Stell dir vor, du bietest in deinem Shop “Inbusschlüssel” an und wirst abgemahnt. So ergeht es aktuell vielen Shopbetreibern. Ich erkläre dir jetzt, was dahintersteckt.
Was steckt hinter den Abmahnungen?
Eine INBUS IP GmbH geht derzeit massiv gegen Händler vor, die Innensechskantschlüssel als „INBUS“ bewerben. Laut dem Unternehmen stellt dies eine Markenrechtsverletzung dar, da „INBUS“ als geschützte Wortmarke für Kleineisenwaren, insbesondere Schrauben und Muttern, registriert ist (Nizza-Klasse 6).
Betroffene Händler werden aufgefordert, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Anwaltskosten von meistens € 2.002,41 zu erstatten.
Das Unternehmen argumentiert, dass die Verwendung des Begriffs eine Verwechslungsgefahr hervorrufe, da viele Kunden „INBUS“ mit deren Produkten verbinden.
Ist „INBUS“ wirklich eine geschützte Marke?
Meiner Ansicht nach hat sich „INBUS“ längst zu einem allgemeinen Gattungsbegriff entwickelt. Zahlreiche Lexika, darunter der Duden, führen „INBUS“ als Synonym für Innensechskantschlüssel auf. Diese breite Verwendung im allgemeinen Sprachgebrauch würde eigentlich dafür sprechen, dass die Marke rechtlich nicht mehr schutzfähig ist.
Bin ich dann safe?
Nein. Auch wenn ich persönlich zwar von einer Gattungsbezeichnung ausgehe, sehen das bislang Gerichte und Ämter anders.
Dazu musst du wissen: eine Marke ist nicht automatisch reif für die Löschung, nur weil sie zu einer Gattungsbezeichnung wird. Hinzutreten muss immer eine gewisse Untätigkeit des Markeninhabers. Der Markeninhaber muss sich zu wenig “angestrengt” haben, die Entwicklung zum Gattungsbegriff zu verhindern (vgl. § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).
Es gab bereits Versuche, die Marke “Inbus” zu Fall zu bringen:
- Im Jahr 2020 ist beispielsweise ein Antrag auf Löschung der Marke “INBUS” vom DPMA zurückgewiesen worden.
- Aktuell ist ein weiterer Antrag auf Löschung der Marke anhängig (aber noch nicht entschieden). Zum Hintergrund: wenn sich eine Marke zur Gattungsbezeichnung entwickelt und reif für die Löschung ist, kann jedermann die Löschung beim Amt beantragen
- 1990 entschied das LG Düsseldorf (AZ: 4 O 136/89), dass es sich beim Zeichen “INBUS” nicht um ein Freizeichen handelt. Argument: die Markeninhaberin geht konsequent gegen Verletzungen der Marke vor. Zudem verbindet zumindest ein Teil des angesprochenen Verkehrs mit dem Zeichen “INBUS” eine bestimmte betriebliche Herkunft.
Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung kommt?
Nimm sie ernst und handle schnell: kontaktiere mich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich unterstütze dich dabei, finanziellen Schaden zu minimieren.
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