schuetzenfestzelt_marke_streitStell dir vor, das berühmte “Schützen-Festzelt” auf dem Oktoberfest müsste sich umbenennen. Wegen einer eingetragenen Marke. Das wäre fast passiert. Aber nur fast.

Was war passiert?

Ein “findiger” Unternehmer hatte die Idee, eine Unionsmarke “Schützenfestzelt” anzumelden. Diese Marke wurde dann tatsächlich auch eingetragen. Die Marke umfasst Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen und Zelte.

Mit dieser Marke im Gepäck schrieb der gute Herr die Betreiber des Oktoberfestzelts “Schützen-Festzelt” an und bat sie zur Kasse (er forderte die Wiesn-Wirte dazu auf, einen Lizenzvertrag zu unterzeichnen).

Ich habe hier darüber berichtet: Beitrag vom 6.6.2024: Schützenfestzelt in Gefahr?

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Betreiber des Festzelts sollen dafür zahlen, dass sie ihr Zeit weiterhin “Schützen-Festzelt” nennen dürfen? Was es bei Domains gibt (Domain-Grabbing) gibt es eben auch bei Marken (Marken-Grabbing).

Löschungsantrag

Die Festzelt-Betreiber stellten beim EUIPO einen Antrag auf Löschung wegen Bösgläubigkeit. Sie argumentierten, dass die Marke in Kenntnis ihres bestehenden Unternehmenskennzeichens (also der Bezeichnung des Festzelt-Unternehmens) angemeldet wurde. Da “Schützenfestzelt” bereits langjährig in geschäftlichem Gebrauch war, sei die Anmeldung durch die Realis GmbH bösgläubig erfolgt.

Die Entscheidung der Löschungsabteilung

Am 15. Mai 2024 wies die Löschungsabteilung den Antrag auf Markenlöschung zurück. Die Hauptgründe:

  • Die Antragstellerin konnte nicht ausreichend beweisen, dass die Anmelderin bösgläubig handelte.
  • Der Anmelder war zum Zeitpunkt der Eintragung nicht verpflichtet, sich über bestehende Kennzeichen zu informieren.
  • Der bloße Umstand, dass eine Marke ähnlich zu einer bereits benutzten Bezeichnung ist, reicht nicht aus, um Bösgläubigkeit zu beweisen.

Daraufhin legte die Antragstellerin Beschwerde ein.

Die Entscheidung der Beschwerdekammer

Nach eingehender Prüfung hob die Beschwerdekammer jetzt im Januar 2025 die Entscheidung der Löschungsabteilung auf (EUIPO Aktenzeichen R 1400/2024-2). Die wichtigsten Punkte der Begründung:

  • Langjährige Benutzung durch die Antragstellerin
    Die Antragstellerin konnte nachweisen, dass sie “Schützenfestzelt” seit 2014 im geschäftlichen Verkehr nutzt.
    Sie legte Rechnungen, Medienberichte und Social-Media-Nachweise vor.
  • Kenntnis der Anmelderin vom bestehenden Zeichen
    Die Anmelderin wusste oder hätte wissen müssen, dass die Bezeichnung “Schützenfestzelt” bereits von der Antragstellerin genutzt wurde.
    Die Marke wurde bewusst in einer Weise angemeldet, die eine Behinderung der Antragstellerin ermöglichte.
  • Fehlende wirtschaftliche Aktivität der Anmelderin
    Es gab keine Hinweise darauf, dass die Anmelderin eigene wirtschaftliche Tätigkeiten unter der Marke plante.
    Die Anmeldung passte nicht zum Unternehmensgegenstand der Realis GmbH.
  • Systematisches Vorgehen der Anmelderin
    Die Anmelderin hatte zahlreiche weitere Marken unter ähnlichen Umständen angemeldet.
    In mehreren Fällen hatte sie Unternehmen kontaktiert, um Zahlungen für die Nutzung der Marken zu fordern.
  • Rechtsmissbräuchliche Absichten
    Das Verhalten der Anmelderin entsprach einem bekannten Muster missbräuchlicher Markenanmeldungen.
    Es wurde gezielt versucht, bestehende Unternehmenskennzeichen für finanzielle Forderungen zu nutzen.

Fazit: Eine wichtige Entscheidung für den Markenschutz

Die Entscheidung der EUIPO Beschwerdekammer setzt ein klares Zeichen gegen spekulative (bösgläubige) Markenanmeldungen. Unternehmen, die bestehende Kennzeichen ohne eigene Nutzungsabsicht eintragen lassen, riskieren die Nichtigkeit ihrer Marke und tragen die Kosten des Verfahrens.

Aber auch die Festzeltbetreiber haben aus der Sache gelernt: Sie haben kurz nach der fragwürdigen erstinstanzlichen Entscheidung die Marke “Schützen-Festzelt” angemeldet (Unionsmarken Nr. 019043705 und 019043719). Etwas spät, denn wären sie damit einige Zeit früher dran gewesen, hätten sie nicht so um ihre Marke bangen müssen.

Daher mein Tipp:

  • Sichere deine Marke frühzeitig ab, um Konflikte zu vermeiden.
  • Dokumentiere die Nutzung deines Unternehmenskennzeichens gründlich.
  • Falls du von einer ähnlichen Markenanmeldung betroffen bist, prüfe rechtliche Schritte.

– oder Anfrage über das Kontaktformular senden –

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 6. März 2025 (zuletzt aktualisiert: 6. März 2025)