Kann dich Konkurrent wegen eines DSGVO-Verstoßes abmahnen?

Konkurrenten wg. DSGVO Verstoß abmahnenKann dich ein Konkurrent wegen Rechtsverstößen abmahnen?

Grundsätzlich ist es in unserem Rechtssystem nicht die Aufgabe des Einzelnen, Rechtsverstöße anderer Menschen oder Unternehmen zu ahnden. Nur wenn du in deinen eigenen Rechten verletzt bist (z. B. deinem Eigentum, deinem Persönlichkeitsrecht) gibt dir das Gesetz Ansprüche (Unterlassung, Schadenersatz etc.) gegen Dritte.

Und gilt das auch für DSGVO-Verstöße? Abmahnungen in diesem Bereich sind, wie du vielleicht weißt, aktuell auf dem Vormarsch.

Hier einige Beispiele:

  • US-SaaS-Tools
  • fehlende Datenschutz- hinweise
  • Übermittlung von Kunden-daten ohne Rechtsgrundlage
  • Kaltakquise per E-Mail
  • nicht ausreichende TOM

Wie du vielleicht schon weißt, gibt es mittlerweile immer mehr Privatpersonen, die eine Verletzung ihrer Rechte durch DSGVO-Verstöße abmahnen. Sie berufen sich dabei auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts). Viele davon sind leider Trittbrettfahrer, die ihre Haushaltskasse damit aufbessern.

Doch wie ist es mit Konkurrenten?

Haben auch Unternehmen die Möglichkeit, ihre Konkurrenten zur DSGVO-Konformität zu zwingen?

Wie gerade erklärt, kannst du generell andere nicht wegen Rechtsverstößen abmahnen, wenn du dadurch nicht in deinen eigenen Rechten verletzt wirst. Es gibt aber eine Ausnahme: das Wettbewerbsrecht. Das hat einen fairen Markt zum Ziel und erlaubt es dir, deinen Konkurrenten wegen eines Verstoßes gegen eine „Marktverhaltensregel“ (§ 3a UWG) abzumahnen.

Doch kannst du das auch, wenn deine Konkurrenz gegen die DSGVO verstößt?

Der EuGH hatte bislang schon entschieden, dass Verbraucherverbände (z. B. Wettbewerbszentrale) im Hinblick auf DSGVO-Verstöße von Unternehmen klagebefugt sind. Den Fall, dass Konkurrenten untereinander Ansprüche geltend machen, aber nicht. Genau diese Frage wird nun der EuGH entscheiden, aber sicherlich frühestens 2024. Bislang ist das umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt. Denn der BGH hat vor einigen Wochen diese Frage dem EuGH zur Klärung vorgelegt (Beschl. v. 12.01.2023, Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19).

Können Unternehmen dann Abmahnkosten geltend machen?

Der deutsche Gesetzgeber hat hier schon vorgegriffen und § 13 IV UWG eingeführt. Sollte es zutreffen, dass Konkurrenten auch untereinander DSGVO-Verstöße abmahnen dürfen, können Sie nicht die Abmahnkosten erstattet verlangen.

Das macht solche Abmahnungen finanziell eher unattraktiv, weil dann der Abmahnende das gesamte Kostenrisiko trägt.

Ich glaube auch nicht, dass hier eine Abmahnwelle folgen wird. Unternehmen sitzen allesamt im sprichwörtlichen Glashaus und versuchen vermutlich, nicht scheue Hunde zu wecken, indem sie ihre Konkurrenz wegen DSGVO-Verstößen abmahnen.

P. S. Solltest du Fragen zum Thema DSGVO haben, unterstütze ich dich gerne dabei. Vereinbare dazu einfach einen Termin mit mir (unverbindlich):

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Seite erstellt von Dr. Max Greger am 9. Februar 2023 (zuletzt aktualisiert: 16. Februar 2023)