Was muss in einem Influencer-Vertrag (AGB) zwingend stehen?

influencer vertrag tippsDer nachfolgende Artikel gibt dir viele wertvolle Tipps dazu, welche Regelungen du in einem Influencer-Vertrag niemals vergessen darfst.

Was ist ein Influencer(Vertrag)?

Während große Markenunternehmen früher mit berühmten Persönlichkeiten aus Sport, Film und Fernsehen Werbung produziert haben, werben heutzutage Unternehmen egal welcher Größe immer mehr mit Influencern.

Ein Influencer ist eine Person, die durch ihre Präsenz in sozialen Medien wie Instagram, YouTube oder TikTok eine signifikante Anzahl von Followern hat und dadurch Einfluss auf deren Meinungen, Kaufentscheidungen oder Verhalten ausüben kann. Influencer erstellen oft Inhalte zu bestimmten Themen, wie Mode, Lifestyle oder Fitness, um ihre Anhänger zu inspirieren oder zu beeinflussen.

Wenn du nun einen Influencer beauftragst, in sozialen Medien eine Werbe-Kooperation mit dir einzugehen, solltest du – wie in allen anderen Bereichen auch – einen soliden schriftlichen Vertrag vereinbaren. Schriftlich heißt heutzutage natürlich nicht mehr, dass beide Seiten mit Stift auf Papier unterzeichnen. Das ganze darf natürlich auch per E-Mail vereinbart werden.

Aber was muss denn nun drinstehen?

Ganz wichtig sind unter anderem folgende Punkte:

1. Parteien

Jeder Vertrag enthält zwingend eine genaue Bezeichnung beider Parteien. Du solltest insbesondere klären, ob du die Vereinbarung mit dem Influencer als natürlicher Person oder beispielsweise mit seiner GmbH oder der ihn vertretenden Agentur triffst.

Ganz wichtig ist diese genaue Unterscheidung auch immer wenn es sich nicht nur um einen Influencer sondern beispielsweise um ein Paar handelt. Wenn du hier nicht genau arbeitest, gehst du später vielleicht leer aus. Denn du kannst Geld nicht von jemandem verlangen, mit dem du keinen Vertrag geschlossen hast.

2. Leistungen

Die genaue Beschreibung der vom Influencer zu erbringenden Leistung ist der absolute Kern der Vereinbarung! Du solltest genau festlegen, welche Inhalte bzw. Formate der Vertragspartner zu welchen Zeitpunkten und in welcher Anzahl veröffentlichen muss.

Je nachdem, in welcher Branche dein Unternehmen tätig ist, sind hier genauere Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung des Contents sinnvoll.

3.Vergütung

Die Vergütung für die Zusammenarbeit solltest du eindeutig festlegen. Generell gibt es hier fixe Pauschalen oder aber auch erfolgsabhängige Vergütungen. Diese können sich zum Beispiel nach der Reichweite, der Anzahl der „Engagements“ (z. B. Likes, Kommentare) oder über die Beiträge generierten Anfragen/Verkäufe bemessen.

Freilich gibt es auch zeitbasierte Modelle, in denen ein Influencer monatliche Pauschalbeträge über einen definierten Zeitraum erhält.

Besonders wichtig: in einigen Fällen erhalten Influencer keine monetäre Bezahlung sondern andere geldwerte Annehmlichkeiten (Hotelaufenthalte, Produkte, Dienstleistungen). Es liegt in der Verantwortung des überlegen influencer, diese geldwerten Vorteile bei seiner Einkommensteuer zu berücksichtigen.

4. Nutzungsrechte

Ohne Nutzungsrechte darfst du die vom Influencer erstellten Inhalte nicht verwenden. Daher kann ich Dir nur empfehlen, die benötigten Nutzungsrechte so ausführlich und detailliert zu regeln wie es geht.

Dazu gehören nicht nur die Verwendung in sozialen Medien, sondern möglicherweise auch für andere Werbezwecke oder auf der eigenen Website.

Ganz wichtig: in der Regel ist der Influencer selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm erstellten Inhalte nicht in Rechte Dritter eingreifen. Das könnten beispielsweise Persönlichkeitsrechte (insbesondere das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG) oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) sein. In der Regel vereinbarst du mit dem Influencer, dass er dich von derartigen Ansprüchen Dritter freistellt, sofern du derartige Rechtsverletzung nicht zu vertreten hast.

5. Dauer und Kündigung

Bei Influencer-Verträgen über einen längeren Zeitraum hinweg muss klar sein, wann und mit welchen Formalitäten beide Seiten den Vertrag auflösen können.

Vergiss keinesfalls zu regeln, was mit den Inhalten nach der Kündigung passiert (klar kannst du das auch schon unter dem Punkt „Nutzungsrechte“ regeln).

6. Geltendes Recht

Ist eine der Parteien im Ausland ansässig, solltest du dafür sorgen, dass das geltende Recht eindeutig geregelt ist. Da bei einem solchen Influencer-Vertrag in der Regel kein Verbraucher beteiligt ist, stellt eine vertragliche Rechtswahlklausel kein größeres Problem dar.

Gibt es Besonderheiten bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

im Prinzip handelt es sich bei fast allen derartigen Regelungen um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Denn sie sind für eine nicht nur einmalige Verwendung vorformuliert und unterliegen damit §§ 305 ff. BGB.

Die Folge: du als Unternehmen, welches die Vertragsbedingungen entwickelt, ist relativ limitiert in bestimmten Bereichen. So darfst du, sollte die gesetzlichen Haftungsregelungen nur leicht modifizieren. Auch Vergütungsmodalitäten dürfen den gesetzlichen Vorgaben nicht gänzlich zuwiderlaufen.

Folglich musst du bei der Erstellung des Vertrags nicht nur deine persönlichen Bedürfnisse beachten sondern auch die gesetzlichen Vorgaben des AGB-Rechts.

Fazit

Ein Influencer-Vertrag ist kein Hexenwerk. Allerdings gibt es diese Art von Verträgen noch nicht Jahrzehnte lang. Entsprechend gibt es auch noch nicht viel Rechtsprechung zu bestimmten Rechten und Pflichten oder Rechtsverletzungen im Bereich des Social Media Marketings. Ganz wichtig: auf beiden Seiten ist Fairness das A und O. Riecht ein Vertrag danach, den anderen zu überrumpeln, wird sicherlich kein vertrauensvolles Vertragsverhältnis dabei entstehen.

Ich habe mittlerweile viel Erfahrung in diesem Bereich. Solltest du mal Hilfe benötigen bei der Erstellung eines solchen Vertrages, melde dich gerne bei mir!

– oder Anfrage über das Kontaktformular senden –

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 31. Januar 2024 (zuletzt aktualisiert: 31. Januar 2024)