Landgericht München: keine ZFU Zulassung für online Coaches nötig

online-coach-urteil-landgericht-muenchenDas Landgericht München I hat am 12. Februar 2024 (Az. 29 O 12157/23) ein Urteil erlassen, das die online-Coaching Szene erfreuen dürfte. Danach muss eine Lernerfolgskontrolle (§ 1 FernUSG) explizit vertraglich vereinbart sein.

Die Argumente des Gerichts

  • Live-Video-Calls, die später in die Mediathek als aufgezeichnete Videos aufgenommen werden, gelten nicht als „asynchron“. Sie zählen nicht zu den Lernzeiten, die als räumlich getrennt gelten (§ 1 FernUSG)
  • Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gilt nicht im B2B Bereich, also bei Verträgen mit Unternehmern
  • Coaching im Sinne von Business-Consulting ist nicht mit einem Fernlehrgang vergleichbar

„Räumlich getrennt“ nicht bei Zoom-Meetings

Das Gericht sagt ganz deutlich (auch unter Hinweis auf die Ansicht des LG Hamburg):

Lediglich auf die räumliche Trennung im physischen Sinne abzustellen würde dem heutigen digitalen Zeitalter also nicht gerecht werden. Die Frage der Synchronität ist in einigen anderen Urteilen so entschieden worden, dass es auf eine zeitliche Komponente ankommt, nicht auf die räumliche Distanz. Das bedeutet es müsste eine zeitliche Trennung zwischen dem vom Lehrenden „Unterrichteten“ und dem vom Lernenden „Gelernten“ geben. Zoom Calls gelten daher immer als synchron, soweit sie live stattfinden. Was vom Lehrenden gesagt wird, wird unmittelbar durch den Lernenden aufgenommen und verarbeitet. Eine zeitliche Trennung gibt es in solchen Konstellationen nicht.

Was bedeutet das Urteil?

Das Urteil des LG München I stärkt Coaches und anderen eLearning-Anbietern den Rücken. Es erleichtert die Abwehr von standardisierten Rückzahlungsansprüchen.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das OLG München könnte in 2. Instanz anders entscheiden. Zudem hat der BGH all diese Fragen noch nicht geklärt – und am Ende entscheidet allein der BGH über die Auslegung des FernUSG.

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 14. Februar 2024 (zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2024)