Ein Urteil, das die Gitarrenwelt aufwühlt
Am 22.12.2025 fällte das LG Düsseldorf ein Urteil – Az. 14c O 64/25 – das seither in der gesamten Musikinstrumenten-Branche für Aufruhr sorgt. Das Gericht entschied: Der Korpus der E-Gitarre „Stratocaster“ ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst. Kläger war der US-amerikanische Gitarrenhersteller Fender. Beklagte: ein chinesisches Unternehmen, das auf AliExpress nahezu identische Kopien der Stratocaster vertrieb.
Jetzt macht Fender zudem ernst und schreibt anscheinend Händler bzw. Hersteller an, die Gitarren mit gleichartigen Korpussen vertreiben. Fender scheint zu fordern, dass diese nicht nur den Weitervertrieb unterlassen und bestehende Ware vernichten. Sie sollen auch noch die bestehenden Kunden kontaktieren und bereits verkaufte Produkte zurückrufen.
Was das Gericht konkret entschieden hat
Das Landgericht Düsseldorf prüfte zunächst seine eigene internationale Zuständigkeit. Das war keine Selbstverständlichkeit, denn die Beklagte saß in China. Das Gericht bejahte die Zuständigkeit: Die chinesische Firma hatte Gitarren über AliExpress aktiv nach Deutschland geliefert. Ein Testkauf mit Lieferung nach Meerbusch belegte das eindeutig.
Dann wandte das Gericht deutsches Urheberrecht an. Es stützte sich dabei auf einen deutsch-amerikanischen Staatsvertrag aus dem Jahr 1892. Dieser Vertrag garantiert US-amerikanischen Urhebern in Deutschland denselben Schutz wie deutschen Staatsbürgern. Das klingt antiquiert, ist aber geltendes Recht. Der Bundesgerichtshof hat diesen Mechanismus im sogenannten Tarzan-Urteil von 2014 bestätigt. Konkret ergibt sich das aus § 121 UrhG.
Inhaltlich stellte das Gericht fest: Der Korpus der Stratocaster ist eine „eigene geistige Schöpfung“ von Leo Fender und damit ein Werk nach § 2 Nr. 4 UrhG. Das Gericht beschrieb die Form in bemerkenswerter Detailtreue. Es sprach von weichen Rundungen, die an einen weiblichen Rumpf erinnern. Es beschrieb das linke Horn als einem ausgestreckten Arm ähnlich. Es hob die asymmetrischen S-Linien hervor und die dreidimensionale Abflachung der linken Rückseite.
Das alles, so das Gericht, spiegele die Persönlichkeit ihres Schöpfers Leo Fender wider. Und genau das ist der rechtliche Kern: Urheberrecht schützt keine Ideen, aber es schützt individuelle kreative Ausdrucksformen. Das Gericht sah diese Schwelle eindeutig als überschritten an.
Die chinesische Gitarre übernahm nach Feststellung des Gerichts nahezu alle prägenden Elemente: die äußere Korpusform, die Anbringung des Schlagbretts, die Position der Kabelauslassung – und sogar die charakteristische Abflachung auf der linken Rückseite. Dass das Fender-Logo fehlte, spielte keine Rolle. Farbe und Label sind für das Urheberrecht irrelevant.
Das Ergebnis: Die Beklagte darf im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine E-Gitarren vertreiben, deren Korpus der Stratocaster-Form entspricht – bei Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro je Zuwiderhandlung oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft.
Warum Urheberrecht und nicht Markenrecht?
Viele fragen sich: Warum klagt Fender nicht einfach auf Markenschutz? Der Name „Stratocaster“ ist schließlich eine eingetragene Marke. Die Antwort liegt in der Geschichte. Der Markenname schützt die Bezeichnung, nicht die Form.
Fender versuchte 2009 in den USA, die Korpusform als Marke eintragen zu lassen. Das scheiterte. US-amerikanische Gerichte stufen die Stratocaster-Form als sogenannte „Public Domain“ ein. In den USA darf deshalb jeder eine Gitarre mit dieser Form bauen, solange er sie nicht „Stratocaster“ nennt und die charakteristische Kopfplatte nicht kopiert.
In Europa, konkret in Deutschland, sieht das nun anders aus. Fender wählt hier den Weg des Urheberrechts. Das ist cleverer, weil das Urheberrecht von Gesetzes wegen entsteht – ohne Registrierung. Es gibt keinen Antrag, keinen Eintrag, kein offizielles Verfahren. Wenn ein Werk die Schutzvoraussetzungen erfüllt, ist es automatisch geschützt. Das bedeutet im Umkehrschluss: 70 Jahre nach Erscheinen der Gitarre behauptet Fender sinngemäß: Die Form war die ganze Zeit geschützt. Ihr alle habt sie illegal kopiert.
Was Fender jetzt von Händlern und Herstellern fordert
Fender verschickt aktuell nach Branchenberichten Abmahnungen an Händler und Hersteller in Europa. Die Forderungen darin sind weitreichend. Das berichten mehrere bekannte YouTube-Kanäle aus der Gitarrenszene, u.a. einer, der einen solchen Brief eingescannt und veröffentlicht hat.
Die Schreiben fordern den sofortigen Vertriebsstopp!
Allein Thomann soll nach Schätzungen rund 5.000 bis 10.000 betroffene Gitarren auf Lager haben. Thomann ist einer der größten Musikhändler der Welt – und nach verfügbaren Unternehmenskennzahlen sogar größer als Fender selbst. Auch andere große Händler wie Andertons in Großbritannien oder Music Store in Köln sollen entsprechende Schreiben erhalten haben.
Was das für kleine Gitarrenbauer bedeutet
Besonders hart trifft es die kleinen Werkstätten. Stell dir vor: Ein Gitarrenbauer verbringt zwei Wochen damit, eine maßgeschneiderte Stratocaster-ähnliche Gitarre für einen Kunden herzustellen. Er verwendet hochwertige Materialien, feilt jeden Bund von Hand und baut das Instrument mit großer Sorgfalt.
Wenn Fenders Forderungen durchkämen, müsste dieser Gitarrenbauer die fertige Gitarre zurücknehmen. Er müsste sie vernichten. Er müsste seinem Kunden das Geld zurückzahlen. Und er hätte zwei Wochen Arbeit für nichts getan – ohne Entschädigung.
Für Boutique-Hersteller wie Friedman, Suhr oder andere Edelschmiede wäre die Lage ebenfalls dramatisch. Viele von ihnen bauen seit Jahrzehnten Stratocaster-ähnliche Gitarren – teilweise in deutlich höherer Qualität als Fender selbst. Diese Firmen haben Mitarbeiter, teure Maschinen und langjährige Kundenbeziehungen. Ein Verbot würde ihre Existenz gefährden.
Wie stark ist das Urteil wirklich – und wo liegen die Schwachstellen?
Das Landgericht Düsseldorf hat seine Entscheidung sorgfältig begründet, auch wenn es nur ein Versäumnisurteil ist, bei dem das Gericht den Anspruch „kursorisch“ zu prüfen hat – ohne Beweisaufnahme. Es stützte sich auf aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Gericht zog insbesondere das BGH-Urteil zur Birkenstock-Sandale Urteil des Bundesgerichtshof vom 20. Februar 2025 („Birkenstock-Sandale“, Az. I ZR 16/24, I ZR 17/24 und I ZR 18/24) heran. Dort hat der BGH entschieden, dass Gebrauchsgegenstände nur dann urheberrechtlich geschützt sind, wenn ihre konkrete Gestaltung eine hinreichende eigenschöpferische künstlerische Leistung erkennen lässt und nicht im Wesentlichen durch technische oder funktionale Vorgaben geprägt ist.
- andere Landgerichte – selbst andere Senate des LG Düsseldorf – können diametral anders entscheiden
- andere Oberlandesgerichte können unterschiedlich über diese Frage entscheiden
- der BGH kann dann eine endgültige Entscheidung treffen
Die Frage, ob ein 70 Jahre alter Gitarrenkorpus, der seither von tausenden Herstellern weltweit kopiert wurde, noch als „individueller“ Ausdruck einer Persönlichkeit gilt, ist mindestens diskutabel. Urheberrecht schützt nicht das Handwerk, nicht die Funktion, nicht die Idee. Es schützt die konkrete individuelle Formgebung. Ob diese Schwelle hier wirklich überschritten ist, hat noch kein streitig geführtes Gericht entschieden.
Es gibt sicherlich das Argument der langen Duldung. Wenn eine Form jahrzehntelang von allen benutzt wird und niemand dagegen vorgeht, entsteht die Frage, ob die Rechte nicht zumindest teilweise verwirkt sind. Das ist im deutschen Recht nicht einfach zu bejahen – aber das Argument ist nicht von vornherein aussichtslos.
Was Händler und Hersteller jetzt tun sollten
Wenn du als Händler oder Hersteller ein solches Schreiben von Fender oder von Fenders Anwälten erhältst, tue eines auf keinen Fall: Unterschreibe nichts, ohne vorher einen Anwalt konsultiert zu haben. In der Praxis unterschreiben viele kleine Händler aus Angst und Zeitdruck voreilig – und geben damit Rechte auf, die sie vielleicht gar nicht aufgeben müssten.
Lass das Schreiben von einem Fachanwalt für Urheberrecht oder gewerblichen Rechtsschutz prüfen. Prüfe, ob das angegebene Urteil überhaupt auf deinen konkreten Fall passt. Das Düsseldorfer Urteil betrifft eine sehr spezifische Gitarre, die nahezu identisch mit der Stratocaster war. Dein Produkt könnte ausreichend abweichen – etwa durch andere Korpustiefen, andere Kurvenradien oder eine abweichende Pickguard-Form.
Dokumentiere alles. Halte fest, wie deine Gitarren aussehen, welche Maße sie haben und wie sie sich von der Stratocaster unterscheiden. Hol dir Fotos, Zeichnungen und technische Daten. Im Fall eines Rechtsstreits trägt Fender die Beweislast für die Verletzung. Je mehr Unterschiede du nachweisen kannst, desto schwächer ist Fenders Position.
Beobachte außerdem die weitere Rechtsentwicklung. Das Düsseldorfer Urteil ist die erste – und bislang einzige – gerichtliche Entscheidung dieser Art in Deutschland. Es ist davon auszugehen, dass andere Gerichte in absehbarer Zeit ebenfalls mit dieser Frage befasst werden. Möglicherweise kommen sie zu anderen Ergebnissen.
Überlege schließlich, ob eine Mitgliedschaft in einem Branchenverband sinnvoll ist, der kollektiv gegen diese Abmahnwelle vorgehen kann. Einzelkämpfer gegen einen Großkonzern wie Fender haben es schwer. Gemeinsam – mit geteilten Anwaltskosten und koordinierter Strategie – steigen die Chancen erheblich.
Fazit: Ein Präzedenzfall mit offenem Ausgang
Das Landgericht Düsseldorf hat eine juristische Bombe gezündet. Es hat, gestützt auf ein Versäumnisurteil ohne echten Widerspruch, den Grundstein für eine mögliche urheberrechtliche Monopolisierung der Stratocaster-Form in Deutschland gelegt. Fender nutzt dieses Urteil nun aggressiv, um Händler und Hersteller unter Druck zu setzen.
Das ist strategisch nachvollziehbar. Fender kämpft gegen billige Massenkopien, die seinen Absatz beeinträchtigen. Wer einfach eine identische Gitarre für 60 Euro aus China kaufen kann, braucht vielleicht keine Fender für 800 Euro. Das Unternehmen hat ein legitimes wirtschaftliches Interesse daran, sich gegen echte Plagiate zur Wehr zu setzen.
Aber die Mittel, die Fender hier wählt, schießen weit über das Ziel hinaus. Die Forderung nach Vernichtung von tausenden Gitarren – darunter handgefertigte Boutique-Instrumente, die in wochenlanger Arbeit entstanden sind – ist unverhältnismäßig. Die Forderung nach Kundendaten ist datenschutzrechtlich bedenklich. Und das Vorgehen gegen Händler, die Fenders eigene Produkte seit Jahren erfolgreich vertreiben, ist strategisch kurzsichtig.
Rechtlich ist die Lage noch nicht entschieden. Ein Versäumnisurteil ist kein höchstrichterliches Urteil. Kein BGH, kein EuGH hat bislang bestätigt, dass der Stratocaster-Korpus in Deutschland urheberrechtlich geschützt ist. Es ist gut möglich, dass ein streitig geführter Prozess zu einem anderen Ergebnis kommt.
Für die Branche bedeutet das: Nicht in Panik verfallen, aber auch nicht leichtfertig sein. Wer ein Abmahnschreiben bekommt, braucht sofort anwaltliche Hilfe. Wer keines bekommen hat, sollte das Thema trotzdem im Blick behalten. Denn was in Düsseldorf begann, könnte die gesamte europäische Gitarrenindustrie dauerhaft verändern.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob Fender seinen Kurs hält – oder ob der Druck aus der Industrie, von Händlern und aus der Öffentlichkeit das Unternehmen dazu bringt, einen vernünftigeren Weg einzuschlagen: etwa ein faires Lizenzmodell, das die kreative Leistung Leo Fenders würdigt, ohne gleichzeitig eine ganze Branche in den Ruin zu treiben.
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