ippc abmahnung instagram daniel sebastian tiktokWenn du Musik auf Instagram nutzt, ohne die richtige Lizenz zu besitzen, kann das teure Konsequenzen haben. Momentan verschickt die Kanzlei IPPC Law (RA Daniel Sebastian) im Auftrag der B1 Recordings GmbH Abmahnungen an Nutzer, die beispielsweise das Lied „Pedro“ von Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà in ihren Posts verwenden.

In diesen Abmahnungen wird die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehreren tausend Euro gefordert. Außerdem verlangen die Abmahner die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Wer ist IPPC Law?

IPPC Law ist eine Kanzlei, die sich Massenabmahnungen verschrieben hat. Federführend ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der seit rund zwei Jahrzehnten für Abmahnungen im Bereich Urheberrecht bekannt ist.

Warum bekomme ich eine Abmahnung?

IPPC Law schreibt dich als Vertreter von Inhabern musikalischer Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte an. Der Vorwurf: du hast urheberrechtlich geschützter Musik in Videos auf Social Media ohne die nötige Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht (Instagram, TikTok).

Dementsprechend fordert dich die Kanzlei unter anderem dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadenersatz für die Gesamtdauer der Veröffentlichung des Videos zu zahlen.

Am Ende droht dir die Kanzlei gerichtliche Schritte an, falls du die geltend gemachten Ansprüche nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllst.

Die „Vorstufe“ einer Abmahnung ist die sogenannte Berechtigungsanfrage. Diese wird von Abmahnern ebenfalls häufig gewählt. Hierbei handelt es sich um ein Schreiben, mit dem der Rechteinhaber noch keine Ansprüche geltend macht sondern „informell“ die Gelegenheit gibt, Auskunft über deine Nutzungsbefugnis zu erteilen. Solltest du eine Lizenz nicht vorweisen können oder nicht auf diese Berechtigungsanfrage reagieren, folgt die Abmahnung (s. o.). Die Berechtigungsabmahnung ist also nur eine Vorstufe, führt aber fast immer zur Abmahnung.

Was fordert IPPC konkret?

Unterlassungsanspruch

Zunächst fordert dich IPPC im Regelfall dazu auf, die in beanstandete Musiknutzung künftig zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um den Unterlassungsanspruch auszuräumen. Das ist ein für Abmahnungen übliches Vorgehen, mit dem eine klageweise Durchsetzung des Anspruchs vermieden wird.

Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, in dem du dich verpflichtest, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Falls du dagegen verstößt, musst du eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Diese Verpflichtung kann lebenslang gelten!

Häufig liegt der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Diese ist fast immer zugunsten der abmahnenden Partei formuliert. Das kann für dich langfristig problematisch werden. Unterschreibe nichts voreilig! Lass die Abmahnung vorher rechtlich prüfen.

Lizenzschadenersatz

Dieser wird oft nach dem Prinzip der Lizenzanalogie berechnet. Das bedeutet, es wird geschätzt, was eine offizielle Lizenz für die Nutzung gekostet hätte. Hier greift IPPC aus meiner Sicht viel zu hoch, weil es sich auf brancheninterne Preislisten bezieht (DMV Erfahrungsregeln). Teilweise fordert IPPC Beträge von 20.000 € und mehr mit dem Argument, der streitgegenständliche Song habe sich viele Monate auf dem Social Media Account des Abgemahnten befunden. Nach der Rechtsprechung sind solche internen Preislisten allerdings nicht ohne weiteres auf den Einzelfall übertragbar.

Bislang gibt es keinerlei aussagekräftige Urteile bezüglich eines Lizenz Schadenersatzes für die unberechtigte Musiknutzung auf Social Media Plattformen. Bisher vermeiden die Musik-Abmahner auch tunlichst die gerichtliche Inanspruchnahme. Denn auch sie trifft ein hohes Risiko. Spricht ein Gericht deutlich weniger zu, als gefordert, würde das das Kartenhaus mit den geforderten Mondpreisen zum einstürzen bringen.

Abmahnkosten

Die Abmahnkosten hängen von der Höhe des Streitwerts ab und können mehrere hundert oder tausend Euro betragen. IPPC fordert oft Abmahnkosten von mehreren Tausend Euro und berechnet diesen Betrag aus einem angeblichen Gegenstandswert von 50.000 €. Auch dieser Betrag ist aus meiner Sicht zu hoch gegriffen für die Intensität der Nutzung, üblicherweise werden häufig 10.000 € als Gegenstandswert angenommen.

Warum ist Musik auf Instagram und TikTok ein Problem?

Wenn du dieses Thema detaillierter lesen möchtest, empfehle ich dir meinen Artikel von 2023.

Kurz zusammengefasst: fast jeder Song ist urheberrechtlich geschützt. Schutzfähig sind:

  • Komposition (Werk nach § 2 UrhG)
  • Bearbeitung (Werk nach § 2 UrhG)
  • Interpretation (Leistungsschutzrecht nach § 73 UrhG)
  • Produktion (Tonträgerherstellerrecht nach § 85 UrhG)

Die Nutzung urheberrechtlich geschützte Musik in Videos auf Social Media Plattformen ist sehr kritisch. Denn indem du Videomaterialien mit der geschützten Musik vermischt, wird das sogenannte Synchronisationsrecht tangiert. Dieses Recht kann dir in der Regel nicht die Verwertungsgesellschaft (GEMA) einräumen, sondern nur der Urheber selbst oder der Verlag.

Jetzt gibt es zwar das sogenannte Urheberrechte-Diensteanbieter Gesetz (UrRDaG). Dieses verpflichtet grundsätzlich die Plattformen, mit den bekannteren Verlagen Rahmenverträge abzuschließen beziehungsweise sich um den Abschluss solcher Verträge zu bemühen.

Dies betrifft aber auch nur die Plattformen selbst. Eine Schutzwirkung zugunsten der Plattformnutzer ist wenn dann nur bei nicht-kommerzieller Musik gegeben (§ 6 UrhDaG), nicht bei Musik für kommerzielle Beiträge oder Kanäle.

Die meisten Plattformen haben zwar eine eigene Musikbibliothek (library). Dort findest du aber natürlich nicht die Chart-Songs, sondern eher unbekanntere Sounds. Auch bestimmte Labels haben eigene Bibliotheken wie z. B. Universal.

Merke: Nicht nur derjenige kann dich abmahnen, der sich eine Melodie oder einen Text ausgedacht hat. Einen Unterlassungs- bzw. Schadensersatzanspruch hat auch der Tonträgerhersteller (im Regelfall das Label). Das Tonträgerherstellerrecht spielt bei Remixes eine besondere Rolle.

Welche Songs werden häufig abgemahnt?

Die folgende Liste ist natürlich nicht abschließen, stellt aber nach meiner Erfahrung ein repräsentatives Bild dar. Es handelt sich bei den von IPPC beanstandeten Nutzungen häufig um aktuelle Remixes:

  • Deep Down (feat. Never Dull) – Alok, Ella Eyre, Kenny Dope
  • HVME – Goosebumps
  • Vicetone & Tony Igy – Atronomia
  • Dimitri Vegas & Like Mike – Thank You (Not So Bad)
  • Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carrà – Pedro
  • Ilkay Sencan & Dynoro – Rockstar
  • SAINt JHN – Roses (Imanbek Remix)
  • southstar – Miss You

Wie kann ich Musik legal nutzen?

Instagram und TikTok bieten zwar eine eigene Musikbibliotheken an. Diese enthalten lizenzierte Musikstücke, die du unter bestimmten Bedingungen nutzen darfst. Dabei gibt es Unterschiede je nach Art der Nutzung:

  • Private Nutzung: Du kannst Musik aus der Instagram-Musikbibliothek für private Inhalte in der Regel verwenden. Instagram und TikTok haben dafür Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA abgeschlossen.
  • Kommerzielle Nutzung: Wenn du Musik für geschäftliche Zwecke nutzt, benötigst du eine spezielle Lizenz. Die Musikbibliothek von Instagram deckt das nicht ab

„Aber die Musik war auf Instagram!?“

Häufig teilen mir Mandantin mit, sie hätten den strittigen Song direkt auf der Plattform (zum Beispiel Instagram) gefunden und eingebunden. In meinen dann, es darf doch nicht verboten sein, wenn Instagram den Song zur Verfügung stellt.

Das ist allerdings ein Irrglaube. Nur weil ein Song auf Instagram vorhanden ist, berechtigt dich dies nicht gegenüber dem jeweiligen Rechteinhaber. Du könntest höchstens im zweiten Schritt Instagram in Anspruch nehmen (was natürlich utopisch ist).

Was tun, wenn du eine Abmahnung erhältst?

Wenn du eine Abmahnung erhältst, solltest du nicht in Panik geraten, aber auch nicht einfach nichts tun. Beachte diese Punkte:

  • Ignoriere die Abmahnung nicht! Falls du die Frist verstreichen lässt, können gerichtliche Schritte oder Inkassomaßnahmen folgen. Das macht die Sache noch teurer.
  • Unterschreibe nichts ohne Prüfung! Die Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben.

Wie kannst du zukünftige Abmahnungen vermeiden?

Damit du keine rechtlichen Probleme bekommst, solltest du genau darauf achten, welche Musik du auf Instagram verwendest. Diese Maßnahmen helfen dir:

  • Nutze nur Musik aus der Instagram-Musikbibliothek, wenn du sicher bist, dass sie für deinen Zweck erlaubt ist.
  • Verwende lizenzfreie Musik oder kaufe Lizenzen für kommerzielle Projekte.
  • Prüfe regelmäßig die Nutzungsbedingungen von Instagram, da sich Regeln ändern können.

Indem du vorsichtig mit Musik auf Social Media umgehst, kannst du Abmahnungen von vornherein vermeiden.

Und wenn es schon passiert ist?

Falls du eine Abmahnung erhältst, reagiere besonnen: Ignoriere sie nicht, aber handle auch nicht überstürzt. Eine rechtliche Prüfung kann dir helfen, unnötige Kosten und langfristige Verpflichtungen zu vermeiden. Ich kann dir dabei helfen, mit der Gegenseite zu verhandeln und Fehler zu vermeiden. Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, kann ich dir helfen, durch hartes verhandeln ein wirtschaftlich optimales Ergebnis zu erzielen.

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 14. März 2025 (zuletzt aktualisiert: 24. November 2025)