Google Fonts Abmahnung von RAAG: SO reagierst du richtig (Musterschreiben)

Google Fonts Abmahnung RAAG Kairis Yu WangHast auch du wegen Google Fonts auf deiner Website eine Abmahnung von der Kanzlei DAAG / Rechtsanwalt Dikigoros Kairis im Namen von Frau Wang Yu erhalten? Suchst ein Muster-Antwortschreiben?

In diesem Beitrag erkläre ich dir alle wichtigen Fakten und Risiken dieser Abmahnschreiben und was du tun kannst.

Um was für ein Schreiben handelt es sich?

Ein Rechtsanwalt Kairis mahnt im Auftrag einer Frau Wang Yu ab. Er schreibt:

Unsere Mandantschaft ist Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz – kurz: VIVA Datenschutz. Die Viva Datenschutz hat sich der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichen Weg verschrieben.

Anwalt Kairis schreibt ferner

Der Viva Datenschutz ist aufgefallen, dass Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden….Dieser Vorgang wurde auf Bitten, unserer Mandantschaft mit Ihrer IP-Adresse technisch, wie anliegend dargestellt, gesichert,
wobei sich die Weiterleitung an Google aus dem hervorgehobenen Link bestätigt.

Anschließend macht RA Kairis Unterlassung, Schadensersatz („Schmerzensgeld“) und Abmahnkosten geltend. Zudem beantragt er noch für seine Partei Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die sie betreffende Datenverarbeitung.

Wie ist die Rechtslage mit Google Fonts?

Google Fonts wertet die Rechtsprechung (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) tatsächlich als nicht „unbedingt erforderliche“ Datenverarbeitung. Jedenfalls dann, wenn die Schriftarten dynamisch vom Google-Server bezogen werden (anstatt sie lokal einzubinden). Der Grund: Beim Laden der Schriftart von Servern von Google ist es unvermeidbar, dass dabei die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt wird.

Wenn der Besucher nicht in diese Verarbeitung vorher eingewilligt hat (mittels „Cookie Banner„), dürften die Schriftarten nicht dynamisch geladen werden.

Kann ich das Schreiben ignorieren?

Ich komme bei der mir vorliegenden Abmahnung zum Ergebnis, dass die Ansprüche von Frau Wang Yu auf Unterlassung und Schadenersatz höchstwahrscheinlich nicht bestehen. Die bereits bekannten Tausenden von Abmahnschreiben deutschlandweit deuten stark darauf hin, dass die Ansprüche nur der Geldmacherei dienen (= Rechtsmissbrauch). Zudem bestehen erhebliche Zweifel über die Identität von Frau Wang und darüber, dass sie selbst überhaupt die Betroffene ist. Dafür spricht die Formulierung im Schreiben, wonach dessen Partei von dritter Seite Kenntnis von den Schriftarten erlangt hat.

Selbst wenn die Viva Datenschutz nur vorgeschoben wäre, spricht alles dafür, dass hier mit einem Crawler gearbeitet wird. Vermeintliche Verstöße werden automatisch gesucht und dokumentiert allein mit dem Zweck, Abmahnungen zu versenden.

Kleine Sidefact: Mir liegt eine Abmahnung von DAAG vor, in der auf eine Website Bezug genommen wird, die eigentlich ein Prototyp ist. Wie man wohl auf so eine Seite gelangt?

Allerdings gibt es einen Haken: im Gegensatz zu anderen Google Fonts Massenabmahnungen (z. B. die von RA Kilian Lenard/Martin Ismail) mach Frau Wang Yu macht einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO geltend.

Diesen kannst du bedauerlicherweise nicht einfach ignorieren, sondern musst reagieren. Sonst könntest du Schwierigkeiten mit einer Datenschutzbehörde bekommen.

Soll ich lieber zahlen?

Ich würde es zwar nicht empfehlen. Aber freilich kannst du einfach den Vergleichsbetrag von € 239,60 zahlen, womit vermutlich alles erledigt ist (laut einem mir bekannten Schreiben auch der Auskunftsanspruch).

Damit unterstützt du aber diese Abmahn-Masche. Ich empfehle hier, nicht zu zahlen und die Ansprüche zurückzuweisen.

Ich will nicht zahlen! Wie sollte ich reagieren?

Ohne hier eine verbindliche Rechtsberatung im Einzelfall zu erteilen, würde ich – wäre ich betroffen – folgendes tun:

  • Die Ansprüche zurückweisen,
  • Identitätsnachweis verlangen und die Auskunft nach Art. 15 DSGVO verweigern
  • Google Fonts deiner Website künftig nur noch lokal einbinden oder gänzlich deaktivieren (auch: YouTube / reCAPTCHA / VIMEO bzw. sonstige eingebettete Fremddienste beachten).

1. Zurückweisung der Ansprüche

Auch wenn nach derzeitiger Rechtsprechung von Drittservern eingebettete Google Fonts nicht DSGVO-konform sind, folgt daraus noch lange keine Rechtsverletzung.

Denn wie kann eine Frau Yu so zahlreiche Rechtsverletzungen durch Seitenbesuche erleben? Die Abmahnzahlen gehen ja ins 6-stellige. Es ist hier sehr plausibel, dass die Abmahnungen alle mit Hilfe eines voll-automatisierten Systems erstellt wurden. Das kann aber nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen!

2. Auskunftsanspruch ins Leere laufen lassen

Ich würde zunächst empfehlen, nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO den Nachweis der Identität der angeblichen Mandantin „Wang Yu“ zu verlangen.

Denn es wäre unklug, Auskunft über personenbezogene Daten einer anderen Person an einen nicht identifizierten Empfänger (hier: „Wang Yu“) zu schicken. Geraten nämlich personenbezogene Daten (in Form der Auskunfte) in die falschen Hände, wäre auch das wieder datenschutzrechtlich problematisch.

Die Identität der angeblichen Frau „Yu“ kann aus meiner Sicht sinnvoll nur durch eine Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments (oder eines vergleichbaren Dokuments) erfolgen. Sollte dieses Dokument in einer anderen Sprache verfasst sein, wäre zudem noch eine amtliche deutsche Übersetzung nötig.

Sollte – wider Erwarten – Frau Yu tatsächlich einen solchen Nachweis erbringen, hilft uns das Gesetz dennoch weiter. Denn gemäß Art. 12 DSGVO kannst du einen Auskunftsanspruch in speziellen Fällen verweigern. Das ist der Fall bei

  • offenkundig unbegründeten oder
  • insbesondere (aber nicht nur!) im Fall von häufiger Wiederholung: exzessiven Anträgen einer betroffenen Person

Hier liegt mittlerweile ein sehr offensichtlicher Missbrauch vor, denn es geht Frau Yu nicht um die Auskunft, sondern darum, sie als Druckmittel zu nutzen, damit du den Vergleichsbetrag zahlst. Auch die hohe Zahl an mittlerweile bekannt gewordenen Abmahnungen spricht für eine exzessive Auskunft.

Fazit: Zunächst Identitätsnachweis verlangen (wird nicht kommen), dann ggfls. Auskunft verweigern.

Wenn du nicht zahlst und du weist die Ansprüche vollumfänglich zurück, bleibt dir ein (geringes) Restrisiko, dass Frau Wang Yu Ansprüche gerichtlich geltend macht oder sich an eine Behörde wendet.

Warum ich aber persönlich glaube, dass gar nichts passieren wird? Weil der Ertrag für Frau Wang Yu nicht im Verhältnis zu dem ihr entstehenden Aufwand steht. Sie wird ausschließlich an Geld interessiert sein. Einen Betrag von rund 100 € „Schmerzensgeld“ einklagen? Nicht wirtschaftlich.

Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass die Gegenseite sich an eine Behörde wenden wird. Das wäre ein erheblicher Aufwand, der keinerlei Ertrag brächte (der finanzielle Anreiz wäre Null).

Diskutiert wird übrigens noch, ob du eine Meldung nach Art. 33 DSGVO an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde machen musst. Ich persönlich würde das Risiko als zu gering einschätzen, dass die Übermittlung der IP-Adresse an Google „voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt“. Ich sage daher vorläufig: keine Meldung nötig.

Muster-Antwortschreiben

Damit du die Forderungen der Kanzlei RAAG (RA Kairis) effektiv abwehren kannst (einschließlich dem Auskunftsverlangen) habe ich mir einige Mühe gemacht, ein PDF-Musterschreiben zu entwerfen. Ich stelle dir dieses Muster gerne zur Verfügung!

Dein Commitment: du meldest dich zu meiner E-Mail-Liste an und wirst Teil meiner Community. Du erhältst dann meine wöchentlichen News zum Thema Tech, Medien und Recht und:

  • Aktualisierungen meines Musters
  • Muster für ähnliche andere Fälle (falls eine Reaktion sinnvoll ist)
  • Enthält auch ein Schreiben an RA Kilian Lenard

Und sollte es dir doch nicht gefallen, hast du ja jederzeit die Möglichkeit, dich mit einem Klick von der Liste wieder abzumelden. Fair enough? Dann sichere dir jetzt das Musterschreiben:

(Mit dem Klick auf den Button gelangst du zum eingebetteten Anmeldeformular von Sendinblue, meinem E-Mail-Dienstleister. Beachte die Datenschutzhinweise. Den Download-Link zur PDF auf meinem Server erhältst du direkt nach deinem Double Opt-in.)


Dr. Greger, übernehmen Sie!

Bedenke bitte, dass mein Muster keine Rechtsberatung im Einzelfall ist und ich zudem das Agieren des Abmahners „Wang Yu“ nicht genau vorhersehen kann. Die Benutzung erfolgt daher ausdrücklich auf deine eigene Verantwortung. Die Alternative ist, dass du einen Anwalt engagierst, auch wenn das möglicherweise mehr kostet, als die Höhe der Forderung.

Die anwaltliche Abwehr dieser Abmahnungen kann allerdings sinnvoll sein. Es hat sich gezeigt, dass dann die Abmahner in der Regel vor weiteren Maßnahmen zurückschrecken.

Gegen eine Pauschale von € 290,– zzgl. USt. kann ich die im Abmahnschreiben geltend gemachten Forderungen einschließlich etwaiger Auskunftsansprüche (Art. 15 DSGVO) zurückweisen. Wenn du meine Unterstützung in dieser Sache wünschst, schreibe bitte eine E-Mail an meine Kanzleiadresse mit allen Angaben zu deiner Person bzw. deinem Unternehmen einschließlich einem sauberen PDF (Scan) der Abmahnung:

Kommentieren

  1. Ist es ein Schreibfehler in der Überschrift? Ich habe auch ein Abmahnschreiben bekommen, allerdings von der Kanzlei RAAG Dikigoros Nikolaos Kairis und DAAG. Darin wird kein Bezug genommen auf die VIVA, aber es auch hier Herrn Wang Yu als vermeintlich Betroffener.

  2. Dsgvo Auskunftsersuchen an Kanzlei Raag und Lenard.

    Wie wäre es, wenn sich alle Abgemahnten an die Abmahn-Kanzleien mit der Bitte um Auskunft der dort gesicherten Daten wenden? Dass sollte doch ein wenig Genugtuung und die Kanzleien an den Rand des Machbaren bringen. Gibt es hier schon Ansätze?

  3. Hab auf beiden meiner Emailadressen versucht, mich zu „opt-in“ en, hab leider keine Bestätigungsmail erhalten, besteht die Möglichkeit , sich das Musterschreiben downzuloaden noch ?

  4. Habe ein Abmahnschreiben von einem Mathias Meier erhalten, der sich aufgrund eigebetteter Google Fonts verletzt fühlt. 100€ Schadensersatz möchte und bei nicht Zahlung zum Anwalt gehen würde…
    Er droht somit konkrete weitere Schritt an und macht auch auf 250.000€ möglichen Schadensersatz aufmerksam…ich habe die Google Fonts erstmal entfernt aber muss man auf diese E-Mails überhaupt noch antworten oder wäre das ignorieren fatal?

    1. Zu den Trittbrettfahrern stelle ich heute noch ein Video online. Hier gibt es aber keine so allgemeingültige Regel wie bei den Massenabmahnungdn

      1. Ich habe vom gleichen Absender wie Franziska (Mathias Meier) ebenfalls eine E-Mail erhalten. Der Text ist schon länger im Umlauf (siehe z.B. https://cms.it-recht-kanzlei.de/google-fonts-forderung-schadensersatz-privatperson.html).
        Ich stelle mir die gleiche Frage: einfach ignorieren (Website-Fix hab ich direkt nach der E-Mail vorgenommen) oder mit einem Musterschreiben widersprechen?
        Ganz sicher bin ich mir noch nicht. Ein Tipp wäre super hilfreich 🙂

        1. Hi Chris und Franziska,

          ich kann das Risiko leider nicht einschätzen und keine Rechtsberatung im Einzelfall geben. Mir liegt auch kein Schreiben von Hr. Meier vor. Klar ist es möglich, diesen Trittbrettfahrer auch (sinngemäß) mit dem Muster abzuhandeln. Da es sich wohl um eine Privatperson ohne rechtlichen Background handelt, wird sie das Risiko recht sicher auf sich nehmen, einen Anwalt zu beauftragen und dann gerichtlich vorzugehen. Vermutlich ist diese Person ausschließlich am finanziellen Vorteil interessiert. Aber es gibt immer auch das Restrisiko, dass sich so jemand an die Datenschutzbehörden wendet und für Ärger sorgt.

          Viel Erfolg und beste Grüße

          (p. S. eigenes Video dazu kommt bald)

          1. Hi Max,
            danke für die Rückmeldung.
            Etwas verwirrt bin ich bei deiner Antwort dennoch :D. Fehlt da eventuell ein „nicht“ im Satz (mit markiert):
            „wird sie das Risiko recht sicher auf sich nehmen, einen Anwalt zu beauftragen und dann gerichtlich vorzugehen“

            Ich kann mir eben genau nicht vorstellen, dass eine Person hier den Weg über einen Anwalt geht, sondern – wie du schreibst – in erster Linie auf den finanziellen Vorteil aus ist.

  5. Guten Tag,
    habe es mit verschiedenen Emailadresse versucht mich für den Newsletter und das Musterschreiben anzumelden. Leider ohne Erfolg. Können Sie mir dieses bitte auf anderem Wege noch zukommen lassen. Vielen Dank!

    1. Hi, ich habe leider ein technisches Problem mit Sendinblue … wohl zu viele Anmeldungen täglich. Warten wir bis morgen Vormittag ab, dann bitte nochmal melden. Vielen Dank und beste Grüße!!

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 14. Oktober 2022 (zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2022)