Kündigungsbutton: DAS musst du ab 1.7.2022 beachten (als Shop-Betreiber)

Der Gesetzgeber zwingt Online-Shop-Betreiber ab 1.7.2022 zum Kündigungsbutton. Was du als Shop-Betreiber beachten musst, erkläre ich dir in diesem Beitrag.

Warum die Gesetzesänderung?

Vielleicht kennst du das: Mobilfunkverträge oder Abos sind online schnell geschlossen. Die Kündigung ist aber schwierig und oft umständlich. Das möchte der Gesetzgeber mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ändern.

Aufgrund dieses Gesetzes tritt am 1.7.2022 ein neuer § 312k BGB in Kraft, der einen sog. Kündigungsbutton regelt.

Das ist übrigens nicht die einzige Änderung des Kaufrechts. In 2022 hat der Gesetzgeber auch einige weitere Neuerungen geschaffen, die ich dir in folgendem Beitrag zusammengefasst habe: Neues Kaufrecht ab 1.1.2022 – Wie gut sind Sie vorbereitet?

Für welche Verträge gilt der Kündigungsbutton?

§ 312k BGB regelt:

„(1) Wird Verbrauchern über eine Webseite ermöglicht, einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zu schließen, der auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet ist, das einen Unternehmer zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet, so treffen den Unternehmer die Pflichten nach dieser Vorschrift.[…]“

Daraus ergeben sich also folgende 4 Kern-Voraussetzungen:

  • Verbrauchergeschäft (B2C)
  • im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) über eine Website (oder App),
  • begründet ein Dauerschuldverhältnis,
  • das entgeltlich ist.

Beispiele: Fitness-Abo, Mobilfunkvertrag, Zeitschriftenabo, aber immer nur dann, wenn du diese Leistungen online erwirbst (E-Commerce).

Was ist „der Kündigungsbutton“?

Der Kündigungsbutton, von dem momentan viele Online-Händler und E-Commerce-Beteiligte sprechen, ist eigentlich eine Kombination aus 2 Buttons! Warum, das erkläre ich dir nun im Folgenden. Sehen wir uns zunächst § 312k BGB weiter an:

„(2) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern »Verträge hier kündigen« oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.[…]“

Im neuen § 312k BGB steht also in Absatz 2, dass du als Unternehmer künftig – also ab 1.7.2022 – eine sog. „Kündigungsschaltfläche“ anbieten musst. Mit dieser können Verbraucher Verträge schnell und unkompliziert kündigen.

Vom „Juristendeutsch“ in den Praxis-Sprachgebrauch übersetzt heißt das: Auf der Hauptseite deiner Website bzw. App musst du als Unternehmen eine (erste) Kündigungsschaltfläche mit der Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden unmissverständlichen Formulierung beschriftet abbilden.

Die Schaltfläche muss

  • ständig verfügbar,
  • unmittelbar erreichbar (= Hauptseite),
  • leicht zugänglich und mit
  • „Verträge hier kündigen“ (sinngemäß) beschriftet sein.
Ein Hinweis: vermutlich wird die Rechtsprechung nicht einen Button im technischen Sinne fordern (also in HTML-Sprache einen <button>-Tag) und auch nicht im optischen Sinn eine farblich abgehobene Fläche mit Beschriftung. Es dürfte vielmehr ein normaler Hyperlink genügen, der aber in der Haupt-Rubrik der wichtigen Rechtstexte verortet sein muss (also Impressum, Datenschutzhinweise etc.).

Wie geht es nach dem Klick auf den Button weiter?

Wenn dein Kunde dann auf den entsprechenden Button geklickt hat, musst du ihn unmittelbar zu einer weiteren (Unter)seite führen. Dort musst du es dem Verbraucher insbesondere ermöglichen, Angaben zu seiner Identität und zum Vertrag zu machen, den er kündigen möchte. Genauer gesagt, musst du den Verbraucher auf dieser Unterseite dazu auffordern

  • Angaben zur Art der Kündigung und ggfls. zum Kündigungsgrund (bei außerordentlichen Kündigungen) machen,
  • sich eindeutig zu identifizieren,
  • den zu kündigenden Vertrag eindeutig zu identifizieren,
  • anzugeben, wann das Vertragsverhältnis enden soll (falls dein Vertragspartner keine Angaben macht, endet der Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt),
  • dir eine E-Mail-Adresse (oder andere Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme) mitzuteilen.

Und abgerundet wird das Ganze durch eine zweite Schaltfläche, auf der du (sinngemäß) „jetzt kündigen“ schreibst.

Was passiert, wenn der Verbraucher auf „jetzt kündigen“ klickt?

Wenn dein Vertragspartner auf „jetzt kündigen“ klickt, also auf die 2. und letzte Schaltfläche, passieren mehrere Dinge:

  • der Zugang der Kündigungserklärung bei dir wird vom Gesetz unterstellt
  • du musst es dem Verbraucher ermöglichen, die so abgegebene Kündigungserklärung mit dem Datum und Uhrzeit der Abgabe auf einem dauerhaften Datenträger abspeichern zu können (z. B. eine PDF Zusammenfassung anzeigen, Aktivierung
    der Druckfunktion, Versand per E-Mail)
  • dem Verbraucher den Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform bestätigen (das solltest du durch eine automatische E-Mail-Bestätigung tun).
Kleiner Tipp: „Sofort“ ist strenger als „unverzüglich“. Du hast also keine Überlegefrist sondern musst diese Mail – am besten automatisiert – unmittelbar nach dem Betätigen der Schaltfläche versenden

Für welche Verträge gilt die neue Regelung?

Wenn dich die Kündigungsbutton-Pflicht betrifft, gilt sie für alle Verträge, die du mit Verbrauchern geschlossen hast!.

Was passiert, wenn ich diese Buttons nicht platziere?

Wenn du die ab 1.7.2022 geltende Regelung nicht umsetzt, obwohl du dazu verpflichtet bist, kann zweierlei passieren:

  • Verbraucher können einen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Denn im Gesetz heißt es:

    „(6) Werden die Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend den Absätzen
    1 und 2 zur Verfügung gestellt, kann ein Verbraucher einen Vertrag, für dessen Kündigung die Schaltflächen und die Bestätigungsseite zur Verfügung zu stellen sind, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Möglichkeit des Verbrauchers zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.“
  • Konkurrenten oder Abmahnverbände können dich kostenpflichtig abmahnen.

Fazit

Setze dich mit den neuen Regeln zum Kündigungsbutton auseinander und prüfe kritisch, ob nicht auch dein Shop vom neuen § 312k BGB betroffen ist. Falls ja, musst du unbedingt die technischen Voraussetzungen schaffen.

Weitere (detailliertere) Infos findest du hier – sehr gut – dargestellt: https://www.bitkom.org/sites/main/files/2022-03/220301-Leitfaden-K%C3%BCndigungsbutton.pdf.

P. S. Du hast Fragen zum Thema Kündigungsbutton? Ich kann dir weiterhelfen. Vereinbare doch einfach ein unverbindliches Gespräch mit mir:

– oder Anfrage über das Kontaktformular senden –

 

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Über den Autor Dr. Max Greger

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