtliche Abwehransprüche nach Art. 82 DSGVO haben nicht den Zweck, dass sich einzelne daran bereichern in dem sie sich bewusst in den Schaden begeben (ein Schaden unterstellt).
Der aktuelle Sachstand
Ich habe also negative Feststellungsklage beim Landgericht München I erhoben habe (Aktenzeichen 4 O 13063/22).
Dazu hat sich der Beklagte Martin Ismail, vertreten durch Kilian Lenard, tatsächlich auch geäußert mit seiner Klageerwiderung. Es natürlich ganz anderer Ansicht. Er meint, ein Rechtsmissbrauch sei nicht gegeben. Vielmehr sei die hohe Zahl an Abmahnungen nötig gewesen, um die Bevölkerung zu einem Umdenken zu bewegen.
Die mündliche Verhandlung
Am 9.3.2023 hat das Gericht die mündliche Verhandlung angesetzt. Ob der Beklagte und sein Anwalt tatsächlich erscheinen, ist fraglich.
Denn wie ich hier berichtet habe, gab es ja zwischenzeitlich eine Razzia der Staatsanwaltschaft Berlin gegen beide Akteure. Das könnte Ihnen den Spaß an solchen Abmahnungen verdorben haben. Dann wäre es möglicherweise auch nicht mehr sinnvoll, dieses Gerichtsverfahren weiter zu betreiben.
Die Konsequenz wenn keiner von ihnen kommt wäre dann ein Versäumnisurteil. Die Kosten müsste dann natürlich Martin Ismail tragen, sofern dort noch etwas zu holen ist.
Falls du zur Verhandlung kommen möchtest
Mündliche Verhandlungen im Zivilrecht sind grundsätzlich öffentlich. Darfst also gerne dorthin kommen, musst dich nicht anmelden. Hier die wichtigsten Fakten
- Justizpalast (München)
- Prielmeyerstr. 7
- Sitzungssaal 167
- Aktenzeichen 4 O 13063/22
- Verfahren: Greger ./. Ismail
Wenn du andere Datenschutz-Abmahnungen bekommst …
kann ich dich tatkräftig unterstützen. So eine Maßnahme wie eine negative Feststellungsklage muss es natürlich in der Regel nicht sein. Oft kann man sich auch sinnvoll und wirtschaftlich einigen oder die Ansprüche abwehren. Melde dich gerne bei mir: