Mailchimp: Auskunft und DSGVO-Abmahnung durch brandt.legal

 
mailchimp abmahnung brandt dsgvoBerliner Kanzlei „brandt.legal“ macht Auskunft nach Art. 15 DSGVO geltend wegen Mailchimp-Newsletter!

Worum geht es?

Du nutzt möglicherweise das E-Mail-Newsletter-Tool wie Mailchimp, um E-Mails bequem über den Web-Client zu erstellen und zu versenden. Diese Tools bieten auch weiterführende Tracking-Möglichkeiten an.

Ein Mann aus Wien meldet sich bei Unternehmen für deren Newsletter an und sendet ihnen dann ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO. Mit dieser Anfrage fordert er das Recht auf Auskunft über alle zu seiner Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Er möchte insbesondere wissen, ob betreffende personenbezogene Daten an ein drittes Unternehmen gesendet werden.

Hinweis: Auch Versender von Klaviyo-Newslettern sind betroffen: Klaviyo-Newsletter: Achtung DSGVO-Abmahnung durch brandt.legal. Dort geht ein Herr namens Maximilian Größbauer scheinbar gezielt vor, indem er sich in Newsletter auf Food bzw. Kosmetikseiten einträgt und dann mit Auskunftsersuchen und Abmahnung gegen diese vorgeht.

Im verlinkten Beitrag findest du aktuellere Details zu dieser Abmahnserie.

Was passiert nach der Auskunft?

Möglicherweise bekommst du ein mulmiges Gefühl, denn dieser Mann möchte die Auskunft nicht aus reiner Neugier erhalten. Er möchte eine Abmahnung vorbereiten, die in der Regel von der Berliner Kanzlei „brandt.legal“ erteilt wird.

Aber zunächst erhältst du von brandt.legal ein Schreiben, in dem die Anwälte zunächst noch einmal die Auskunft geltend machen.

Schon mit diesem Schreiben fordern sie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 6.000 €, also 603,33 € und Schmerzensgeld für die Unsicherheit, was mit den Daten angeblich passiert ist, mithin 1.000 €.

Folgt dann die Abmahnung?

Der Erfahrung nach folgt auf die erteilte Auskunft eine Abmahnung. Jedenfalls geht die Kanzlei in vergleichbaren „Klaviyo-Fällen“ so vor.

Wie begründet brandt.legal die Abmahnung?

„brandt.legal“ behauptet, der Mandant habe einen Unterlassungsanspruch wegen einer Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Sie behaupten, dass die Übermittlung der den Mandanten betreffenden personenbezogenen Daten an ein US-amerikanisches Unternehmen, hier Mailchimp, von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sei.

Was verlangen die Abmahner genau?

Ich kann aus eigener Erfahrung nur zu einem parallelen Fall („Klaviyo„) berichten, gehe aber davon aus, dass brandt.legal auch bei Mailchimp exakt die gleichen Ansprüche geltend macht.

Zum einen fordert „brandt.legal“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das bedeutet, dass du das E-Mail-Tool nach der Abgabe nicht mehr nutzen darfst.

Zum anderen verlangen sie Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 30.000 €, also 1728,48 €.

Als ob das nicht genug wäre, fordern sie auch noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 € für die erlittenen Schäden am Nervenkostüm aufgrund der Übermittlung personenbezogener Daten an ein US-amerikanisches Unternehmen.

Ist die Abmahnung fair und redlich?

Wenn du nicht innerhalb einer angemessenen Frist antwortest, setzen die Anwälte von „brandt.legal“ psychologischen Druck ein. Sie drohen damit, dass sie den DSGVO-Vorfall an die zuständige Datenschutzbehörde melden werden. Dies könnte zu unangenehmen Folgen wie einer Geldbuße bis zu 20.000.000 Euro führen.

Ich halte diese Drohungen für nicht angebracht. Denn die Nutzung von Mailchimp führt unter keinen Umständen zu einer Geldbuße in dieser Höhe. Die Abmahner möchten dir Angst einjagen und dich zu einer möglichst hohen Zahlung bewegen.

Schau dir dazu auch mein YouTube-Video zum parallelen Fall Klaviyo an:


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Wie gehst du am besten vor?

Präventiv

Damit dieses Katz und Maus Spiel gar nicht erst entsteht bzw. damit du das Risiko minimierst, empfehle ich unter anderem:

  • prüfe und passe deine Datenschutzhinweise an
  • sorge für eine spezielle Einwilligung nach Art. 49 DSGVO (Grund: USA!)

Beachte: diese spezielle Einwilligung geht deutlich über die „normale“ Einwilligung hinaus, insbesondere im Hinblick auf die Risiken beim Datentransfer in ein Drittland!

Wenn schon ein Auskunftsersuchen vorliegt

Es kommt drauf an, was du erreichen möchtest. Auf alle Fälle solltest du diese 2 Dinge nicht tun:

  • Das Auskunftsersuchen unbeantwortet lassen bzw. die Frist verstreichen lassen
  • Auskunft erteilen, ohne eine Taktik damit zu verfolgen

Nicht ganz unberücksichtigt bleiben darf der Aspekt des Rechtsmissbrauchs. Dieser Herr aus Wien hat sich möglicherweise ein Geschäftsmodell als stetige Einnahmequelle gemacht. So macht er die datenschutzrechtliche Auskunft nicht aus Sorge um seine Daten geltend sondern um seine Haushaltskasse aufzubessern. Das wiederum stellt einen möglichen Grund dar, dass Auskunftsersuchen zurückzuweisen.

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    Seite erstellt von Dr. Max Greger am 14. Februar 2023 (zuletzt aktualisiert: 22. März 2023)