unionsmarke umwandelnEine Unionsmarke bietet dir den Vorteil, dass sie in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschützt ist. Doch das hat auch Nachteile. Nicht nur ist sie anfälliger für Verwechslungsgefahr weil ja jede nationale Marke aller 27 Länder eine Unionsmarke zu Fall bringen kann. Auch ist die Unionsmarke deutlich teurer. Es gibt einen Trick: “Aus Unionsmarke wird DE-Marke!”

Warum kann die Umwandlung sinnvoll sein?

Die Umwandlung bringt viele Vorteile:

  • Du kannst deine Marke retten, wenn sie als Unionsmarke wegen Drittrechten scheitert. Stell dir vor, jemand legt Widerspruch in Frankreich ein. Dann kann deine Marke dort nicht eingetragen werden. In Deutschland hättest du aber keine Probleme. Mit der Umwandlung kannst du dir den Schutz trotzdem sichern.
  • Die umgewandelte nationale Marke bekommt das alte Anmeldedatum. Das nennt man Priorität. So kommt dir niemand dazwischen, der inzwischen dieselbe Idee hatte.
  • Vielleicht brauchst du die Marke auch nur für Deutschland. Dann macht eine Unionsmarke keinen Sinn. Sie kostet mehr und bringt dir nichts extra, wenn du den Schutz nur lokal brauchst. Die Umwandlung ist dann eine günstigere und schlanke Lösung.
  • Und noch ein Punkt: Wenn du nur für bestimmte Länder Schutz willst, kannst du gezielt umwandeln (Teilumwandlung).
Geheim-Tipp: Manchmal ist das EUIPO großzügiger mit Markeneintragungen als das DPMA. Melde also die Marke als Unionsmarke an und wandle sie später in eine DE-Marke um. So sicherst du dir einen Schutz, den du vielleicht in Deutschland so nicht erhalten hättest 😉

Was setzt die Umwandlung voraus?

Die Umwandlung einer Unionsmarke in eine nationale Marke ist in Art. 139 der Unionsmarkenverordnung geregelt. So eine Umwandlung ist nicht zu jedem Zeitpunkt möglich. Es gibt vielmehr klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, sogenannte Umwandlungsvoraussetzungen.

  • Deine Unionsmarke darf nicht vollständig zurückgewiesen worden sein. Wenn sie nur teilweise betroffen ist (z. B. durch einen Widerspruch für bestimmte Waren oder Dienstleistungen), kannst du eine Teilumwandlung vornehmen.
  • Die Marke darf nicht aufgrund Verfalls oder Nichtigkeit aufgehoben worden sein.
Wichtige Frist: Du musst die Umwandlung innerhalb von 3 Monaten nach dem Ereignis beantragen, das die Umwandlung ausgelöst hat (z. B. nach einer Zurückweisung).

Was musst du tun, um die Umwandlung zu beantragen?

  1. Antrag stellen: Du musst einen Antrag auf Umwandlung beim EUIPO einreichen. Dabei gibst du an, in welches Land (z. B. Deutschland) du die Marke umwandeln möchtest.
  2. Gebühren zahlen: Für die Umwandlung fallen Gebühren an. Diese hängen davon ab, in welches Land du die Marke überführen möchtest.
  3. Weiterleitung an das nationale Amt: Das EUIPO leitet deinen Antrag an das zuständige nationale Markenamt weiter – für Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
  4. Nationale Anmeldung: Das DPMA prüft deinen Antrag und führt ihn wie eine normale nationale Markenanmeldung durch.

Wo steht das alles im Gesetz?

Die rechtlichen Grundlagen für die Umwandlung findest du im europäischen Markenrecht sowie im deutschen Markengesetz:

  • Artikel 139 der Verordnung (EU) 2017/1001 (UMV): Hier wird geregelt, wie und unter welchen Bedingungen eine Unionsmarke umgewandelt werden kann.
  • § 121 des deutschen Markengesetzes (MarkenG): Dieser Paragraph beschreibt die Verfahren zur Weiterführung einer internationalen oder europäischen Marke als nationale Marke, also das, was das DPMA (oder ein anderes nationales Markenamt) nach der Umwandlung tun muss, damit aus der Unionsmarke eine nationale Marke wird.

Welche Gebühren entstehen bei der Umwandlung?

Die Kosten für die Umwandlung setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  1. Gebühren beim EUIPO: Für den Antrag auf Umwandlung fallen Gebühren an – derzeit 200 Euro pro Klasse von Waren oder Dienstleistungen.
  2. Gebühren beim DPMA: Sobald dein Antrag an das DPMA weitergeleitet wird, entstehen zusätzliche Kosten für die nationale Anmeldung – aktuell 300 Euro für bis zu drei Klassen.

Beachte: Wenn deine Marke mehrere Klassen umfasst, können die Gebühren schnell steigen.
Ein Beispiel: Du hast eine Unionsmarke mit fünf Klassen von Waren und Dienstleistungen und möchtest sie als deutsche Marke weiterführen. Die Gesamtkosten könnten sich dann auf über 700 Euro belaufen.

Ist eine Teilumwandlung möglich?

Ja, eine Teilumwandlung ist möglich! Das bedeutet, dass du nur bestimmte Teile deiner Unionsmarke umwandelst – beispielsweise einzelne Klassen von Waren oder Dienstleistungen.
Stell dir vor, deine Unionsmarke umfasst Bekleidung und elektronische Geräte. Wenn es Probleme mit dem Schutz für Bekleidung gibt (z. B. durch einen Widerspruch), kannst du den Schutz für elektronische Geräte als deutsche Marke weiterführen.
Das Verfahren bleibt dabei gleich: Du beantragst beim EUIPO die Umwandlung und gibst genau an, welche Teile deiner Marke betroffen sind.

Beispiele aus der Praxis

Um dir den Prozess besser zu erklären, hier zwei Beispiele:

  • Fall A: Du hast eine Unionsmarke für Kosmetikprodukte angemeldet. Ein Unternehmen aus Spanien erhebt Widerspruch gegen deine Marke wegen Ähnlichkeit mit seiner eigenen Marke. Du entscheidest dich dafür, den Markenschutz nur auf Deutschland zu beschränken und beantragst die Umwandlung.
  • Fall B: Deine Unionsmarke umfasst mehrere Klassen von Waren – darunter Lebensmittel und Getränke sowie Kleidung. Aufgrund eines Konflikts mit einer älteren Marke beschließt du, nur den Schutz für Lebensmittel und Getränke als deutsche Marke weiterzuführen.

In beiden Fällen hilft dir die Umwandlung dabei, deinen Markenschutz gezielt anzupassen.

Du brauchst Unterstützung?

Nutze diese Möglichkeit einer Umwandlung klug – denn dein Markenschutz ist ein wertvolles Gut! Ich kann dich gerne dabei unterstützen:

– oder Anfrage über das Kontaktformular senden –

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Seite erstellt von Dr. Max Greger am 4. April 2025 (zuletzt aktualisiert: 4. April 2025)