os-plattform abschaffung 2025

Was war die OS-Plattform eigentlich?

Die OS-Plattform sollte Verbrauchern und Online-Unternehmern helfen, Streitigkeiten schnell und einfach zu lösen. Die Europäische Union hatte sie 2013 ins Leben gerufen. Ziel war es, eine möglichst einfache und kostengünstige Möglichkeit zur Konfliktlösung zu schaffen. Verbraucher konnten dort Beschwerden gegen Online-Händler einreichen. Diese Beschwerden sollten dann von einer neutralen Schlichtungsstelle bearbeitet werden.

Doch die Plattform hatte einige Probleme. Die wenigsten Händler haben aktiv mitgewirkt. Verbraucher wussten oft gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt. Viele Beschwerden wurden nie abschließend geklärt. Das System blieb starr und ineffektiv.

Warum war die OS-Plattform ein Flop?

Die Idee klang gut, doch in der Praxis funktionierte sie nicht. Kaum ein Fall konnte dort tatsächlich gelöst werden. Unternehmer ignorierten die Anfragen oft einfach. Ohne eine Verpflichtung zur Teilnahme war das System wirkungslos. Verbraucher hatten keine Garantie, dass ihre Beschwerde überhaupt bearbeitet wird.

Hinzu kam, dass viele Mitgliedstaaten eigene Schlichtungsstellen betreiben. Diese wurden von Verbrauchern viel häufiger genutzt als die zentrale OS-Plattform. Wer sich beschweren wollte, wandte sich direkt an nationale Stellen oder ging zum Anwalt.

Auch die Benutzerfreundlichkeit ließ zu wünschen übrig. Viele fanden die Plattform kompliziert und unübersichtlich. Wer einmal eine Beschwerde eingereicht hatte, bekam oft wochenlang keine Antwort. So wurde die Plattform immer bedeutungsloser.

Das Ende der OS-Plattform – was passiert nun?

Der EU-Gesetzgeber hat die Schwächen der Plattform erkannt. Mit der Verordnung 2024/3228 wird die OS-Plattform nun abgeschafft. Die alte Verordnung (524/2013) tritt am 20. Juli 2025 außer Kraft. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt gibt es die Plattform nicht mehr.

Schon ab dem 20. März 2025 werden keine neuen Beschwerden mehr angenommen. Wer also nach diesem Datum eine Streitigkeit hat, kann dort nichts mehr einreichen. Für laufende Verfahren wird es wohl eine kurze Übergangszeit geben. Doch danach ist das Kapitel endgültig abgeschlossen.

Was bedeutet das für Online-Händler?

Online-Händler sind bisher verpflichtet, in ihrem Impressum auf die OS-Plattform zu verlinken. Das steht so in Artikel 14 der alten Verordnung. Doch was passiert nun mit dieser Pflicht?

Die neue Verordnung sagt dazu nichts. Sie hebt die alte Verordnung erst ab dem 20. Juli 2025 auf. Das bedeutet: Bis zu diesem Datum bleibt die Pflicht zur Verlinkung bestehen. Selbst wenn die Plattform ab dem 20. März 2025 keine neuen Fälle mehr annimmt, muss der Link im Impressum bleiben.

Einige werden argumentieren, dass ein toter Link irreführend ist. Doch solange das Gesetz ihn verlangt, bleibt er Pflicht. Es ist Aufgabe der EU, auf der Plattform klarzustellen, dass keine neuen Beschwerden mehr angenommen werden.

Müssen Online-Händler den Link aktiv entfernen?

Ja, aber erst ab dem 20. Juli 2025. Wer den Link vorher entfernt, riskiert Abmahnungen. Abmahnvereine könnten argumentieren, dass ein fehlender Link gegen geltendes Recht verstößt. Das könnte zu Abmahnkosten und unnötigem Aufwand führen.

Deshalb sollten Händler den Link bis zum offiziellen Ende der Verordnung im Impressum belassen. Nach dem 20. Juli 2025 sollte er dann gelöscht werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich bei juristischen Fachstellen informieren. Ein übersichtlicher Artikel dazu findet sich hier.

Gibt es Alternativen zur OS-Plattform?

Ja, es gibt verschiedene Alternativen für Verbraucher und Händler:

  • Nationale Schlichtungsstellen: In vielen EU-Ländern gibt es bewährte Anlaufstellen für Verbraucher.
  • Verbraucherschutzorganisationen: Diese bieten oft direkte Hilfe und rechtliche Beratung.
  • Gerichtliche Verfahren: Wer sein Recht einklagen will, kann natürlich auch vor Gericht ziehen.

Je nach Fall kann eine der Alternativen sinnvoller sein als die OS-Plattform es je war.

Fazit: Die OS-Plattform hat ausgedient

Die OS-Plattform war gut gemeint, aber schlecht umgesetzt. Kaum ein Verbraucher oder Händler hat sie ernsthaft genutzt. Der EU-Gesetzgeber hat das erkannt und zieht nun die Konsequenzen. Ab dem 20. März 2025 nimmt die Plattform keine Fälle mehr an. Am 20. Juli 2025 wird sie dann endgültig abgeschaltet.

Online-Händler müssen bis dahin den Link aufrechterhalten. Wer ihn zu früh entfernt, könnte Probleme bekommen. Ab dem 20. Juli 2025 sollte der Link dann aber aus dem Impressum verschwinden.

Wer als Verbraucher eine Alternative sucht, kann sich an nationale Stellen oder Verbraucherschutzorganisationen wenden. Die OS-Plattform wird jedenfalls nicht vermisst werden.

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 29. Januar 2025 (zuletzt aktualisiert: 29. Januar 2025)