LG Köln erlässt gegen ALDI SÜD einstweilige Verfügung wegen Dubai-Schokolade.
Was war passiert?
Der Trend rund um Dubai-Schokolade ist noch nicht ganz vorbei. Da springt natürlich auch ALDI SÜD auf den Zug auf und verkauft die Schokolade mit der Pistaziencreme-Füllung und Engelshaar (Kadayif).
Auch der Schokoladen-Importeur Wilmers hat Dubai-Schokolade im Angebot. Doch mit einem kleinen aber feinen Unterschied im Herstellungsland:
- Aldi Süd: Türkei
- Wilmers: Dubai.
Wilmers meint, dass Dubai-Schokolade nur “echt” ist, wenn sie aus Dubai kommt. Wilmers beantragt deshalb den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln.
Was sagt das LG Köln?
Das Landgericht Köln hat diese Verfügung tatsächlich am 6. Januar erlassen (Az. 33 O 544/24).
Argument: Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher über die Herkunft des Produkts getäuscht werden. Damit liegt eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Irreführung vor. Konkret beanstandete das Gericht den unzulässigen Gebrauch einer geografischen Herkunftsangabe (§§ 127, 128 MarkenG).
Mit der Zustellung dieser Verfügung an Aldi Süd – sicherlich bereits erfolgt – darf Aldi Süd keine Dubai-Schokolade mehr anbieten, die nicht aus Dubai stammt.
Ist damit der Streit beendet?
- Der Widerspruch richtet sich gegen eine per Beschluss erlassene einstweilige Verfügung
- Die Berufung greift eine einstweilige Verfügung an, die per Endurteil nach einer mündlichen Verhandlung erlassen wurde.
Dennoch muss sich Aldi Süd bis auf weiteres an die Unterlassungsverfügung halten, wenn der Discounter kein Ordnungsgeld riskieren möchte. Aldi Süd muss also die Regale räumen.
Wie siehst du das?
Muss Dubai-Schokolade beglich aus Dubai stammen?