Ab 2026 haben Online-Shops, die sich an Verbraucher richten, die Pflicht, einen Widerrufsbutton bereitzustellen. Das Bild zeigt einen Herrn, der auf einen Bildschirm zeigt, auf dem ein Widerrufsbutton abgebildet ist.Ab dem 19. Juni 2026 bist du gesetzlich verpflichtet, auf deiner Website einen Widerrufsbutton bereitzustellen. Dabei handelt es sich nicht um eine Empfehlung, sondern um eine verbindliche Vorgabe, die auf der EU Richtlinie 2023/2763 fußt. Der Gesetzgeber gibt klare Anforderungen vor, wie dieser Button gestaltet und technisch umgesetzt sein muss.

Was ist der Widerrufsbutton überhaupt?

Wenn du online Verträge mit Verbrauchern abschließt, musst du eine unkomplizierte Möglichkeit zur Verfügung stellen, um diese Verträge zu widerrufen. Diese Möglichkeit wird als „elektronische Widerrufsfunktion“ bezeichnet. Der entsprechende Button muss direkt auf deiner Website oder in deiner App integriert sein.

Ziel ist es, Vertragsbeendigungen genauso einfach zu ermöglichen wie Vertragsabschlüsse. Der neue Button soll dies gewährleisten. Wird die Vorgabe nicht umgesetzt, drohen Bußgelder oder Abmahnungen.

Das Gesetz betrifft sämtliche Fernabsatzverträge – also nahezu alle Online-Geschäfte. Ob du Produkte versendest, Dienstleistungen anbietest oder digitale Inhalte vertreibst – du bist betroffen.

Ein Beispiel: Du betreibst einen Online-Shop für Nahrungsergänzungsmittel. Ein Kunde bestellt, entscheidet sich später um und nutzt den Widerrufsbutton. Du erhältst sofort eine Benachrichtigung. So wird es ab 2026 ablaufen.

Wenn du dich frühzeitig mit den Anforderungen befasst, kannst du rechtliche Risiken vermeiden und gleichzeitig deinen Kunden zeigen, dass du transparent und kundenorientiert arbeitest.

Hinweis: Bereits seit längerem gilt die Pflicht, einen Kündigungsbutton bereitzustellen. Mehr Informationen hierzu in einem älteren Beitrag: Kündigungsbutton: DAS musst du ab 1.7.2022 beachten (als Shop-Betreiber)

Wo du den Button platzieren musst

Der Button muss gut sichtbar und einfach auffindbar sein. Das Gesetz verlangt, dass er dauerhaft, eindeutig und unmittelbar zugänglich ist. Eine versteckte oder kompliziert verlinkte Positionierung ist nicht zulässig.

Viele Anbieter ziehen die Platzierung in der Fußzeile in Betracht. Das kann funktionieren – sofern der Button dort ausreichend hervorgehoben wird. Idealerweise platzierst du ihn im Kundenbereich oder direkt in der Nähe des jeweiligen Vertrags.

Wichtig: Der Button muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein – in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss. Während dieser Zeit darf er weder entfernt noch deaktiviert werden.

Auch auf mobilen Endgeräten muss die Funktion reibungslos nutzbar sein. Ganz gleich, ob Nutzer mit dem Smartphone oder Tablet auf deine Seite zugreifen – der Button muss sichtbar und klickbar sein. Technische Barrieren sind nicht zulässig.

Ein Beispiel: Du bietest Mobilfunkverträge über deine Website an. Ein Kunde registriert sich und möchte am Folgetag widerrufen. Er öffnet deine Seite auf dem Handy und erkennt sofort den Button. Genau so soll es sein.

Wenn du die gesetzlichen Anforderungen einhältst, schützt du dich zuverlässig vor Beschwerden und rechtlichen Konsequenzen.

Wie der Button funktionieren soll

Der Button ist kein dekoratives Element, sondern muss eine funktionierende Widerrufsoption bereitstellen. Sobald ein Kunde darauf klickt, muss sich ein Formular öffnen, das den Widerruf in zwei einfachen Schritten ermöglicht.

  1. Im ersten Schritt gibt der Kunde seine Daten ein – beispielsweise Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse. Darüber hinausgehende Angaben sind nicht erlaubt. Es dürfen weder umfangreiche Abfragen noch zusätzliche Felder eingefügt werden.
  2. Im zweiten Schritt klickt der Kunde auf eine Schaltfläche wie „Widerruf absenden“. Damit wird der Widerruf wirksam erklärt. Du darfst den Kunden nicht dazu verpflichten, ein Schreiben zu senden oder sich einzuloggen.

Anschließend musst du umgehend eine Bestätigung versenden – per E-Mail oder auf einem sogenannten „dauerhaften Datenträger“, den der Kunde speichern kann.

Diese E-Mail muss den vollständigen Inhalt des Widerrufs enthalten – inklusive Datum, Uhrzeit und einer Bestätigung des Eingangs. Diese Vorgabe ist verpflichtend.

Ein Beispiel: Du betreibst einen Online-Buchshop. Ein Kunde widerruft über den Button. Deine Systeme verarbeiten den Vorgang automatisch, und die Eingangsbestätigung wird direkt versendet. Damit erfüllst du deine rechtlichen Pflichten.

Warum du dich rechtzeitig vorbereiten solltest

Viele Anbieter haben diese Neuerung noch nicht berücksichtigt. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet späteren Aufwand.

Wenn du abwartest, steigt das Risiko von Fehlern. Diese können zeit- und kostenintensiv sein. Verstöße können mit Bußgeldern in Höhe von mehreren tausend Euro geahndet werden. Abmahnungen erfolgen in E-Commerce-Fragen häufig und schnell.

Aber es geht nicht nur um Risiken. Mit dem Button schaffst du Vertrauen. Du zeigst deinen Kunden, dass du ihre Rechte respektierst. Das stärkt deine Glaubwürdigkeit – und deine Marke.

Ein Beispiel: Du betreibst einen digitalen Abo-Dienst. Ein Kunde erkennt, dass er mit einem Klick kündigen kann – das schafft Sicherheit. Genau darum geht es: um Transparenz und Fairness.

Je früher du mit der Umsetzung beginnst, desto einfacher wird sie. Du kannst dein System rechtzeitig testen, deine Mitarbeitenden einweisen und die Abläufe optimieren.

Falls du technische Unterstützung benötigst, kannst du externe Hilfe in Anspruch nehmen. Auch Plattformen wie die Verbraucherzentrale bieten hilfreiche Informationen – auch für Anbieter.

Welche Daten du abfragen darfst

Beim Widerruf dürfen ausschließlich drei Angaben abgefragt werden. Weitere Daten sind nicht zulässig. Ziel des Gesetzes ist ein schneller und unkomplizierter Prozess.

  • Name des Kunden
  • Angabe zum Vertrag, z. B. Bestellnummer
  • Kontakt für die Bestätigung, z. B. E-Mail-Adresse

Weitere Angaben wie das Geburtsdatum, eine Begründung oder ein Login dürfen nicht gefordert werden. Jedes zusätzliche Feld gilt als Hürde – und ist gesetzlich unzulässig.

Wenn du dich an diese Vorgaben hältst, ist dein Widerrufsprozess rechtssicher. So vermeidest du Konflikte mit Behörden oder Mitbewerbern.

Ein Beispiel: Dein Kunde gibt seine Daten ein. Dein System prüft automatisch, ob die Bestellnummer korrekt ist. Anschließend wird sofort die Bestätigung versendet. So einfach muss der Prozess ablaufen.

Halte die Funktion bewusst schlank. So erfüllst du die rechtlichen Vorgaben – und deine Kunden profitieren von einem benutzerfreundlichen Ablauf.

Was nach dem Klick auf den Button passiert

Sobald der Kunde auf den Button klickt, gilt der Widerruf als eingegangen. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt deiner Kenntnisnahme, sondern der Moment des Klicks.

Unmittelbar danach musst du eine Bestätigung versenden. Diese E-Mail muss automatisch generiert und verschickt werden. Sie muss den Eingang des Widerrufs bestätigen – inklusive Datum und Uhrzeit.

Diese Pflicht greift unmittelbar nach Absenden des Widerrufs. Eine spätere Reaktion ist nicht zulässig. Auch ein Hinweis wie „Wir melden uns in Kürze“ reicht rechtlich nicht aus.

Nach erfolgtem Widerruf musst du den Vertrag auflösen. Bereits erhaltene Zahlungen sind zurückzuerstatten. Falls eine Leistung bereits erbracht wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wertersatz geltend gemacht werden.

Ein Beispiel: Dein Kunde hat eine Software gekauft, sie aber nicht genutzt. Nach dem Widerruf erhältst du kein Entgelt. Hat er die Software bereits verwendet, kannst du ggf. anteilig abrechnen. Das hängt vom Einzelfall ab.

Wichtig: Der Widerruf über den Button ist eine zusätzliche Option. Der Kunde darf auch weiterhin per E-Mail oder Brief widerrufen. Du darfst diese Wege nicht ausschließen.

Was du jetzt konkret tun solltest

Die Umsetzung des Buttons ist zwar erst ab Juni 2026 verpflichtend – dennoch solltest du bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Eine durchdachte Umsetzung benötigt Zeit.

Starte mit einer Analyse deiner bestehenden Verträge. Prüfe, welche deiner Angebote unter die Regelung fallen. Beurteile, ob deine Website technisch vorbereitet ist, und plane, wie die automatisierte Bestätigung erfolgen soll.

Falls du Unterstützung benötigst, ziehe Fachleute hinzu. Du kannst dich mit deiner Agentur abstimmen, dich mit anderen Anbietern austauschen oder erste technische Lösungen testen. Je früher du beginnst, desto entspannter verläuft der Übergang.

Hier drei Schritte, die du jetzt angehen solltest:

  • Prüfe, ob dein Angebot unter die gesetzliche Pflicht fällt
  • Plane die technische Integration des Buttons
  • Teste die automatische Bestätigungs-E-Mail

Informiere dich auf vertrauenswürdigen Plattformen wie der Verbraucherzentrale. Dort findest du fundierte Informationen – sowohl für Verbraucher als auch für Anbieter.

Wenn du die gesetzlichen Anforderungen erfüllst, schützt du dich wirksam – und stärkst zugleich das Vertrauen deiner Kunden. Der Button ist keine Hürde, sondern ein Instrument. Und du kannst damit zeigen, wie professionell du arbeitest.

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 25. Juli 2025 (zuletzt aktualisiert: 25. Juli 2025)