Marke anmelden? Der beste Zeitpunkt ist …

wann marke anmeldenDu fragst dich vielleicht, wann der beste Zeitpunkt für eine Markenanmeldung ist? Schon im Stadium der Gründung? Oder erst wenn dein Produkt auf dem Markt ist?

Den einzigen richtigen Zeitpunkt gibt es natürlich nicht. Aber ich möchte dir bei deiner Entscheidung helfen.

Warum Markenanmeldung?

Zunächst stellt sich natürlich die Frage: warum sollst du überhaupt eine Marke anmelden? Eine eingetragene Marke hat drei primäre Vorteile:

  • Unterscheidungskraft
  • Ausschlussrecht
  • Asset

Zum einen gewährt dir nur eine Marke im Sinne eines Markengesetzes ein Recht, Dritten die Nutzung dieses Zeichens für gleiche o. ä. Dienstleistungen zu verbieten.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Eine eingetragene Marke ( § 4 MarkenG) oder eine Benutzungsmarke (§ 5 MarkenG).

Die eingetragene Marke gewährt dir das Ausschlussrecht schon alleine aufgrund der Eintragung im Register. Das ist insbesondere vor Gericht in einem Verletzungsfall ein großer Vorteil.

Die Benutzungsmarke erfordert hingegen eine tatsächliche Benutzung des Zeichens auf dem relevanten Markt und einen hinreichenden Bekanntheitsgrad, sogenannte „Verkehrsgeltung„.Unter 20 % wird eine solche Verkehrsgeltung vermutlich scheitern. Jedoch kommt es immer auf den jeweiligen Markt an und darauf, ob es sich um Allerweltsprodukte oder um Nischenprodukte handelt.Übrigens: nach europäischem Recht gibt es eine solche Benutzungsmarke nicht. Union Marken müssen immer im Register des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eingetragen sein.

Zudem stärkt eine eingetragene Marke (vor allem eine Wortmarke) den Wert deines Unternehmens. Dann solltest du es einmal verkaufen, ist eine eingetragene Marke deshalb besonders wichtig, weil Investoren bei einer über längere Jahre eingetragenen Marke viel sicherer sein können, dass es nicht urplötzlich zu Markenstreits kommt.

Wann ist nun der richtige Zeitpunkt?

Gerade bei Dienstleistungen starten viele mit ihrem eigenen Namen. Das ist auch völlig legitim. Hier schützt dich das Namensrecht gemäß § 12 BGB vor sogenannten „Zuordnungsverwirrungen“.

Während du an deinem eigenen Namen automatisch ein Namensrecht hast (§ 12 BGB) gilt das natürlich für alle anderen Begriffe nicht. Hier musst du erst ein Ausschlussrecht erwerben, um Dritten Nutzung dieses Zeichens zu verbieten.

Ein kleiner Tipp: viele meinen, schon die Domainanmeldung gibt Ihnen eine Art Ausschlussrecht. Das ist aber gerade nicht der Fall. Mit einer Domain erwirbst du nur den Anspruch gegen den Registratur die die jeweilige Domain zur Verfügung zu stellen.

Wer hilft mir bei der Markenanmeldung?

Ich unterstütze dich und dein Unternehmen gerne bei der Anmeldung deiner Marke. Ich mache das seit Jahren mit Leidenschaft und habe viel Erfahrung bei der Beurteilung der Markenfähigkeit und der Risiken.

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 6. Februar 2023 (zuletzt aktualisiert: 15. September 2023)